Beamtinnen und Beamte sind zu Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor deren Aufnahme in die Personalakte zu hören, soweit die Anhörung nicht nach anderen Rechtsvorschriften erfolgt. Ihre Äußerungen sind zur Personalakte zu nehmen.
Anwälte zum BBG 2009
![Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn](https://www.anwalt.de/img_cache/d6/d6a37a46fc016fc2a76d36aa7d8ac5ac.png)
Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
26676 Barßel
![Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz](https://www.anwalt.de/img_cache/aa/aaf4b6a8ad829f8f86c5249fd0d2f37c.png)
Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn
![Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Brix](https://www.anwalt.de/img_cache/ba/ba6057ea40b50e50ab92e0ed2afc53b3.png)
Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin