681 Anwälte für Bearbeitungsgebühr Kredit | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Tiedemann
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Tiedemann
Groenewold Tiedemann Griffel Rechtsanwälte mbB, Heußweg 35, 20255 Hamburg 6716.2294222765 km
Vorsprung durch Recht
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Lutz Tiedemann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 14 Bewertungen Nach vielen Monaten Zusammenarbeit können wir nur Gutes berichten. Prima Zusammenarbeit. Herr Tiedemann sticht heraus, … (06.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Kanzlei Dr. Thomas Schulte, Malteserstraße 170-171, 12277 Berlin 6978.3791176037 km
Urheberrecht & Medienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 9 Bewertungen Schnelle kompete Auskunf (16.02.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Parkstr. 68, 28209 Bremen 6676.1125797403 km
Wir leisten mehr als Recht bietet.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 55 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Steinwachs. Sehr kompetent und erfahren.Hat meine Probleme sogar am Wochenende … (10.11.2023)
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Rechtsanwalt Manfred Resch
Resch Rechtsanwälte GmbH, Kurfürstendamm 129 e, 10711 Berlin 6969.6513307398 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Manfred Resch
aus 9 Bewertungen Nachdem ich auf der Suche war nach einer schnellen Lösung und Antwort auf meinen Verdacht, einem Betrüger aufgesessen … (19.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Richter
Kanzlei Thomas Richter, Innere Wiener Straße 60, 81667 München 7120.8140127111 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Richter ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Buhmann
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Rechtsanwalt Peter Buhmann
Buhmann Rechtsanwälte, Innsbrucker Str. 37, 10825 Berlin 6973.620768746 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Buhmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 55 Bewertungen Herr Buhmann und sein Team haben mich während der gesamten Zeit des Insolvenzverfahrens hervorragend und stets zu … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann
Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann
T I E T M A N N Rechtsanwalt, Werkstr. 209, 19061 Schwerin 6798.8318189789 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann gerne zur Verfügung
(27.10.2023) Ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Starke
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Rechtsanwalt Alexander Starke
STARKE.recht GmbH (Rechtsanwaltsgesellschaft), Fritz-Hartmann-Str. 2, 91083 Baiersdorf 6997.7293355311 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Starke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 12 Bewertungen Sehr schnelle und ausführliche Antwort, vielen Dank für die Rückmeldung wenn auch in meinem Fall leider nichts zu … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers
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Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, Vinetastr. 61, 13189 Berlin 6973.3259235528 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 107 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Dr. Schweers bewies Sachkenntniss des Problems: eingebaute Abschalteinrichtungen die im Sinne von … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit

Fragen und Antworten

  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühr Kredit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bearbeitungsgebühr Kredit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die von Banken, Bausparkassen und anderen Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren – Stichwort: Bearbeitungsgebühr Kredit – sind seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die erste große Klagewelle wurde mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2014 ausgelöst, als dieser die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärte. Der BGH entschied zudem, dass die Banken vereinnahmte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müssen.

Unzulässige Preisnebenabrede

Der BGH monierte, dass das Bearbeitungsentgelt mit der Bearbeitung des Darlehens verbundene Verwaltungstätigkeiten abdeckt, wie der Aufwand für die Prüfung und Festlegung der Darlehenskonditionen, die für den einzelnen Kunden bzw. Kreditnehmer festgelegt werden, sowie die Bonitätsprüfung, die Ausfertigung des Kreditvertrages, dessen Prüfung und zuletzt der Aufwand für die Auszahlung des Kredits.

Bei diesen Verwaltungstätigkeiten handelt es sich um Leistungen, die bei einem Darlehensvertrag in den Aufgabenbereich des Darlehensgebers fallen und die der Darlehensgeber im eigenen Interesse erbringt. Das gilt besonders für die Prüfung der Bonität und für die Bearbeitung des Antrags sowie auch für die Beschaffung oder Überlassung des Kapitals. Solche Leistungen sind im Rahmen eines Darlehensvertrages nicht gesondert vergütungsfähig. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen wie Verwaltungskosten und Gewinne durch den Zins abgedeckt werden sollen.

Eine Gebühr mit vielen Namen

Die Banken und Bausparkassen haben jedoch die Bearbeitungsgebühr für Kredite nicht abgeschrieben, sondern oft in abgewandelter Form weiter in Rechnung gestellt. So hat die Bearbeitungsgebühr über die Jahre viele Namen angenommen, wie zum Beispiel: Individualbeitrag, Kontogebühren, Kreditgebühren, Kreditbearbeitungsgebühren, Abschlussgebühr, Darlehensgebühr, und Banken haben das Bearbeitungsentgelt für die unterschiedlichsten Tätigkeiten erhoben.

Bausparverträge im Focus des Bundesgerichtshofs

Seit 2016 haben wieder die Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen erhöhte mediale Aufmerksamkeit erlangt. In jenem Jahr erregte ein BGH-Urteil Aufsehen, das die in einem Bausparvertrag enthaltene Darlehensgebühr für unzulässig erklärte. Die Bausparkassen haben in ihren älteren Bausparverträgen regelmäßig bestimmt, dass Bausparer, die bei Ende der Laufzeit eines Bausparvertrags ein Bauspardarlehen aufnehmen wollen, eine Abschlussgebühr zahlen müssen. Zudem hat der BGH 2017 die auch in Bausparverträgen oft enthaltene Kontogebühr gekippt. Bausparer, die diese Darlehensgebühr oder Kontogebühr bezahlt haben, können diese entrichteten Gebühren von der Bausparkasse zurückfordern.

