1.413 Anwälte für Kontopfändung | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ruhnke
Rechtsanwalt Michael Ruhnke
Ruhnke Julier Rechtsanwälte, Wittelsbachstraße 61, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.2585703641 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ruhnke ist Ihr Ansprechpartner für Kontopfändung
(05.09.2023) Wir haben Herrn Ruhnke nach einem versuchten Kreditkarten Betrug kontaktiert, und er hat uns eine erste telefonische …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Kanzlei Dr. Anke Reisch, Schinzlgasse 3, 2500 Baden, Österreich 7416.606769405 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kontopfändung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann
Rechtsanwälte Luckhaus Reinold Hülsmann & Panzer, Hofkamp 138, 42103 Wuppertal 6670.8008614135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kontopfändung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Von Anfang an wurde ich professionell beraten,mir wurde direkt gesagt was man in meinem Fall raus schlagen kann und … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus B. Kettlack LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Kettlack, Moerser Str. 158, 47803 Krefeld 6630.2214033497 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus B. Kettlack LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kontopfändung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg von Freymann
Rechtsanwalt Jörg von Freymann
Rechtsanwälte von Freymann, Feldmannstr. 14, 16816 Neuruppin 6917.3816969101 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg von Freymann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kontopfändung
(21.03.2021) sehr positiv
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Kutscher
Rechtsanwalt Guido Kutscher
KUTSCHER Rechtsanwälte, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045200467 km
Fachanwalt Bankrecht & KapitalmarktrechtInsolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kontopfändung bietet Herr Rechtsanwalt Guido Kutscher
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
SNP, Bismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1305105471 km
Lösungen anbieten.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kontopfändung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
aus 12 Bewertungen Herr Pohle ist mehr als nur ein Rechtsanwalt. Seine Kompetenz in der strategischen Betrachtung fließt in die Beratung … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Koslowski
Koslowski & Traub Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kollwitzstr. 1, 73728 Esslingen am Neckar 6940.6777416674 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Koslowski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kontopfändung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Vogt
Rechtsanwalt Thomas Vogt
Kanzlei Thomas Vogt, Aubündt 36, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7046.67231569 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Vogt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kontopfändung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Roßnagel
Kanzlei Roßnagel, Burgstr. 9, 73033 Göppingen 6965.208200985 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Kontopfändung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sonja Roßnagel
aus 5 Bewertungen Die Beratung war sehr hilfreich! Ich war sehr zufrieden und das Gespräch mit Frau Rossnagel hat mir bei meiner … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kontopfändung beantwortet Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann
(16.01.2023) Habe bereits mehrere meiner Kunden an Herrn Hartmann empfohlen. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Auch bei …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Kaufmann
Rechtsanwalt Sebastian Kaufmann
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden 7082.2602569605 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Kontopfändung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Kaufmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Goergen
Rechtsanwalt Christoph Goergen
Rechtsanwälte Staub & Goergen, Beethovenstr. 13, 66606 Sankt Wendel 6766.199767789 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Goergen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kontopfändung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Knüppel, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.2897781769 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kontopfändung
aus 187 Bewertungen Uns flog eine exorbitante Mieterhöhung (22,5 %) ins Haus: Ja, wir lagen erkennbar unter dem Mietspiegel - und doch kam … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3206477775 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Reiner Wötzel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kontopfändung
(20.10.2023) Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und ich möchte mich Herzlich bedanken ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist
Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist
Rechtsanwaltskanzlei - Rechtsanwalt Stephan J. Meier, Bahnhofstr. 4, 92224 Amberg 7060.4334525936 km
Mein Motto: Mit der richtigen Rechtsstrategie gewinnen! - Ich kämpfe für Ihr gutes Recht!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist bietet im Bereich Kontopfändung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Partsch
Partsch, Goethestr. 5, 74379 Ingersheim 6921.0638633709 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Partsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kontopfändung
(23.04.2024) In der Nähe,bekomm immer gleich Termin, freundlich kompetent
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Böttcher
Rechtsanwältin Daniela Böttcher
Dittmann Rechtsanwälte, Schlesischer Platz 2, 01907 Dresden 7079.4598037104 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Kontopfändung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Daniela Böttcher
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Maurer
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Maurer
Kanzlei Wolfgang Maurer, Marktplatz 24, 75365 Calw 6906.6426143243 km
Unser Logo ist das Motto. Ich verstehe mich als Vermittler zu Ihrem Recht, als Übersetzer der juristischen Sprache in eine für den Laien verständliche Verstehenssprache, das geht nur, wenn man zuhört.
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Maurer ist Ihr Ansprechpartner für Kontopfändung
aus 25 Bewertungen Unkompliziert (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Hertle
HTH GbR, Eisenbahnstraße 3, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.5459284824 km
Mit Recht erfolgreich!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Hertle ist Ihr Ansprechpartner für Kontopfändung
(13.06.2024) Frau Hertle hat mich fachlich äußerst kompetent und professionell betreut. Ich kann mir keine bessere Rechtsanwältin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Kühnemund
sehr gut
Rechtsanwalt Walter Kühnemund
Walter Kühnemund, Lutherstr. 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.8136826375 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Kontopfändung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Walter Kühnemund
aus 10 Bewertungen Mit ruhigem Gewissen kann ich Herrn Kühnemund weiterempfehlen. Er macht das was er sagt und da sehr zügig. (08.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Berger
Rechtsanwalt Uwe Berger
Rechtsanwalt Vesterling, Maelostr. 5, 45894 Gelsenkirchen 6647.8891570756 km
Fachanwalt Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Berger bietet im Bereich Kontopfändung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Luber ,LL.M., M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Luber ,LL.M., M.A.
L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg 6719.7495216025 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Luber ,LL.M., M.A. im Bereich Kontopfändung bietet Beratung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Rechtsanwaltskanzlei Luber&Pratsch Berlin, München, Köln etc. Ich bin super super zufrieden mit RA Luber. … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lindholz
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lindholz
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lindholz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kontopfändung
aus 13 Bewertungen Wir suchten einen kompetenten Arbeitsrechtler, den haben wir in Herrn Lindholz ganz konkret gefunden. Fachlich gut, … (01.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kontopfändung

