700 Anwälte für Mediation | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mykola Neumann
Rechtsanwalt Mykola Neumann
Kanzlei Neumann & Neumann, Langfeldstrasse 88, 8500 Frauenfeld, Schweiz 6982.2147440541 km
Schlichten statt streiten
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Mediation bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mykola Neumann
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Jeremias
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Jeremias
Kanzlei Schöfer Jeremias & Kollegen, Leopoldstr. 11a, 80802 München 7118.6813427595 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mediation unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Carsten Jeremias
aus 75 Bewertungen Sehr gute, verständliche Erklärungen im WEG- Recht, geduldig und ausführlich, der beste bis jetzt. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Klein
Kanzlei Claudia Klein, Muthesiusweg 17, 30559 Hannover 6774.698324847 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Mediation hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Klein
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Löffler & Collegen, Volgersweg 26, 30175 Hannover 6768.4195905191 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mediation

Rechtstipps von Anwälten für Mediation

Fragen und Antworten

  • Mediation: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Mediation viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Mediation wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Mediation aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Mediation übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Mediation gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Mediation: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Mediation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, bei dem streitende Parteien zusammen mit einem neutralen Dritten (dem Mediator) nach einer Lösung des Konflikts suchen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Hierin ist der deutlichste Unterschied zu einer Gerichtsentscheidung zu sehen, da ein Richter über den Sachverhalt allein urteilt und mindestens eine Partei mit dem Ergebnis unzufrieden ist.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Konfliktparteien bereit sind, das Problem auszudiskutieren und nicht auf ihr Recht bestehen. Der Mediator führt durch das Gespräch, macht jedoch keine Lösungsvorschläge oder trifft Entscheidungen. Er unterstützt lediglich die Beteiligten und verhindert neue Auseinandersetzungen. Es ist daher wichtig, dass der Mediator für niemanden Partei ergreift.

Verfahrensablauf

Zunächst muss zumindest eine der streitenden Parteien den Mediator aufsuchen und ihm den Sachverhalt erläutern. Der Mediator entscheidet dann, ob ein Verfahren Erfolg versprechend ist oder nicht. Sind die Parteien beispielsweise nicht bereit, ihrem Gegenüber entgegenzukommen, wird der Mediator seine Unterstützung versagen. Ist er jedoch der Ansicht, dass er helfen kann, klärt er die Parteien über sein weiteres Vorgehen auf und wird mit ihnen einen Mediationsvertrag schließen, in dem auch eine Stundenvergütung vereinbart wird.

Danach werden alle Streitpunkte beider Parteien gesammelt und die aus Parteisicht wesentlichen Gesichtspunkte (bestimmte Interessen, Gefühle oder Bedürfnisse) genannt. Die Parteien erstellen so verschiedene Lösungsansätze, mit denen alle einverstanden wären. Diese werden dann vom Mediator bewertet und auf Realisierbarkeit geprüft. Anschließend wird jede einzelne Option hinterfragt, ob sie den Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten wirklich gerecht wird.

Konnte ein Konsens gefunden werden, wird das Ergebnis schriftlich festgehalten, sodass eine Bindung der Parteien an die Vereinbarung entsteht.

Die Mediation eignet sich vor allem für privatrechtliche Konflikte wie Erb-, Familien- oder Nachbarrecht und Konflikte zwischen Unternehmen untereinander oder im Verhältnis zu den Kunden. Auch internationale Probleme oder ein Täter-Opfer-Ausgleich kann durch Mediation gelöst werden.

Im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung können die Probleme schneller und kostengünstiger behandelt werden. Das Ergebnis wird nicht von Dritten (dem Richter) entschieden, sondern ist eine Folge der Auseinandersetzung der gegenseitigen Interessen und Ziele der Parteien.

(VOI)

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