246 Anwälte für Betreuung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwälte Büsges, Kallen, Roth, Breite Straße 67-69, 41460 Neuss 6645.093722171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Betreuung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Kallen gerne zur Verfügung
(23.01.2023) - kompetente Beratung - sehr nettes und hilfsbereites Team - E-Mails werden schnell beantwortet Ich freue mich auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Betreuungsrecht • Reiserecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Betreuung
aus 19 Bewertungen Angenehmer und freundlicher Kontakt mit zielgerichteter Kommunikation und informativem Austausch. Für … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Haas
Kanzlei am Bahnhof, Hauptstraße 26, 77652 Offenburg 6869.2338540124 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Betreuung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Haas
aus 77 Bewertungen Alles bestens geklappt. Vielen Dank für ihre Mühe !!! Gerne wieder! (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Hesse
Rechtsanwältin Uta Hesse
KUTSCHER Rechtsanwälte, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045200467 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Betreuung bietet Frau Rechtsanwältin Uta Hesse
(27.07.2020) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin von Anfang an sehr zufrieden mit ihrem Rechtsbeistand!!!! Hat mir immer weiter …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Zechel
Rechtsanwältin Rita Zechel
Rechtsanwaltskanzlei Zechel, Untere Schlosstr. 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.1117990521 km
Familienrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Zechel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Betreuung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Bresler
Rechtsanwalt Dierk Bresler
Kanzlei Dierk Bresler, Fasanenring 15, 97232 Giebelstadt 6930.1339207256 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dierk Bresler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Betreuung
aus 6 Bewertungen Super Beratung! Herr Bresler hat sich gleich um mein Anliegen gekümmert und die erforderlichen Schritte in die Wege … (16.05.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betreuung

Fragen und Antworten

  • Betreuung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betreuung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betreuung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Betreuung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betreuung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Betreuung bzw. rechtliche Betreuung löste im Wege des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige die Entmündigung ab und ist seitdem in §§ 1896 ff BGB geregelt. Betreuung im rechtlichen Sinne ist die rechtliche Vertretung des Betreuten, keine soziale oder gesundheitliche Betreuung.

Auf Antrag wird das Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht eröffnet. Im Betreuungsverfahren wird geprüft, ob eine Beeinträchtigung gegeben ist und welche Bereiche der Betroffene noch selbst bewältigen kann und in welchen Lebensbereichen er nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Betreuung wird vom Betreuungsgericht im Betreuungsbeschluss angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer Erkrankung seine Angelegenheiten insgesamt oder einzelne Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann. Grund hierfür kann eine psychische Krankheit oder eine Behinderung körperlicher, seelischer oder geistiger Art sein, die von einem neutralen Gutachter im Betreuungsverfahren begutachtet wird. Relevante psychische Krankheiten sind z. B. Neurosen, Zwangserkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen, aber auch seelische Störungen als Folge körperlicher Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns. Als Behinderung gelten z. B. angeborene bzw. frühkindliche Hirn- oder Intelligenzdefekte; seelische Behinderungen sind psychische Beeinträchtigungen, unabhängig von hirnorganischen Auslösern (Demenz, Alzheimer). Eine rein körperliche Behinderung führt selten zur Erforderlichkeit einer Betreuung, ist aber auf Antrag des Betroffenen möglich (andauernde Bewegungsunfähigkeit, Taub-Blindheit etc.).   

Die Anordnung der Betreuung findet nicht statt, wenn der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Im Falle einer Vorsorgevollmacht regelt der Bevollmächtigte die Angelegenheiten für den Betroffenen, die gerichtliche Anordnung der Betreuung ist entbehrlich bzw. kann so verhindert werden. Wenn sich die Vorsorgevollmacht nicht auf alle Bereiche erstreckt, wird die gerichtliche Anordnung der Betreuung in diesen Bereichen möglich. Eine Betreuung kann wieder aufgehoben werden, auf Antrag des Betreuten oder im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Betreuung durch das Betreuungsgericht, wenn dieses feststellt, dass der Handlungsbedarf entfallen ist.

Als Betreuer kommen vor allem Verwandte oder Ehepartner in Betracht. Andernfalls werden ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer eingesetzt. Wünschen des Betroffenen hinsichtlich der Betreuung ist im Verfahren und auch bei der Ausübung der Betreuung Rechnung zu tragen. Wünsche kann der Betroffene z. B. in einer sog. Betreuungsverfügung zuvor festgehalten haben.

(LOE)

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