Fragen und Antworten

  • Kontopfändung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontopfändung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontopfändung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kontopfändung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontopfändung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Kontopfändung ist die häufigste Art der Zwangsvollstreckung in Deutschland. Die Kontopfändung gehört zum Zwangsvollstreckungsrecht und ist in den §§ 828 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) im Kapitel „Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte“ abschließend geregelt. Unter Kontopfändung versteht man im Allgemeinen die Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Kunden gegen seine Bank aus seinem Girokonto. Der Kontopfändung unterliegt der Saldo des Kontos. Gegenstand einer Kontopfändung können neben Girokonten auch andere Bankkonten, wie z. B. Sparguthaben oder Termineinlagen, sein. Bei der Kontopfändung werden das Guthaben bzw. die Ersparnisse des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen (§ 835 ZPO). Adressat der Kontopfändung ist die Bank bzw. Sparkasse des Schuldners.

Voraussetzungen der Kontopfändung

Eine Kontopfändung kann nur dann erfolgen, wenn ein vollstreckbarer Titel, z. B. ein Vollstreckungsbescheid, zugunsten des Gläubigers vorliegt. Einen solchen Titel kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Schuldners, dem sog. Vollstreckungsgericht, beantragen. Aufgrund dieses Vollstreckungstitels erlässt das Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829 ZPO. Dieser wird durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zunächst der Bank als Drittschuldnerin und anschließend dem Schuldner selbst zugestellt. Durch diese Zustellung wird die Kontopfändung rechtswirksam.

Daneben können auch Vollstreckungsbehörden, wie beispielsweise das Finanzamt, eine behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach §§ 281, 282, 309, 314, 315 Abgabenordnung (AO) auf Grundlage eines Leistungsbescheides, z. B. eines Steuerbescheides, erlassen. In diesem Fall erfolgt die Zustellung entweder mit Zustellungsurkunde durch die Post oder einen Vollziehungsbeamten. In diesem Fall wird die Kontopfändung durch Zustellung der Einziehungsverfügung an die Bank gem. § 309 Abs. 2 AO rechtswirksam. Über die Zustellung muss die Bank den Schuldner nach § 309 Abs. 2 Satz 3 AO informieren.

