507 Anwälte für Produktpiraterie | Seite 22

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Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ.
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sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Miriam K. Dahm LL.M.
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Rechtliche Fragen im Bereich Produktpiraterie beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Miriam K. Dahm LL.M.
aus 12 Bewertungen Fr. Dr. Dahm hat mir richtig gut geholfen in meinem Fall, kann ich nur weiterempfehlen wenn es um Arbeitsrecht geht. … (16.09.2023)
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Bei juristischen Fragen im Bereich Produktpiraterie unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Caroline Weber

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produktpiraterie

Fragen und Antworten

  • Produktpiraterie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produktpiraterie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produktpiraterie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produktpiraterie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produktpiraterie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Als Produktpiraterie wird die Fälschung von Originalprodukten bezeichnet, mit dem Ziel, den Verbraucher darüber hinwegzutäuschen, dass er kein Original, sondern eine billige Nachahmung erwirbt.

Der Fälscher verstößt bei der Produktpiraterie regelmäßig gegen sog. Schutzrechte, also etwa gegen ein Patent, eine Marke, ein Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster. Er begeht zumeist eine Urheberrechtsverletzung und riskiert daneben ein Strafverfahren. Schließlich begeht der Produktpirat unter anderem einen Betrug, wenn er das Plagiat als Originalware verkauft. Nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) ist dann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich.

Der Urheber des Produkts, der Komponist der illegal im Internet zum Download angebotenen Musik oder ein Erfinder bzw. sonstigem Rechteinhaber hat einige Möglichkeiten, um die eigenen Rechte z. B. nach dem Urhebergesetz oder dem Markengesetz zu verteidigen. So ist eine Abmahnung durch beispielsweise einen Abmahnanwalt denkbar. Der „Täter" soll dann zusätzlich eine Unterlassungserklärung abgeben und eventuell entstandene Anwaltskosten übernehmen. Wird die gefälschte Ware nach Deutschland verbracht und bei der Einfuhr entdeckt, ist deren Beschlagnahme durch den Zoll zulässig. Der Rechteinhaber kann dann überlegen, ob er etwa gerichtlich Schadenersatz verlangen will und/oder die zurückgehaltenen Waren vernichten lässt.

Denn egal, ob bei der Produktpiraterie z. B. ein Verstoß gegen das Geschmacksmusterrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Patentrecht vorliegt: Es besteht immer die Gefahr, dass die minderwertige und billige Kopie mit dem Original verwechselt wird und infolgedessen zu einem Imageschaden beim Rechteinhaber führt. Denn die schlechte Qualität und Verarbeitung bzw. ein Fabrikationsfehler oder ein Mangel an der Ware können beim Erwerber etwa zu einem Personenschaden, einem Sachschaden oder einem Vermögensschaden führen. Außerdem gefährdet die Produktpiraterie den Wettbewerb. Um somit zu verhindern, dass die Produktpiraterie zunimmt, haben die Rechteinhaber neben den bereits genannten Schutzrechten zu weiteren Schutzmaßnahmen wie etwa dem Kopierschutz - mit dem die Anfertigung einer Raubkopie verhindert werden soll - gegriffen.

(VOI)

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