485 Anwälte für Aufenthaltserlaubnis | Seite 21

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Rechtsanwalt Ulrich Lerche
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Fachanwalt MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Aufenthaltserlaubnis hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Lerche
(25.10.2023) Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Name ist Herr Mohamed Dahir, ich komme aus Somalia, meine Frau und meine Tochter …
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sehr gut
Rechtsanwalt Samir Talic
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"Zu einem guten Ende gehört auch ein guter Beginn." Konfuzius (551 – 479 v. Chr.), latinisierter Name für Kongfuzi, K’ung-fu-tzu, »Meister Kong«, chinesischer Philosoph
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
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Herr Rechtsanwalt Samir Talic bietet im Bereich Aufenthaltserlaubnis Rechtsberatung und Vertretung
aus 62 Bewertungen Fachlich einwandfreie Beratung! Sehr authentisch und kompetenter Anwalt. Sie können mit einem guten Gewissen zu Herrn … (13.04.2024)
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Kanzlei El Addouti, Obere Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel 6659.4123326574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Baghdad El Addouti bietet Rat und Unterstützung im Bereich Aufenthaltserlaubnis
aus 11 Bewertungen die schnelle Nacht und das sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzt (01.12.2022)
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Rechtsanwältin Kerstin Tussnat
Kanzlei Konzuch & Kollegen, Kesselsdorfer Str. 90, 01159 Dresden 7077.4793666897 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Aufenthaltserlaubnis steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Tussnat gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Sehr empfehlenswerte Anwältin. Vielen Dank für Ihre Hilfe. (15.06.2024)
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Rechtsanwalt Nico Sander
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Herr Rechtsanwalt Nico Sander vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Aufenthaltserlaubnis
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Sander ohne Zweifel weiterempfehlen, wurde jederzeit professionell beraten und geholfen, sogar über … (08.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltserlaubnis

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltserlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltserlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Man muss grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man als Ausländer nach Deutschland einreist. Ausnahmen gelten allerdings für Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) bzw. eines Staats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen. Ihnen kommen die im EU-Recht festgelegten Grundfreiheiten zugute, weshalb sie keinen Aufenthaltstitel, wie z. B. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder ein Visum benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, wird von der Behörde aber nur befristet erteilt und kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden werden. Ferner kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis - vor allem bei ihrer Verlängerung - mit einer Auflage bzw. Bedingungen erteilen. Wer z. B. an einem Sprachtest im Rahmen der Integration regelmäßig nicht bzw. nicht erfolgreich teilnimmt, muss im schlimmsten Fall mit der Abschiebung rechnen, deren Kosten der Abgeschobene zu tragen hat.

Ein Aufenthaltsrecht wird aber nur aus den explizit im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Gründen erteilt. So muss der Ausländer z. B. nach Deutschland einreisen wollen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen oder um ein Studium bzw. eine Ausbildung zu absolvieren. Doch auch wenn man etwa keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann man eine Aufenthaltserlaubnis ferner aus Gründen der Familienzusammenführung beantragen. Auch humanitäre oder politische Gründe können zum Erhalt eines Aufenthaltstitels führen. Wichtig ist, dass der Umzug nach Deutschland tatsächlich erfolgt ist, man also - indem man etwa den Mietvertrag vorlegt - einen deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angegeben hat. In § 69 III Nr. 1 AufenthG sind im Übrigen die Gebühren festgelegt worden, die von der Behörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis höchstens verlangt werden dürfen.

(VOI)

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