1.157 Anwälte für Doppelbesteuerungsabkommen | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza ist Ihr Ansprechpartner für Doppelbesteuerungsabkommen
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
Dr Marcin Byczyk & Partners, Zeylanda 3/5, 60-808 Posen, Polen 7182.3632171978 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen
aus 30 Bewertungen Herr Byczyk war sehr hilfreich. Leider haben wir den Betrag €4000 voraus bezahlt und Herr Jan Grzywacz tauchte nie auf. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Altea LEX Anwaltskanzlei Christoph von der Seipen, Aachener Str. 222, 50931 Köln 6672.2772466721 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
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Rechtsanwalt Florian Hayko
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8297467238 km
„Verträge schließt man unter Freunden.“
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hayko unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen
(20.11.2023) Herrn Haykos Wissen, Mitgefühl und Hilfe während einer sehr schwierigen Zeit für meine Familie, bezüglich des …
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Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Steuerrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Eberhard Reinecke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen
(05.04.2024) Der ist ein wunderbaren Mensch und ein guter Rechtsanwalt.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen

Fragen und Antworten

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen - häufig DBA abgekürzt - soll vor allem die korrekte Besteuerung grenzüberschreitender, steuerrechtlich relevanter Sachverhalte sicherstellen. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen beinhalten dazu Bestimmungen, die eine doppelte Besteuerung des Einkommens und Vermögens von Personen und Unternehmen, die sich in den beteiligten Staaten gewöhnlich aufhalten, tätig sind bzw. ihren Sitz haben, verhindern oder zumindest verringern sollen.

Damit eine Steuer für natürliche und juristische Personen nur in einem und nicht in mehreren Ländern anfällt, richtet sich die Besteuerung zum einen nach folgenden vier Prinzipien: dem Wohnsitzlandprinzip, dem Welteinkommensprinzip, dem Quellenlandprinzip oder dem Territorialprinzip. Zudem gelangen bei der Veranlagung verschiedene Methoden zur Anwendung, zu denen die Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode gehören. Letztere ist bis auf wenige Sachverhalte in Deutschland der Regelfall.

Von Doppelbeteuerungsabkommen am häufigsten betroffene Steuerarten sind neben der Einkommensteuer die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer, die Mehrwertsteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer aber auch die Kraftfahrzeugsteuer.

Aufklärung von Steuerstraftaten im internationalen Rahmen

Neben der Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung zielen Doppelbesteuerungsabkommen auch auf die Vermeidung von Steuerverlusten ab. Dies etwa, indem sie Auskunftsersuchen bezüglich zum Steuerstrafrecht zählender Delikte erleichtern. Das gilt insbesondere für die Aufklärung von Steuerhinterziehung aufgrund heimlicher - oft zum Zweck der Kapitalanlage erfolgender - Verlagerung von Vermögen beispielsweise in eine ausländische Bank oder einen ausländischen Investmentfonds. Ein per Abkommen geregelter Informationsaustausch ermöglicht einem Finanzamt dabei die Nachprüfung von Angaben in der Steuererklärung, die beispielsweise Einkünfte in Form von Zinsen oder einer Dividende betreffen.

Völkerrechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet des Steuerrechts

Beteiligte eines Doppelbesteuerungsabkommens sind mindestens zwei Staaten. Als völkerrechtliche Verträge zählen derartige Abkommen zum Völkerrecht und stehen dem Grundgesetz zufolge nach ihrer Umsetzung in nationales Recht auf dem Rang von Bundesrecht. Die Abgabenordnung fordert hierzulande zudem ihre vorrangige Anwendung vor nationalem Recht. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält dabei zur Zeit mehr als hundert Doppelbesteuerungsabkommen. Internationales Steuerrecht ist aufgrunddessen wesentlich von Doppelbesteuerungsabkommen geprägt.

Innerhalb der Europäischen Union, die mit den Grundfreiheiten einen gemeinsamen Binnenmarkt unterhält, werden Doppelbesteuerungsabkommen insbesondere durch vorrangig anzuwendendes EU-Recht beeinflusst. Eine wichtige EU-Richtlinie bildet in diesem Zusammenhang die fortlaufend weiterentwickelte Mehrwertsteuerrichtlinie. Die Richtlinie richtet sich dabei auch gegen den innergemeinschaftlichen Betrug im Bereich der Umsatzsteuer.

(GUE)

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