1.163 Anwälte für Architektenhonorar | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Borufka
Rechtsanwalt Jörg Borufka
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Vergaberecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Architektenhonorar unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Borufka
aus 8 Bewertungen Herr RA J. Borufka hat mich in meinen Rechtsfall äußerst kompetent und engagiert vertreten. Er ist ein sehr … (11.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Heinrich Winter
Rechtsanwalt C. Heinrich Winter
Rechtsanwaltskanzlei C. Heinrich Winter, Samenhandelstr. 11, 72770 Reutlingen 6948.8038383048 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt C. Heinrich Winter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Architektenhonorar
(15.08.2019) Wir wurden gut beraten in Sachen Baugenehmigung und Kauf von Garagengrundstück
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Taube
Dr. Fandrich Rechtsanwälte PartG mbB, Alexanderstr. 10, 53111 Bonn 6694.1276847241 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Taube ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Gerken
Rechtsanwalt Ulrich Gerken
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Im Aatal 2, 33181 Bad Wünnenberg 6751.2367826036 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Gerken im Bereich Architektenhonorar bietet Beratung und Vertretung
(25.02.2022) Sehr sehr gute erfahrung, Nett, Hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwältin Solveig Rönsch
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rönsch, Tschaikowskistrasse 16, 04105 Leipzig 6981.147159146 km
Es gibt für alles eine Lösung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Solveig Rönsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Architektenhonorar
aus 12 Bewertungen schnelle und zuverlässige Infos (03.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Weber
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Konrad-Adenauer-Straße 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6610031272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Architektenhonorar beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Weber
aus 11 Bewertungen Super Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten. Danke für die tolle Arbeit und Ihren Beistand. (26.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Klöpper, Fahnhorststr. 101, 46117 Oberhausen 6640.4514312037 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Klöpper vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar
aus 5 Bewertungen Herr Klöpper hat mir geholfen gegen die Stadt Oberhausen Ohne seine Hilfe hätte ich kein Behinderten Parkplatz vor … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Finn Streich
sehr gut
Rechtsanwalt Finn Streich
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schlosserstr. 15, 70180 Stuttgart 6931.3768913501 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Architektenhonorar hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Finn Streich
aus 84 Bewertungen Gute, ausführliche Beratung. (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel-Philip Stetter
Rechtsanwalt Axel-Philip Stetter
Werner & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB, Donaustr. 29, 87700 Memmingen 7039.2722414746 km
Wir lösen alle juristischen Fragen und Probleme professionell, schnell und kompetent.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Axel-Philip Stetter ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabell Jenner
Rechtsanwältin Isabell Jenner
Andreas MAURITZ Rechtsanwälte, Poststr. 12, 73033 Göppingen 6965.7748498509 km
Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Im Bereich Architektenhonorar bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Isabell Jenner
(25.04.2024) Ganz große Lob,ich bin froh das ich diese Anwaltskanzlei genommen habe. Hat mir sehr vieles abgenommen. Freundlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Sauer
Rechtsanwalt Christian Sauer
von Ostrowski & Partner Rechtsanwälte, Barbarossastr. 31-33, 53489 Sinzig 6713.8417369061 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Sauer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Architektenhonorar

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhonorar

Fragen und Antworten

  • Architektenhonorar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhonorar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenhonorar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhonorar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhonorar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Architektenhonorar darf grundsätzlich nicht frei zwischen dem Architekten und dem Bauherren vereinbart werden. Es sind vielmehr die Regeln der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - zu beachten. Eine Honorarvereinbarung ist aber bei besonderen Leistungen des Architekten möglich, z. B. für das Aufstellen und Überwachen eines Zahlungsplans. Wie hoch das Architektenhonorar letztendlich ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig, und zwar insbesondere von

  • dem Leistungsumfang
  • den anrechenbaren Baukosten
  • der Schwierigkeit der Planungsanforderung

Voraussetzung ist zunächst, dass die Parteien einen Vertrag - den sog. Architektenvertrag - abgeschlossen haben. Das ist in den meisten Fällen ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Leistungsbeschreibung wie etwa die Planungspflicht des Architekten festgehalten wird.

Der Leistungsumfang wird in neun Leistungsphasen - z. B. die Genehmigungsplanung, bei der sich der Architekt bei der Baubehörde um die Baugenehmigung kümmern muss - aufgeteilt. Übernimmt der Architekt sämtliche dieser neun Teilleistungen, erhält er nach der HOAI 100 Prozent der festgelegten Vergütung. Sofern er aber nur einzelne Leistungsphasen betreut, darf der Architekt auch nur diese nach festgelegten Prozentsätzen in Rechnung stellen. Betreut er also z. B. nur die Genehmigungsplanung, dürfte er lediglich sechs Prozent des in der HOAI festgelegten Architektenhonorars verlangen.

Die anrechenbaren Kosten für den Bau sind in der Regel die Nettokosten für die Errichtung des Gebäudes - also z. B. die Kosten für die Baukonstruktion. Damit können etwa die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Umsatzsteuer oder Nebenkosten bzw. Gebühren nicht bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt werden.

Da der Bau von Immobilien bzw. die Renovierung eines Objekts nach dem Hauskauf unterschiedlich schwierige Planungsanforderungen hat, gibt es fünf verschiedene Honorarzonen. Im Gegensatz zu einer Klinik oder einem Theater (Honorarzone V) muss man beispielsweise bei einer Scheune (Honorarzone I) nicht damit rechnen, dass deren Bau besonders viele Schwierigkeiten bei der Planung machen wird. Der Bau eines Einfamilienhauses dagegen fällt unter die Honorarzone III oder IV - je nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Architektenhonorar umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Architektenhonorar besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.