625 Anwälte für Copyright | Seite 27

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Rechtsanwalt Knuth Folger
Rechtsanwalt Knuth Folger, Püttbergeweg 30, 12589 Berlin 6996.2079711505 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Knuth Folger bietet im Bereich Copyright Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Herr Folger hat uns immer kompetent und optimal beraten. Ich kann ihn zu 100 % weiterempfehlen! (25.10.2017)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Copyright

Fragen und Antworten

  • Copyright: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Copyright sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Copyright: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Copyright umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Copyright und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Dem Copyright begegnet man immer wieder als Begriff oder in Form des Copyright-Zeichens ©. Dabei hat der Copyright-Begriff im deutschen Urheberrecht & Medienrecht oder auch Markenrecht keine Grundlage. Statt einem Copyright bestehen hier nach dem Urhebergesetz Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte. Markenrechte können beispielsweise in Form einer Bildmarke oder Wortmarke eingetragen werden. Ein Copyrightvermerk allein ändert die rechtliche Situation dagegen nicht.

Urheberrecht entsteht beim Urheber mit Schaffung des Werkes, ohne dass ein Copyright-Hinweis erforderlich wäre. Der Urheber wiederum kann Nutzungsrechte an Dritte vergeben. Man spricht hier auch vom Erwerb einer Lizenz oder von Lizenzierung. Die einzelnen Rechte und Pflichten ergeben sich dabei aus dem Lizenzvertrag. Darin kann beispielsweise geregelt sein, dass der Verwender den Namen des Urhebers nennen bzw. einen näher bestimmten „Copyright-Hinweis" anbringen muss.

Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, wie Filesharing von Filmen oder Musik, ist ebenso eine Urheberrechtsverletzung wie die unerlaubte Verwendung von geschützten Texten oder Bildern auf der Webseite. In dem Fall muss mit Abmahnung bzw. Unterlassungsklage gerechnet werden, gleich ob ein Copyright-Hinweis bei den Ursprungswerken angebracht war oder nicht.

Copyrightvermerke werden international als Hinweis auf bestehenden Schutz beispielsweise aus dem Urheberrecht oder Markenrecht verstanden. Sie allein begründen aber regelmäßig keinen Schutz. Der entsteht jedenfalls in Deutschland entweder automatisch wie im Urheberrecht oder durch Verwendung bzw. Registereintragung wie bei einer Markeneintragung.

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