Auf zweigleisigen Bahnen ist rechts zu fahren. Hiervon kann abgewichen werden
- 1.
in Bahnhöfen und bei der Einführung von Streckengleisen in Bahnhöfe, - 2.
zwischen einem Bahnhof und einer Abzweigstelle oder Anschlußstelle oder einem benachbarten Bahnhof, der nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen ist, - 3.
bei Gleiswechselbetrieb, - 4.
bei Sperrung oder Belegung des rechten Gleises, - 5.
bei Arbeitszügen und Arbeitswagen, - 6.
bei Hilfszügen, - 7.
bei zurückkehrenden Schiebelokomotiven, - 8.
bei Nebenfahrzeugen.
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