1.178 Anwälte für Behinderung | Seite 50

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sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Sander
von der Ahe und Sander, Koloniestraße 84, 26802 Moormerland 6586.2028362722 km
Eala Frya Fresena
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Behinderung bietet Herr Rechtsanwalt Niklas Sander
aus 23 Bewertungen Herr Sander ist kompetent und ehrlich. Wir fühlen uns, auch wenn wir im Moment nicht weiter kommen, sehr gut aufgehoben. (22.04.2024)
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Rechtsanwalt Frank Rösgen
Blinken, Norbert + Rösgen, Frank, Unter den Hecken 70, 41539 Dormagen 6660.0049898769 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Rösgen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Behinderung
(15.07.2011) -

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Behinderung

Fragen und Antworten

  • Behinderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Behinderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Behinderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Behinderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Behinderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Behinderung bei einem Menschen liegt vor, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist. Eine vorübergehende Verletzung gilt nicht als Behinderung. Wenn die Teilhabe am Leben für voraussichtlich länger als 6 Monate eingeschränkt ist, kann dagegen von einer Behinderung ausgegangen werden. Das ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) mit dem Titel „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Im Sozialrecht bzw. Behindertenrecht kann per Verwaltungsakt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Grundlage des GdB ist ein medizinisches Gutachten von einem Arzt bzw. einem Krankenhaus. Danach wird von der Behörde, je nach Bundesland Versorgungsamt, Integrationsamt oder in Bayern beispielsweise Zentrum Bayern Familie und Soziales, ein Bescheid erlassen. Der Behinderungsgrad wird darin als Wert zwischen 0 und 100 angegeben. Dabei wird der GdB regelmäßig in Zehnerschritten vergeben, also beispielsweise GdB 20, GdB 30 oder GdB 70.

Je nach Grad der Behinderung können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden: Ab einem Grad der Behinderung von 30 besteht die Möglichkeit, bei der Arbeitsagentur die sog. Gleichstellung zu beantragen. Wird die Gleichstellung behördlich festgestellt, hat der Behinderte den gleichen besonderen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter. Dazu gibt es einen Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer.

Ab einem GdB von 50 liegt nach dem Gesetz nicht mehr nur Behinderung, sondern Schwerbehinderung vor. Darüber wird regelmäßig ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Im Arbeitsrecht besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Vor Kündigung eines Schwerbehinderten muss die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden. Außerdem bestehen beispielsweise Ansprüche auf mehr Urlaub, frühere Rente sowie weitere und höhere Steuerfreibeträge.

Neben dem allgemeinen GdB in Zahlen gibt es besondere Merkzeichen für Behinderungen, die ebenfalls im Behindertenausweis eingetragen werden. Dazu gehören beispielsweise eine außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Taubheit. Auch daraus können besondere Ansprüche abgeleitet werden, beispielsweise auf einen Ausweis zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes.

Je nach Art der Behinderung lindern besondere Hilfsmittel die Folgen einer Behinderung zumindest. So kann durch einen Rollstuhl, Gehhilfen oder einen Treppenlift die Mobilität behinderter Menschen deutlich verbessert werden. Vergleichbares gilt für einen Blindenhund. Neben dem Integrationsamt können auch Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zuständig sein und je nach Einzelfall ggf. die Kosten übernehmen.

(ADS)

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