1.154 Anwälte für Einstweilige Verfügung | Seite 49

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Rechtsanwalt, Fachanwalt InsR Stefan Wolfgang Schuppa
Stefan Wolfgang Schuppa - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht, Wimpfener Straße 35, 40597 Düsseldorf 6657.452968316 km
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Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt InsR Stefan Wolfgang Schuppa ist Ihr Ansprechpartner für Einstweilige Verfügung
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(25.05.2022) Ich habe die zwei Briefe des gegnerischen Anwalts an Herrn Kerbsch per Post an Herrn Kerbsch gesandt und warte noch …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einstweilige Verfügung

Fragen und Antworten

  • Einstweilige Verfügung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweilige Verfügung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einstweilige Verfügung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweilige Verfügung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweilige Verfügung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die einstweilige Verfügung ist neben dem sogenannten Arrest eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes im Zivilprozessrecht. Vor allem im Wettbewerbsrecht wird die einstweilige Verfügung oft verwendet, aber auch im Presserecht oder Urheberrecht. Im Verwaltungsrecht ist einstweiliger Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung möglich.

Mit der einstweiligen Verfügung kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen einen Wettbewerbsverstoß, wie beispielsweise unzulässige Werbung oder falsche Preisangaben schnell und effektiv vorgegangen werden. Während es von der Einreichung einer Klage bis zu einem Urteil lange Zeit dauern kann, dauert es bis zur einstweiligen Verfügung gegebenenfalls nur wenige Tage.

Vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgt meist eine Abmahnung gegenüber dem Gegner mit der Forderung einer Unterlassungserklärung, um einem sofortigen Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil, bei dem der Kläger ggf. die Kosten tragen müsste, zu entgehen. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer normalen langsamen Unterlassungsklage oder zunächst einer einstweiligen Verfügung. Da sich insbesondere im Wettbewerbsrecht der Schaden schnell ausbreiten kann, wird meist das Eilverfahren gewählt und ein Hauptverfahren ggf. parallel oder später eingeleitet.

In dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist der Anspruch und die Dringlichkeit glaubhaft zu machen. Dafür können nicht nur die üblichen Beweismittel wie Zeugen, Sachverständige oder Urkunden herangezogen werden. Auch eine eidesstattliche Versicherung durch den Anspruchssteller selbst ist hier möglich.

Die Zuständigkeit für die einstweilige Verfügung liegt beim Gericht der Hauptsache, also dem Gericht, das auch über eine entsprechende reguläre Klage entscheiden würde. Nach dem UWG ist das gemäß § 13 UWG ein Landgericht, ggf. mit einer speziellen Kammer für Handelssachen oder Wettbewerbsrecht. Neben anderen Unternehmen als Mitbewerbern kann auch die Wettbewerbszentrale berechtigt sein, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Das Gericht prüft Verfügungsanspruch, also ob der geltend gemachte Anspruch nach den vorliegenden Informationen besteht, und den Verfügungsgrund, also ob eine schnelle einstweilige Verfügung notwendig ist oder ob nicht der normale Klageweg ausreicht. Das geschieht meist ohne mündliche Verhandlung und ohne dass der Gegner zur Sach- und Rechtslage überhaupt angehört wird. Wer mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechnet, kann bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen, die bei einer Entscheidung berücksichtigt wird.

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