Nicht jede Gebühr ist unzulässig

Der BGH hält aber nicht jede Gebühr für unzulässig. So hat der BGH die Abschlussgebühr bei Abschluss eines Bausparvertrages als zulässig erachtet. Das BGH-Urteil führt in der Begründung an, dass die Vereinbarung einer Abschlussgebühr den kollektiven Interessen der Bausparer diene, da damit der Vertrieb, insbesondere die Provision der Außenmitarbeiter, bezahlt werde. Durch solche Vereinbarungen im Bausparvertrag werde der Bausparer nicht unangemessen benachteiligt und könne die bezahlten Beträge nicht von der Bausparkasse zurückfordern.

Eine weitere Ausnahme gilt bei der Gewährung von sogenannten KfW-Darlehen. KfW-Darlehen sind Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Förderdarlehen dienen einem staatlichen Auftrag, und verlangte Bearbeitungsgebühren sind daher nicht unangemessen. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Ausnahme: So dürfen laufzeitunabhängige Darlehensgebühren bei einem Verbrauchervertrag bzw. Verbraucherkredit nicht dazu führen, dass dadurch die nach § 502 Abs. 3 BGB geregelte Maximalhöhe der Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent überschritten wird. So ist zum Beispiel der Bausparer, der das Bauspardarlehen für sein privates Wohnhaus verwendet hat, Verbraucher. Aber er ist Unternehmer, wenn er den Kredit für Investitionen für seine Firma verwendet hat.

Verjährung prüfen

Eine Hürde bei älteren Verträgen ist die sogenannte Verjährung. So gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem die Bausparkasse oder die Bank die Kreditgebühr vereinnahmt hat. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Anspruchsberechtigte auch tatsächlich von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. In diesem Fall gilt dann die sogenannte taggenaue zehnjährige Verjährungshöchstfrist. Das heißt, wurde beispielsweise die Gebühr am 19.07.2007 vereinnahmt, läuft die Verjährung zum 19.07.2017 ab und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden.

Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt aber in der Regel nicht mehr für Bearbeitungsentgelte. Seit den BGH-Urteilen von 2014 ist allgemein bekannt, dass diese zurückgefordert werden dürfen. So sind die Ansprüche wegen Herausgabe von Bearbeitungsentgelten aus Altverträgen vor 2014 in der Regel verjährt, denn die Verjährung kann durch Erhebung einer Klage oder durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gehemmt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren darf aber nicht mit der Mahnung verwechselt werden.

Bausparkasse oder Bank in Verzug setzen

Kann von der Bausparkasse oder Bank die Rückzahlung der Gebühren verlangt werden, sollte diese zunächst zur Zahlung aufgefordert und gemahnt werden. Durch die Mahnung gerät die Bausparkasse oder Bank in Verzug. Im Internet finden sich zahlreiche Musterschreiben und Anleitungen für einen Musterbrief. Befindet sich das jeweilige Institut in Verzug, kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da dann die Bausparkasse oder Bank dessen Kosten zu zahlen hat. Allerdings wird durch eine Mahnung nicht die Verjährung gehemmt.

Zinsen einfordern

Ist die Bank oder Bausparkasse zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet, kann zusätzlich Nutzungsersatz verlangt werden. Nutzungsersatz sind die Vorteile, die die Bank aufgrund dieser Einnahmen hatte. Da einfache Bankkunden das Giralsystem der Banken nicht verstehen, kann nach der Rechtsprechung des BGH eine Pauschale in Höhe von fünf Prozent gefordert werden.

Allerdings stellen diese fünf Prozent nach einer Mindermeinung nur die Spitze des Eisberges dar: Aufgrund des Giralsystems können Banken giral, also fiktiv per Knopfdruck, Geld erschaffen. Anders gewendet können Banken Kredite vergeben, solange diese die Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken erfüllen. Diese liegen grob vereinfacht gesagt mindestens bei dem 12,5-fachen der Eigenkapitalquote. Sprich, für einen Euro kann die Bank Kredite in Höhe von 12,50 Euro vergeben. Ein Beispiel: Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank bei 100 Euro rückzuzahlender Bearbeitungsgebühren pro Jahr fünf Prozent, also fünf Euro, bezahlen. Das ergibt in drei Jahren 15 Euro. Tatsächlich hat die Bank aber mit diesen 100 Euro Geld in Höhe von 1250 Euro schöpfen können. Der Nutzungsersatz hieraus ergäbe in drei Jahren bei fünf Prozent 187,50 Euro. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Nutzungsersatz noch viel höher ist, da die Eigenkapitalquote nicht allein maßgeblich ist. Eine gerichtliche Entscheidung in höheren Instanzen existiert zu diesen Fragen bisher nicht.

(FMA)

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