73 Anwälte für Patentinhaber | Seite 4

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Patentanwalt Dr. Jürgen Wasner
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Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Patentinhaber beantwortet Herr Patentanwalt Dr. Jürgen Wasner
aus 15 Bewertungen Schneller Rückruf , unkompliziert und sehr hilfreich ! Vielen Dank ! (19.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patentinhaber

Fragen und Antworten

  • Patentinhaber: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patentinhaber umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patentinhaber und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Patentinhaber: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentinhaber sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Patentinhaber bezeichnet man denjenigen, dem das Patentrecht zusteht. Daher gilt derjenige als Patentinhaber, auf dem das Patent beim Patentamt eingetragen ist. Bei einer Erfindung ist grundsätzlich der Erfinder Patentinhaber, denn ihm steht das sogenannte Erfinderrecht zu. Allerdings kann der Erfinder das Patentrecht mit einem Lizenzvertrag auf einen anderen übertragen, § 24 Patentgesetz (PatG). Gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz geht bei einer Arbeitnehmererfindung (auch Diensterfindung genannt) das Patentrecht auf den Arbeitgeber über. Verstirbt der Patentinhaber, kann das Patent vererbt werden, sodass dann die Erben zum Patentinhaber werden, § 15 PatG.

(WEL)

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