322 Anwälte für Opferentschädigungsgesetz | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1489188381 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Opferentschädigungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
aus 101 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Ohlendorf hat für mich Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Opferentschädigungsgesetz
aus 25 Bewertungen Die direkte Kontaktaufnahme mit Frau Thil waren immer angenehm,sehr freundlich zuvorkommend, kann ich nur … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
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Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
Kanzlei Day, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2711133076 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Opferentschädigungsgesetz steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Hakan Day gerne zur Verfügung
aus 144 Bewertungen Ich möchte meinem Rechtsanwalt, Herrn Day, meine höchste Anerkennung und Dankbarkeit aussprechen. Von Anfang an hat er … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Steffgen
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Rechtsanwalt Christian Steffgen
Anwaltskanzlei Steffgen, Königstraße 27, 70173 Stuttgart 6930.9932987854 km
"Nichts ist unmöglich, solange man es nicht versucht hat." (Ulrich Wickert)
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Opferentschädigungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Steffgen
aus 92 Bewertungen Herr steffgen ist sehr konsequent und geht der Sache auf den Grund. War sehr zufrieden mit ihm. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Markuske
Rechtsanwalt Sven Markuske
Kanzlei Sven Markuske, Schlotfegergasse 26-30, 90402 Nürnberg 7011.1868999729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Markuske im Bereich Opferentschädigungsgesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Was soll ich sagen, ach ja jetzt weiß ich es wieder. Er ist voll bei der Sache, verspricht nicht zuviel, sagt was … (27.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Meyer
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Emphatische und kompetente Rechtsberatung seit über 22 Jahren
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Opferentschädigungsgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Meyer
aus 43 Bewertungen Absolut empfehlenswert, erstklassige Rechtsberatung und äußerst empathisch. Nimmt sich sehr viel Zeit für seine … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Lingnau
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Lingnau
Marie Lingnau Rechtsanwältin, Schillerstraße 55, 41061 Mönchengladbach 6629.6022798312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Opferentschädigungsgesetz bietet Frau Rechtsanwältin Marie Lingnau
aus 24 Bewertungen Eine sehr engagierte und sympathische Anwältin, die für mich das beste herausgeholt hat. Ich habe meine Anwältin … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause
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Kanzlei Busch-von Krause, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1621295707 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Opferentschädigungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause
aus 111 Bewertungen Ein Telefonat und alles ist geklärt.Top Anwalt. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
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Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Aron ist Ihr Ansprechpartner für Opferentschädigungsgesetz
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
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Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Opferentschädigungsgesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Opferentschädigungsgesetz

Fragen und Antworten

  • Opferentschädigungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Opferentschädigungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Opferentschädigungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Opferentschädigungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Opferentschädigungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Opferentschädigungsgesetz, kurz: OEG, ist ein Gesetz, das die Gewaltentschädigung für Opfer regelt und dem Sozialrecht zuzuordnen ist.

Ein Anspruch auf Opferentschädigung haben gemäß § 1 OEG Personen, die im deutschen Bundesgebiet bzw. auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch gesundheitlich zu Schaden gekommen sind. Sonderregelungen gelten für Ausländer, die in Deutschland wohnen, oder Touristen. Führt die Gewalttat zum Tod des Opfers, beispielsweise bei Mord oder bei einer schweren Körperverletzung mit Todesfolge, kann auch Angehörigen des Opfers ein entsprechender Anspruch zustehen. Wird die Straftat im Ausland verübt, kann ebenfalls ein entsprechender Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz bestehen.

Voraussetzung für die Gewaltentschädigung ist, dass die gesundheitliche Schädigung auf einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen die eigene oder andere Personen oder dessen Abwehr zurückzuführen ist. Des Weiteren erfasst das OEG auch die Beibringung von Gift und Taten mit gemeingefährlichen Mitteln, etwa Brandanschläge etc.

Für eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sollte - spätestens innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Gesundheitsschadens - ein Antrag gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine Strafanzeige zu erstatten. Denn die Entschädigung setzt voraus, dass der Geschädigte alles ihm Zumutbare unternimmt, damit der Sachverhalt aufgeklärt und der Täter der Strafverfolgung unterworfen werden kann. Weitere Ausschlussgründe sind möglich.

Der Opferentschädigungsanspruch nach dem OEG beinhaltet beispielsweise die Behandlungskosten, Beschädigtenrente, Hinterbliebenenrente und Fürsorgeleistungen.

(WEL)

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