Auskunftspflicht der Bank

Die Bank kann entweder durch Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder durch Zustellung der Einziehungsverfügung zur Abgabe der sog. Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO innerhalb von zwei Wochen verpflichtet werden. Dazu erteilt die Bank dem Gläubiger folgende Auskünfte:

  • ob sie die Forderung des Gläubigers als begründet anerkennt und zu leisten bereit ist
  • ob und in welcher Höhe noch andere Forderungen vorliegen
  • ob bereits Pfändungen durch andere Gläubiger bestehen
  • ob innerhalb von 12 Monaten bereits gepfändet bzw. Unpfändbarkeit festgestellt wurde und
  • ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gem. § 850k Abs. 7 ZPO handelt.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Auskünfte zur Höhe des Kontostands unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht zulässig sind und auch nicht vom Vollstreckungstitel gem. §§ 851 Abs. 1 ZPO, 613 Satz 2 BGB gedeckt sind.

Pfändungsschutz

Um zu verhindern, dass der Kontoinhaber aufgrund einer Kontopfändung nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und schlimmstenfalls ohne jegliche finanzielle Mittel zurückbleibt, sind auch bei der Kontopfändung Verbote und Beschränkungen der Pfändung nach §§ 850 bis 852 ZPO und aus anderen Gesetzen zu beachten.

Arbeitseinkommen

Bis zu einem bestimmten Betrag unterliegt das Arbeitseinkommen des Schuldners zur Sicherung des Existenzminimums einem Pfändungsschutz gem. § 850c ZPO. Dieser Pfändungsschutz geht aber mit Überweisung der Bezüge auf ein Konto unter. Mit der Kontogutschrift entsteht ein neuer Auszahlungsanspruch gem. §§ 675 ff. BGB. Hierfür gilt meist der Pfändungsschutz nach § 850k ZPO. Es ist jedoch zu beachten, dass § 850k ZPO gerade nicht im Rechtsverhältnis zwischen Bank und Kunden wirkt und somit nach § 850k Abs. 1 ZPO auch keine gesetzliche Unpfändbarkeit von Arbeitseinkommen gilt. Pfändungsschutz bzw. die Auszahlung des Einkommens bis zur Höhe des pfändungsfreien Betrages vom gepfändeten Konto kann der Schuldner nur durch Beantragung eines sog. Freigabebeschlusses des Vollstreckungsgerichts oder der Vollstreckungsbehörde nach § 850k Abs. 4 ZPO erreichen. Dieser kann auch gleich über mehrere Monate ausgestellt werden. Allerdings stellt der gerichtliche Freigabebeschluss nur eine Übergangslösung dar. Das Konto bleibt gesperrt, Überweisungen wie Mietzahlungen sind wegen der Pfändung nicht mehr möglich. Echten Pfändungsschutz bietet in diesem Fall nur das sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Sozialleistungen

Sozialleistungen waren bis zum 31.12.2011 unpfändbar. Aufgrund der neuen Gesetzeslage seit 01.01.2012 kommt § 850k ZPO auch für Sozialleistungen zur Anwendung. Pfändungsschutz für Sozialleistungen, z. B.: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach SGB II (Hartz IV), Erziehungsgeld,  Mutterschaftsgeld, Renten, Wohngeld und Kindergeld, kommt in diesen Fällen nur dann in Betracht, wenn sich das Geld auf einem sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) befindet.

Gebühren und Folgen einer Pfändung

Trotz des damit verbundenen hohen Arbeitsaufwandes dürfen Kreditinstitute keine Gebühren für Kontopfändungen erheben, da sie gerade keine besondere Dienstleistung erbringen, sondern nur eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Eine Kontopfändung führt innerhalb der Bank oftmals dazu, dass dem Schuldner Dispositionskredite oder Kreditkarten gekündigt werden, eine Kündigung des Kontos aufgrund einer Kontopfändung ist hingegen nicht erlaubt.

Aufhebung der Kontopfändung

Die Kontopfändung bzw. Kontosperrung wird immer dann aufgehoben, wenn:

  • der Gläubiger gegenüber der Bank die Kontopfändung für erledigt erklärt
  • die Forderung durch den Kunden vollständig über das gepfändete Konto beglichen wurde
  • die Bank die Forderung über das gepfändete Konto vollständig beglichen hat oder
  • die Kontopfändung durch das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsbehörde aufgehoben worden ist.

(WEI)

 

 

 

 

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