604 Anwälte für Filesharing | Seite 26

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Rechtsanwältin Claudia Heumann
Rechtsanwältin Claudia Heumann, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Designrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Filesharing bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Heumann
(06.12.2023) Frau Heumann hat mich nach einem eBay-Kauf beraten/vertreten. Vom ersten Telefonat an fühlte ich mich sehr gut …
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sehr gut
Rechtsanwältin Helen Vollprecht
Sievers & Kollegen Rechtsanwälte, Olympische Straße 10, 14052 Berlin 6966.64366309 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Filesharing bietet Frau Rechtsanwältin Helen Vollprecht
aus 29 Bewertungen Frau Vollprecht ist eine engagierte und wissbegierige Rechtsberatung. Ich lasse mich seit Jahren von Frau Vollprecht … (03.02.2023)
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Rechtsanwalt Andreas Funk
Haidl Funk Rechtsanwälte GbR, Harderstr. 20, 85049 Ingolstadt 7072.8099043498 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Filesharing steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Funk gerne zur Verfügung
(19.01.2024) Ich habe im Zuge für Familien und Erbrecht im kurzem Abstand, Herrn Andreas Funk zwei mal kontaktiert. Er hat mich …
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Rechtsanwalt Sven Jungmann
Kanzlei Sven Jungmann, Blankeneser Landstr. 39a, 22587 Hamburg 6708.4397642574 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Jungmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Filesharing

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Filesharing

Fragen und Antworten

  • Filesharing: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Filesharing sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Filesharing: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Filesharing umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Filesharing und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet direkt übersetzt „Dateien teilen". Im Deutschen wird das Wort „File" im Gegensatz zum Englischen ausschließlich als Anglizismus für das Wort „Computerdatei" verwendet.

Filesharing beschreibt ein grundsätzlich legales Verhalten, bei dem Inhaber von Dateien diese auf ihrem Computer oder ihrem Server abspeichern, sodass andere Personen über ein Netzwerk auf diese Dateien zugreifen und sie auf eigene Speichermedien herunterladen können. Filesharing ist damit ein Verhalten, das sich auf den Austausch von Dateien über Datennetze, in der Regel über das Internet, bezieht. Es ist vergleichbar mit der Dateifreigabe in lokalen Netzwerken. Um Filesharing betreiben zu können, werden Computerprogramme verwendet, die meist über das Internet ein Netzwerk zwischen einzelnen Personal Computern aufbauen. Ohne die Installation entsprechender Software ist Filesharing nicht möglich. Innerhalb der Netzwerke wird Nutzern der Upload und Download von Dateien ermöglicht.

Filesharing kann in Netzwerken mit eigenen, zentralen Servern/Speicherkapazitäten betrieben werden, z. B. von Sharehostern. Lädt ein Nutzer Dateien auf den Server des Sharehosters, können andere registrierte Nutzer nach Zusendung eines entsprechenden Links auf die Dateien zugreifen. Inzwischen existieren überwiegend dezentrale Filesharing-Netzwerke (sog. Peer-to-peer-Netzwerke), in denen einzelne Computer als Speicher fungieren. Registrierte Nutzer gestatten sich gegenseitig den Zugriff auf bestimmte Bereiche des eigenen PC.

Eine synonyme Verwendung von Filesharing mit illegalem Upload und Download urheberrechtlich geschützter Inhalte (Musik, Filme etc.) - meist über Peer-to-Peer-Netzwerke - ist nicht möglich. Die ungenehmigte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken ist lediglich ein Teilbereich des Filesharing.

Das „Tauschen" von urheberrechtlich geschützten Werken verstößt als ungenehmigte Vervielfältigung von geschützten Werken gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und wird von Rechteinhabern (Softwarefirmen, Musiklabels, Filmproduktionsfirmen, Verlagen, Künstler etc.) mit kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgt. Die legale Weitergabe von Dateien in Netzwerken setzt eine Lizenz voraus oder, dass die Datei lizenzfrei verwendet werden kann (z. B. Shareware, freie Software, Schutzfristen abgelaufen etc.). In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff der Tauschbörsen verwendet.

(LOE)

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