1.113 Anwälte für Pfändung | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwälte Leeb & Leeb, Erthalstr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.0841765096 km
Erbrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Leeb – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Pfändung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hänsch
Rechtsanwalt Jens Hänsch
RA Hänsch, Alttrachau 35, 01139 Dresden 7076.4659989234 km
Wir machen Recht leicht und verständlich. Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich.
Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Hänsch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Pfändung
aus 6 Bewertungen Herr Hänsch hat schnell und unkompliziert der Gegenseite mitgeteilt, dass ihre Forderung zu Unrecht erhoben wird. … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Babilon
Rechtsanwalt Andreas Babilon
Kanzlei Andreas Babilon, Kreuzbroicher Str. 21, 51375 Leverkusen 6675.3926684385 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Babilon ist Ihr Ansprechpartner für Pfändung
(13.04.2022) Wir haben uns auf einen positiven Termin geeinigt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Püst
Rechtsanwalt Andreas Püst
Kanzlei Andreas Püst, Van-der-Smissen-Str. 3, 22767 Hamburg 6717.3417589236 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Püst - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Pfändung
aus 6 Bewertungen Ein sehr toller Anwalt (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Rimpf
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Rimpf
Rimpf Recht - Anwaltskanzlei, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Rimpf bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Pfändung
aus 157 Bewertungen Hallo sie sind ein echt guter Anwalt und haben mir sehr geholfen wegen der Sache mit Lukas lindere bin sehr zufrieden … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
Kanzlei Wolfgang Wörner, Karl-Staib-Str. 5, 65795 Hattersheim am Main 6817.9908392055 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wörner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pfändung
aus 18 Bewertungen Mein Thema war eine einbehaltene Mietkaution. Zunächst erfolgte eine gründliche "Erst-Anamnese" des … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ehrich
Rechtsanwaltskanzlei Volker Ehrich, Benrader Str. 28, 47918 Tönisvorst 6627.1193090587 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ehrich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Pfändung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Glashütter Str. 101a, 01277 Dresden 7084.7135591361 km
Ich stehe für Vorsorge vor persönlicher Haftung des Geschäftsführers und Vorsorge vor Krise und für die optimale Nutzung geeigneter rechtlicher Werkzeuge für die Restrukturierung und Sanierung.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Pfändung
aus 22 Bewertungen Sehr gute Beratung, RA.-Kulzer ist sehr kompetent, mit einen sehr freundlichem Team an seiner Seite. "RA.-Kulzer … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
sehr gut
Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Pfändung
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pfändung

Fragen und Antworten

  • Pfändung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pfändung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pfändung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pfändung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pfändung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Pfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung und kann sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht stattfinden. Sinn und Zweck einer Pfändung beim Schuldner ist die Befriedigung des Gläubigers. Im Folgenden sollen zunächst die wichtigsten Schritte der zivilrechtlichen Pfändung dargestellt werden und zum Schluss auf die Unterschiede bei der öffentlich-rechtlichen Pfändung eingegangen werden.

Pfändung einer beweglichen Sache

Die Pfändung einer beweglichen Sache führt der Gerichtsvollzieher durch, wenn alle Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen. Dabei hat er die für die Pfändung maßgeblichen Vorschriften der Zivilprozessordung (ZPO) zu beachten. Der Gerichtsvollzieher pfändet eine bewegliche Sache des Schuldners, indem er sie in Besitz nimmt. Meist wird die Pfandsache beim Schuldner belassen. Dann macht der Gerichtsvollzieher die Pfändung kenntlich, indem er ein Pfandsiegel - den sog. Kuckuck - an dem gepfändeten Gegenstand anbringt.

Die Verwertung gepfändeter beweglicher Sachen erfolgt durch öffentliche Versteigerung.

Aus dem Versteigerungserlös wird dann zunächst der Gläubiger befriedigt. Wird bei der Zwangsversteigerung mehr erzielt als die Forderungshöhe des Gläubigers, erhält der Schuldner den Überschussbetrag ausgezahlt. Von einer sogenannten Taschenpfändung spricht man, wenn der Gerichtsvollzieher Geld pfändet, das der Schuldner bei sich trägt.

Pfändung einer Forderung

Auch eine Forderung und andere Vermögensrechte können gepfändet werden. Hierzu zählen insbesondere Geldforderungen, Herausgabe- und Lieferansprüche und andere Vermögenswerte. Die Pfändung erfolgt in diesen Fällen durch Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder Überweisungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts.

Pfändungspfandrecht

Als Pfändungspfandrecht wird das Recht bezeichnet, das der Gläubiger nach der Pfändung erwirbt. Das Pfändungspfandrecht resultiert aus der Verstrickung und ist in § 804 ZPO geregelt. An einem Gegenstand können mehrere Pfändungspfandrechte aufgrund einer sogenannten Anschlusspfändung bestehen, d. h. wenn eine bereits gepfändete Sache erneut gepfändet wird. Hier besteht dann zwischen den Pfändungspfandrechten ein Rangverhältnis gemäß § 804 Abs. 3 ZPO, wonach die frühere Pfändung der späteren vorgeht.

Pfändungsschutz und Pfändungsfreigrenze

Bestimmte zum Leben notwendige Gegenstände darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Sie unterliegen dem Pfändungsschutz. Eine genaue Aufstellung der unter Pfändungsschutz stehenden Gegenstände ist in § 811 ZPO enthalten.

Damit dem Schuldner durch die Pfändung nicht jede Lebensgrundlage entzogen wird, gilt für Einkommen des Schuldners eine Pfändungsfreigrenze bei einer Lohnpfändung. Die Pfändungsfreigrenze für die Lohnpfändung ergibt sich durch § 850c Zivilprozessordnung und die sogenannte Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird. Die dort vorgeschriebenen Beträge müssen dem Schuldner verbleiben, wobei auch Zahlungen für Unterhalt zu berücksichtigen sind.

Eine Sonderform des Pfändungsschutzes gewährt das sogenannte P-Konto, das von der Bank auf Wunsch des Schuldners von einem normalen zu einem P-Konto umgewandelt werden muss. Mit dem P-Konto ist dann eine Kontosperrung nicht mehr möglich.

Rechtsmittel gegen eine Pfändung

Den von einer Pfändung Betroffenen stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung. So kann der Schuldner gegen das Vorgehen des Gerichtsvollziehers mit einer sogenannten Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) vorgehen oder mittels einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) gegen den Vollstreckungstitel vorgehen. Wurde vom Gerichtsvollzieher beispielweise ein beweglicher Gegenstand gepfändet, der nicht im Eigentum des Schuldners stand, so kann der Eigentümer des Gegenstandes unter bestimmten Voraussetzungen sein Recht mittels der sogenannten Drittwiderspruchsklage (§771 ZPO) gerichtlich durchsetzen.

Öffentlich-rechtliche Pfändung

Auch im öffentlich-rechtlichen Bereich kann eine Pfändung vollstreckt werden. Sie wird dann nicht vom Gerichtsvollzieher, sondern von einem Vollziehungsbeamten durchgeführt, der die sogenannte Vollstreckungsanordnung (ähnlich dem zivilrechtlichen Vollstreckungstitel) durchsetzt.

(WEL)

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