651 Anwälte für Medizin | Seite 28

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
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Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
Ciper & Coll. Rechtsanwälte, Luegplatz 4, 40545 Düsseldorf 6647.7035057877 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Medizin
aus 24 Bewertungen Super! Kann düse Kanzlei nur weiterempfehlen. Sehr engagiertes,kompetentes und freundliches Anwaltsteam. Vielen Dank! (21.12.2014)
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Rechtsanwalt Christian Becker
Adrian & Becker Rechtsanwälte, Bruchhausenstr. 1, 54290 Trier 6716.869755126 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Medizin hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Becker
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Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Medizin
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Medizin

Fragen und Antworten

  • Medizin: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Medizin sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Medizin: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Medizin umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Medizin und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Medizin umfasst vor allem die Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bzw. Verletzungen bei Mensch (Humanmedizin) und Tier (Veterinärmedizin). Im Laufe der Zeit haben sich in der Medizin viele verschiedene Fachgebiete entwickelt. So gibt es z. B. die Anästhesiologie, die Augenheilkunde, die Gynäkologie, die Neurologie, die Psychiatrie oder auch die Zahnmedizin. Diese Bereiche gehören der sog. Schulmedizin an. Daneben unterfallen der Medizin aber noch viele weitere Gebiete, wie z. B. die Homöopathie, und dem Medizinrecht etwa das Pflegerecht bzw. das Pharmarecht, sog. Gesundheitsrecht. Außerdem gehören dazu unter anderem auch das allgemeine Berufsrecht, die Arzthaftung, das Verhältnis der Ärzte untereinander - z. B., ob die Werbung durch einen Arzt zulässig ist - und die Veräußerung der Praxis. Als Medizin werden umgangssprachlich aber auch die Heilmittel bezeichnet, die ein Arzt verordnet bzw. die man auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen kann.

In der Medizin spielt jedoch vor allem die Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten und seinem Arzt eine wichtige Rolle. Die beiden schließen nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen Dienstvertrag - und zwar bereits dann, wenn der Patient den Arzt seiner Wahl aufgesucht, ihm sein Leiden beschrieben und der Mediziner mit seiner „Arbeit" begonnen hat. Das bedeutet, der Vertrag - sog. Behandlungsvertrag oder Arztvertrag - muss nicht schriftlich und ausdrücklich geschlossen werden. Den Arzt treffen aus juristischer Sicht einige Pflichten, wie z. B. die Aufklärungspflicht oder die Schweigepflicht. Eine Pflichtverletzung des Arztes - sei es z. B., weil er einen Diagnosefehler oder während einer Operation einen Behandlungsfehler begangen bzw. ein falsches bzw. falsch dosiertes Arzneimittel verschrieben oder gegen ein Patientenrecht verstoßen hat - kann dazu führen, dass er Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld leisten muss.

In der Medizin geht es vordergründig darum, heilbare Erkrankungen zu kurieren und unheilbare Erkrankungen zu lindern bzw. eine Erkrankung zu verhüten, soweit dies möglich ist. In der Medizin gilt die Krankheit als Funktionsstörung des Organismus, sodass der Behandler zunächst seinen Patienten untersuchen muss, um zu erfahren, was ihm fehlt. Hierzu kann er sich auch technischer Geräte bedienen, wie z. B. dem Röntgengerät. Aufgrund seiner Erkenntnisse und Beobachtungen sowie der Einhaltung der ärztlichen Kunst muss er die richtige Diagnose stellen, um dementsprechend die Krankheit therapieren zu können. Schließlich können ein Diagnosefehler und damit verbunden eine Falschbehandlung beim Patienten zu einem Personenschaden führen. Die Kosten für eine Behandlung werden in den meisten Fällen von der Krankenversicherung vollständig oder teilweise übernommen. So bezahlt sie z. B. bei einer körperlichen Behinderung bzw. Schwerbehinderung grundsätzlich Hilfsmittel wie eine Brille, einen Rollstuhl oder Gehhilfen, um der betroffenen Person die Möglichkeit zu geben, so uneingeschränkt wie möglich im Alltag zurechtzukommen.

Dieselben Regeln in der Medizin gelten übrigens auch für den Tierarzt. Wenn der besorgte Tierhalter mit seinem Haustier bzw. Nutztier bei ihm vorstellig wird, muss er seine Fachkenntnisse einsetzen, um die richtige Diagnose zu stellen und darauf aufbauend die richtige Therapie zu beginnen. Fehler können hier zur sog. Tierarzthaftung führen.

Doch nicht jeder darf die Medizin ausüben, sondern nur dementsprechend ausgebildete Personen. So darf man z. B. nur Arzt werden, wenn man das Studium der Medizin erfolgreich abgeschlossen sowie die erforderliche Approbation bzw. Berufserlaubnis erhalten hat.

(VOI)

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