4.249 Anwälte für Rechtsbehelfe | Seite 178

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsbehelfe

Fragen und Antworten

  • Rechtsbehelfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsbehelfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtsbehelfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsbehelfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsbehelfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Mit einem Rechtsbehelf können Entscheidungen von Behörden bzw. Gerichten angegriffen werden. Ziel ist dabei, eine andere, für den Betroffenen günstigere Entscheidung zu erreichen. Dabei werden Rechtsbehelfe im Wesentlichen unterschieden in:

  • Rechtsmittel,
  • andere förmliche Rechtsbehelfe,
  • formlose Rechtsbehelfe.

Rechtsmittel sind insbesondere Berufung und Revision. Auch Sonderfälle wie Anschlussberufung, Anschlussrevision oder Sprungrevision gehören dazu. Rechtsmittel sind besondere förmliche Rechtsbehelfe mit Devolutiveffekt und Suspensiveffekt. Das bedeutet, dass einerseits die bisherige Entscheidung gehemmt, also nicht vollzogen werden kann. Andrerseits soll die Rechtsmittelentscheidung durch die nächsthöhere Instanz gefällt werden Die Berufung im Zivilprozess findet beispielsweise vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, soweit das Urteil von einem Amtsgericht angegriffen wird.

Andere förmliche Rechtsbehelfe sind der Einspruch oder Widerspruch. Auch die Beschwerde gegen prozessuale Entscheidungen oder die Erinnerung gegen die von einem Rechtspfleger getroffene Entscheidung sind förmliche Rechtsbehelfe. Dabei sind förmliche Rechtsbehelfe regelmäßig an eine bestimmte Form bzw. Frist gebunden.

Formlose Rechtsbehelfe, wie eine Petition, Gegendarstellung oder Aufsichtsbeschwerde, z. B. in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sind dagegen jederzeit möglich. Sie führen aber seltener zu dem gewünschten Erfolg, insbesondere wenn zuvor vielleicht eine Rechtmittelfrist verpasst wurde.

In bestimmten Fällen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben, so beispielsweise im Verwaltungsrecht für den behördlichen Bescheid oder das Urteil von einem Verwaltungsgericht. Auch im Strafprozess muss der Verurteilte über seine möglichen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision informiert werden. Das bestimmt die Strafprozessordnung (StPO). Im Zivilprozess dagegen ist regelmäßig keine Rechtbehelfsbelehrung erforderlich.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung erklärt dem Betroffenen, mit welchem förmlichen Rechtsbehelf, beispielsweise Widerspruch, Klage, Berufung oder Revision die Entscheidung angefochten werden kann. Dabei gibt die Rechtbehelfsbelehrung auch Frist und Behörde bzw. Gericht an, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt werden muss.

(ADS)

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