938 Anwälte für Forderungsverkauf | Seite 40

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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Forderungsverkauf

Fragen und Antworten

  • Forderungsverkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Forderungsverkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Forderungsverkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Forderungsverkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Forderungsverkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ein Forderungsverkauf findet überwiegend im unternehmerischen Bereich statt. Der Verkauf von Forderungen mittels Rechtsgeschäft in Form der Abtretung dient dabei der meist kurzfristigen Beschaffung von Liquidität. Der Verkauf kann eine Alternative zu einem Kredit und der daraus folgenden Zahlung von Zinsen darstellen. Mitunter erfolgt der Verkauf, um eine drohende Unternehmensinsolvenz oder Pfändung von Eigentum abzuwenden, weil ein Unternehmen nur auf diese Weise seinem Gläubiger gegenüber fällig werdende Schulden zahlen kann. Grund dafür ist nicht selten, dass seinerseits ein Kunde des Unternehmens in seiner Eigenschaft als Schuldner nicht rechtzeitig zahlt. Im Falle einer bereits eingetretenen Insolvenz kann jedoch ein Abtretungsverbot bestehen und ein Forderungsverkauf daher unzulässig sein.

Ein Forderungsverkauf basiert dabei auf einem Vertrag über die Abtretung der Forderung an einen Forderungskäufer. Der vom Käufer gezahlte Preis ist dabei in der Regel niedriger als der Forderungswert. Die Differenz dient dem Käufer einerseits, um einen Gewinn zu erzielen, andererseits aber auch zur teilweisen Absicherung eines gegebenenfalls von ihm mit übernommen Ausfallrisikos des Forderungsschuldners. In der Fachsprache wird diese Art von Geschäft als Factoring bezeichnet. Je nachdem, ob ein Forderungskäufer dabei das Risiko eines Forderungsausfalls trägt oder nicht, ist von echtem bzw. unechtem Factoring die Rede. Letzteres wird dabei allerdings rechtlich wie ein Geschäft über ein Darlehen und nicht wie ein Forderungskauf im eigentlichen Sinn betrachtet. In jedem Fall stellt dieses Vorgehen jedoch.

Ein Forderungsverkauf steht dabei häufig in Zusammenhang mit dem auch als Inkasso bezeichneten Forderungseinzug. Grund dafür ist, dass Unternehmen, die im Bereich des Forderungsverkaufs tätig sind, die erworbenen Forderungen häufig auch einziehen. Wichtig zu wissen ist dabei für die Beteiligten: Verfügte ein Schuldner dabei bezüglich der abgetretenen Forderung über eine Einwendung gegenüber dem alten Gläubiger - so etwa bei einer eingetretenen Verjährung oder ihrer bereits erfolgten Erfüllung - kann er diese auch gegenüber dem Forderungskäufer als neuen Gläubiger geltend machen.

(GUE)

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