651 Anwälte für Medizinisches Gutachten | Seite 28

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Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Kanzlei Hubmann, Kaiserstr. 23, 90403 Nürnberg 7011.6001131548 km
Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt. Nikolaus Cybinski (*1936)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Medizinisches Gutachten bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Hubmann
aus 8 Bewertungen Sehr schnell, zuverlässig und kompetent. (21.05.2024)
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Rechtsanwalt Gert Lowack
Rechtsanwälte Lowack & Angerer, Friedrichstr. 17, 95444 Bayreuth 7014.2947649236 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Medizinisches Gutachten beantwortet Herr Rechtsanwalt Gert Lowack
(03.01.2024) Herr Lowack hat uns in einem medizinrechtlichen Mandat vollumfänglich vertreten. Angefangen von der Erstberatung …
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Rechtsanwältin Christine Frubrich
Hast & Dr. Maus Rechtsanwälte, Münsterstr. 9, 59065 Hamm 6688.3413097338 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
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Frau Rechtsanwältin Christine Frubrich ist Ihr Ansprechpartner für Medizinisches Gutachten

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Medizinisches Gutachten

Fragen und Antworten

  • Medizinisches Gutachten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Medizinisches Gutachten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Medizinisches Gutachten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Medizinisches Gutachten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Medizinisches Gutachten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ein medizinisches Gutachten stellt vor allem bei gerichtlichen Verfahren ein wichtiges Beweismittel dar, in denen darüber entschieden werden muss, ob der behandelnde Arzt unter anderem einen

  • Behandlungsfehler
  • Kunstfehler oder
  • Diagnosefehler

gemacht hat. Kommt das Gericht aufgrund des medizinischen Gutachtens etwa zu dem Ergebnis, dass der Arzt eine Falschbehandlung durchgeführt hat - und bejaht es somit die Arzthaftung - muss der Mediziner Schadenersatz oder Schmerzensgeld leisten. Ein medizinisches Gutachten kann aber beispielsweise auch nach einem Verkehrsunfall erstellt werden, um zu klären, wie schwer der Unfallbeteiligte tatsächlich verletzt ist und ob unter Umständen sogar eine Berufsunfähigkeit oder Schwerbehinderung bei ihm anzunehmen ist.

Ein medizinisches Gutachten kann aber nur von einem Sachverständigen erstellt werden, der die fachliche Kompetenz im benötigten Bereich der Medizin besitzt. Außerdem darf der Sachverständige nicht mit der zu begutachtenden Person verwandt, verschwägert oder befreundet sein. Jeden persönlichen Kontakt zu ihm sollte der Sachverständige also vermeiden, da er stets in seiner Stellung als Gutachter neutral bleiben muss. Selten kennt der Auftragsgeber - z. B. ein Gericht, eine Versicherung oder Staatsanwaltschaft - die medizinischen Termini, weshalb ein medizinisches Gutachten stets laienverständlich verfasst werden muss. Außerdem müssen zur Klarheit - wenn möglich - deutsche Fachausdrücke verwendet werden. Des Weiteren muss der Sachverständige im Gutachten die ihm gestellten Fragen auf Logik, Verständlichkeit und Vollständigkeit prüfen. Er darf nur die Fragen beantworten und nicht eigenmächtig Änderungen daran vornehmen. Wichtig ist auch, dass der Sachverständige die zu begutachtende Person vor der Untersuchung darüber aufzuklären hat, dass er - sofern es für das Gutachten von Bedeutung ist - von seiner Schweigepflicht entbunden ist. Der Proband stimmt dem entweder ausdrücklich oder durch sein Erscheinen beim Untersuchungstermin zu, kann aber auch die Weitergabe bestimmter Erkenntnisse verbieten.

Daneben muss der Gutachter bei der Erstellung jedes einzelne Patientenrecht der zu begutachtenden Person beachten und sein medizinisches Gutachten termingerecht abgeben. Zu berücksichtigen sind bei der Erstellung etwa die Anamnese - also die Leidensgeschichte des Patienten - die Beschwerden des Probanden, die Diagnose und deren Auswirkungen, also z. B., welche Pflegestufe oder welcher Grad der Behinderung bei ihm vorliegt.

(VOI)

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