250 Anwälte für Abriss | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Martin
Rechtsanwältin Iris Martin
Baurechtskanzlei Martin, Bismarckstr. 67, 45128 Essen 6651.9140854274 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Iris Martin bietet im Bereich Abriss Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Niemann
Kanzlei Henning Niemann, Graf-Schack-Allee 8, 19053 Schwerin 6798.0432529237 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Abriss unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Henning Niemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Marx
Rechtsanwalt Peter Marx
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1024674743 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Öffentliches Baurecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Abriss unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Marx
(20.12.2018) Vor ca. 10 Jahren hatte Herr Marx 1.) mich gut beraten in der Rechtsberatung für Studenten bzgl. Verbraucherrecht 2.) …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
sehr gut
Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
Kanzlei Harald-Richard Pons, Gartenstr. 54, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.2900525624 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Abriss bietet Herr Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
aus 25 Bewertungen Sehr angenehme Beratung, erhalten. (16.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Höß
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Höß
Fachanwaltskanzlei Höß, Heidenheimerstr. 76, 89075 Ulm 7004.1560834875 km
Optimale Mandatsbearbeitung (24/7 Erreichbarkeit+kurze Reaktionszeiten) bei gleichzeitiger Kostentransparenz und dadurch erhebliches Kostensparpotential für die Mandantschaft.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Höß für Rechtsfragen rund um den Bereich Abriss
aus 21 Bewertungen Sehr kompetent sachlich und erfolgreich (20.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marvin Kahl
Rechtsanwalt Marvin Kahl
Rechtsanwälte Dickebohm und Kahl GbR, Lingener Str. 71, 49716 Meppen 6605.7892583668 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Abriss beantwortet Herr Rechtsanwalt Marvin Kahl
(26.09.2022) Hr.RA.Kahl besitzt in allen Rechtsgebieten gute Kenntnisse und ist in der Lage diese entsprechend anzuwenden. Was er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Stührmann
Rechtsanwältin Andrea Stührmann
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Stührmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Abriss
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Dickebohm
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Dickebohm
Rechtsanwälte Dickebohm und Kahl GbR, Lingener Str. 71, 49716 Meppen 6605.7903166252 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Dickebohm ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Abriss
aus 40 Bewertungen Sehr freundlich und ermutigend für die Sache zusammen kämpfen. Schauen wie der Rechtsstreit ausgeht dann kann ich mehr … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Kanzlei | Scharnhop, Dahlenburger Landstr. 72, 21337 Lüneburg 6761.6720163005 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Abriss bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Scharnhop hat mich zügig angerufen und mir sehr verständlich den Sachverhalt erklärt. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwälte Elsner & Kollegen, Bismarckstr. 9, 95444 Bayreuth 7013.9115720769 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Martin Elsner im Bereich Abriss bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abriss

Fragen und Antworten

  • Abriss: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abriss sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abriss: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abriss umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abriss und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Abriss ist das kontrollierte Zerstören und unter Umständen auch die Entsorgung von Bauwerken. Der Abriss spielt gerade im Baurecht eine große Rolle, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen einer Abrissverfügung - das ist ein Verwaltungsakt - von der Baubehörde angeordnet werden: So muss eine Baugenehmigung fehlen, obwohl das Vorhaben eigentlich genehmigungspflichtig ist, sog. formelle Illegalität. Außerdem muss das Bauwerk gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, also z. B. nicht die nötigen Abstandflächen einhalten, sog. materielle Illegalität. Als Letztes darf kein milderes Mittel als der Abriss in Betracht kommen. Ein milderes Mittel wäre etwa eine Nutzungsuntersagung, ein Baustopp oder sogar die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung. Derartige Baumaßnahmen bzw. die Anforderungen, die der Bauherr bei dem Bauvorhaben beachten muss, sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Verstößt ein Gebäude derzeit gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, hat der Bauherr zur Zeit der Errichtung die damals geltenden Bauvorschriften jedoch eingehalten, darf die Baubehörde allerdings keine Abrissverfügung erlassen. Denn sofern das Gebäude weiterhin rechtmäßig genutzt wird, besteht Bestandsschutz und ein Abriss des Gebäudes wäre unzulässig. Wird aber z. B. Wohnraum nach einem Immobilienkauf plötzlich gewerblich genutzt, entfällt der Bestandsschutz. Es liegt dann vielmehr eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.

Viele rechtliche Probleme machen die sog. Schwarzbauten, die errichtet wurden, ohne dass der Bauherr einen Bauantrag gestellt und später eine Baugenehmigung erhalten hat. Selbst wenn das Haus bereits vor vielen Jahren gebaut wurde, kann sich der Eigentümer nicht auf Bestandsschutz verlassen. Schließlich ging der Bauherr bewusst das Risiko ein, dass seine Immobilie irgendwann unter Umständen abgerissen werden muss. Er ist damit grundsätzlich nicht schutzwürdig. Im Rahmen von einem Hauskauf sollte man sich daher genau informieren, ob der Verkäufer für das Kaufobjekt eine Baugenehmigung erhalten hat, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man das gerade erworbene Traumhaus auf eigene Kosten abreißen muss. Aber: Es besteht die Möglichkeit, Schwarzbauten auch nachträglich genehmigen zu lassen.

Als Grundstückseigentümer sollte man ferner beachten, dass nicht nur der „normale" Hausbau rechtswidrig sein kann. Unter Umständen wird nämlich bereits ein kleines Häuschen im Garten, in dem der Rasenmäher und andere Utensilien abgestellt werden, genehmigungspflichtig, wenn es eine gewisse Größe erreicht.

Gegen eine Abrissverfügung kann der Hauseigentümer Widerspruch einlegen. Da aber z. B. in Bayern das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, kann sofort Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Bei sofortiger Vollziehbarkeit der Abrissverfügung kann man aber auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) beantragen.

(VOI)

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