76 Anwälte für Müllhalde | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hering
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hering
Rechtsanwalt Andreas Hering, Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Ich bin als Rechtsanwalt in Hamburg niedergelassen und berate bundesweit. Meine Beratungsbereiche sind Umwelt, Wirtschaft, Handel, Bauen und vieles mehr. Die Bewertungen dürften für sich sprechen.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Müllhalde unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Hering
aus 18 Bewertungen Sehr schnell, umfassende und kompetente Beratung zu einem Spezialthema im Verpackungsrecht. (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf, Widenmayerstraße 15, 80538 München 7120.2188234173 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Müllhalde
aus 71 Bewertungen Herrn Kumpf habe ich wegen eines waffenrechtlichen Problems kontaktiert. Beeindruckend und hervorragend ist seine gute … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Kanzlei Katrin Brockmann, Heinrich-Roller-Str. 19, 10405 Berlin 6975.4108251191 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Brockmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Müllhalde
aus 7 Bewertungen In dem Gespräch wurden eine Vielzahl der Probleme, die beim Einbau einer Wärmepumpe zu beachten sind, erörtert. Die … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Niemann
Kanzlei Henning Niemann, Graf-Schack-Allee 8, 19053 Schwerin 6798.0432529237 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Niemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Müllhalde

Fragen und Antworten

  • Müllhalde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Müllhalde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Müllhalde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Müllhalde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Müllhalde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Müllhalde ist ein Begriff aus der Abfallrecht und beschreibt einen Ort, an dem der Müll dauerhaft abgelagert wird. Müllhalden werden auch als Mülldeponien bezeichnet. Sie existieren entweder als oberirdische Deponie oder sog. Untertagedeponien, bei denen der Müll unterhalb der Erde beispielsweise in einem alten Bergwerk abgelagert wird.

Alternative zur Ablagerung auf einer Müllhalde ist, soweit technisch möglich, die Wiederverwendung bzw. Recycling oder die Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Letztere dient nebenbei oft der Energiegewinnung in Form von Strom oder Fernwärme. Rückstände aus der Müllverbrennungsanlage müssen aber ggf. wiederum auf einer Müllhalde endgelagert werden.

Auch von einer Müllhalde sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch Boden und Gewässer möglichst wenig mit den Schadstoffen des Mülls belastet werden. Entsprechend werden hier die Grundsätze aus Bodenschutzrecht, Wasserrecht und Immissionsschutzrecht berührt. Das betrifft nicht nur die unmittelbaren Nachbarn der Müllhalde. Die konkrete Zulässigkeit von Müllhalden richtet sich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und erfolgt an Standorten, die nach einer Untersuchung für geeignet gehalten werden.

Die Einzelheiten zur Errichtung und zum Betrieb einer Müllhalde regelt die Deponieverordnung (DepV). Danach gibt es unterschiedliche Deponieklassen für unterschiedliche Arten von Müll:

  • Deponieklasse 0 für Bauschutt und Boden ohne Altlasten
  • Deponieklasse I für Hausmüll oder auch ungefährliche Industrieabfälle
  • Deponieklasse II ähnlich der Deponieklasse I, aber mit höherer Schadstoffbelastung
  • Deponieklasse III für Sonderabfälle
  • Deponieklasse IV für gefährliche Abfälle

Je nach zugeordneter Deponieklasse muss die Müllhalde bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere ein Mindestmaß bei der Abdichtung nach unten, damit das Grundwasser nicht belastet wird.

Auf einer Müllhalde werden einerseits die nicht mehr verwertbaren Abfälle, die von der Müllabfuhr in jedem Haushalt abgeholt werden, abgelagert. Andererseits kann meist auch mit dem Auto der Müll von Privatleuten direkt zur Müllhalde gebracht werden. Je nach Gewicht ist dafür regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag zu zahlen. Die illegale Müllablagerung außerhalb einer Müllhalde ist dagegen nicht erlaubt und kann gem. § 326 Strafgesetzbuch (StGB) sogar eine Straftat darstellen.

Umgangssprachlich und abwertend wird auch in anderen Zusammenhängen von einer Müllhalde gesprochen, beispielsweise wenn eine Garage oder ein Treppenhaus mit Gerümpel oder anderen Dingen vollgestellt wird. Unter welchen Umständen solche „Müllhalden" erlaubt sind, ist regelmäßig keine Frage des Umweltrechts, sondern ist eine Frage von Mietrecht oder Nachbarrecht.

(ADS)

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