173 Anwälte für Polizeirecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Möhring
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Möhring
Karoff, Möhring & Koll., Berliner Allee 14, 30175 Hannover 6768.4690774213 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anja Möhring vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Polizeirecht
aus 10 Bewertungen Frau Möhring hat mich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wegen meiner Schwerbehinderung gegen meinen … (27.05.2024)
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Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4200992349 km
Steuerrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Polizeirecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
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Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Polizeirecht
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl
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Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl
Rechtsanwalt & Fachanwalt Matthias E. Breugl, Rotebühlstr. 97, 70178 Stuttgart 6930.3712876911 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Polizeirecht
aus 46 Bewertungen Herr Breugl beriet uns zielgerichtet und stichhaltig und schätzte die Sachlage zu jedem Zeitpunkt richtig ein. (16.07.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50672 Köln 6673.6120200001 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Polizeirecht
(18.09.2022) Herr Dr. Küttner hat sich sehr schnell und umfassend in das Thema eingearbeitet und uns bald einen Erfolg in der …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Polizeirecht

Fragen und Antworten

  • Polizeirecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Polizeirecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Polizeirecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Polizeirecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Polizeirecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Polizeirecht wird oft als Polizei- und Sicherheitsrecht oder Polizei- und Ordnungsrecht zusammenbehandelt. Dabei wird Polizeirecht im engeren Sinne als das Recht der uniformierten und nichtuniformierten Polizei verstanden, während der Bereich Sicherheits- oder Ordnungsrecht sich auch an andere Behörden richtet. Das geht grundsätzlich vom Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde bis zum Innenminister als für die Sicherheit verantwortlicher Minister.

Deutschlandweit gilt ein eigenes Bundespolizeigesetz (BPolG) für die Bundespolizei und das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) für das BKA. Im Übrigen ist Polizeirecht Ländersache und in entsprechenden verschiedenen Landesgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt.

Das Polizeirecht unterscheidet regelmäßig zwischen Aufgabe der Polizei und Befugnis. Allein aus einer Aufgabe darf im Polizeirecht nicht auf die Befugnis geschlossen werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ebenfalls zum Polizeirecht gehört die behördliche Struktur und Organisation der Landespolizei. In Bayern gibt es dafür ein eigenes Polizeiorganisationsgesetz (POG).

Aufgaben der Polizei

Am Anfang der meisten Polizeigesetze sind Aufgaben geregelt, beispielsweise in § 2 Bayerisches Polizeiausgabengesetz (PAG). Aufgabe der Polizei ist danach Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Private Rechte werden geschützt soweit andere Hilfen, wie etwa durch ein Gerichtsverfahren gar nicht, nur schwer oder verspätet möglich sind. Beispielsweise bei einer Schlägerei mit Körperverletzung oder einem Einbruch schreitet zunächst und unmittelbar die Polizei ein. Daneben können im Rahmen des Polizeirechtes weitere Aufgaben übertragen sein, wie die Vollzugshilfe für Gerichte oder Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft.

Befugnisse der Polizei

Ebenfalls in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt sind die Befugnisse der Polizei, also mit welchen Mitteln Polizisten ihre Aufgaben wahrnehmen dürfen. Dabei billigt oft eine polizeirechtliche Generalklausel notwendige Maßnahmen, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung abzuwenden.

Daneben sind in den Polizeigesetzen regelmäßig besondere Befugnisse und deren konkrete Voraussetzungen geregelt. Beispielsweise kann die Polizei ein Recht zu Feststellung der Identität einer Person z. B. durch Pass, Ausweis oder auch sonstige Maßnahmen haben. Sie kann eine Durchsuchung vornehmen, die Person in Gewahrsam nehmen oder einen Platzverweis aussprechen. Das alles gilt unter den im Einzelnen geregelten Voraussetzungen.

Bei Eingriffen in Rechte des Betroffenen, die nach dem Grundgesetz (GG) geschützt sind, muss regelmäßig eine Abwägung vorgenommen werden. Die Maßnahmen sollen sich nach dem Polizeirecht möglichst gegen den Störer richten, der die Gefahr verursacht. Ist das nur schwer oder gar nicht möglich, hat die Polizei auch die Befugnis, soweit das erforderlich ist, gegen sogenannte Nichtstörer vorzugehen.

Nichtstörer haben regelmäßig einen Schadenersatzanspruch, soweit ihnen durch den obwohl rechtmäßigen Polizeieinsatz, ein Schaden entsteht. Für rechtswidrige Polizeieinsätze kann sich ein Anspruch aus Staatshaftung ergeben.

(ADS)

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