339 Anwälte für Reiserücktritt | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Mammoliti-Lück
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Frau Rechtsanwältin Daniela Mammoliti-Lück hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Reiserücktritt
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sehr gut
Rechtsanwältin Aida Hemmasi
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aus 13 Bewertungen Fühlte mich verstanden. (04.02.2024)
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Reiserücktritt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Manuela Vercrüsse-Bergmann

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reiserücktritt

Fragen und Antworten

  • Reiserücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reiserücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reiserücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reiserücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reiserücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Reiserücktritt ist gemäß § 651i vor Beginn der Reise jederzeit möglich. Ein Grund für den Rücktritt, auch bei Storno der Reise, ist nicht erforderlich. Der Veranstalter der Reise hat in einem solchen Fall der Stornierung der Reise keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis. Allerdings muss der Reisende im Falle eines Reiserücktrittes eine Entschädigung als Schadenersatz zahlen. Die entspricht zumindest einem Teil des Reisepreises.

Kosten für den Reiserücktritt

Je näher der Reisebeginn beim Rücktritt schon liegt, desto höher ist in der Regel die Entschädigung. Der Veranstalter muss sich nämlich anrechnen lassen, was er selbst erspart durch den Rücktritt. Insbesondere muss er auch versuchen, den freien Reiseplatz durch einen anderen Reisenden zu ersetzen.

Die Höhe einer solchen Stornoentschädigung wird gelegentlich als Prozentsatz im Reisevertrag oder auch in AGB vereinbart. Die Rechtsprechung hält Pauschalen bis zu 80 Prozent für möglich. Dabei kann ein höherer Schaden aber individuell nachgewiesen werden. Die Höhe zulässiger Pauschalen richtet sich zudem nach Art der Reise, also beispielsweise Flugreise, Schiffsreise, Kreuzfahrt, Ferienwohnung etc.

Im Falle höherer Gewalt ist eine Kündigung des Reisevertrages sowohl durch den Reisenden als auch durch den Veranstalter möglich. Pauschale Schadenersatzforderungen gibt es hier nicht. Auch wenn der Veranstalter den Rücktritt durch nachträgliche Änderungen der Reisebedingungen verursacht, hat er keinen Anspruch auf eine Stornoentschädigung.

Reiserücktrittskostenversicherung

Gegen die Forderung des Reiseveranstalters nach dem Rücktritt kann eine Versicherung abgeschlossen werden. Regelmäßig wird dies zusammen mit dem Reisevertrag als Option angeboten. Diese Reisrücktrittskostenversicherung wird auch einfach Reiserücktrittsversicherung oder Reisestornoversicherung genannt. Nach EU-Recht muss auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung spätestens bei der Reisebestätigung hingewiesen werden.

Die Versicherung übernimmt je nach Vertrag bei bestimmten Verhinderungsgründen wie Krankheit oder Problemen mit einer erforderlichen Impfung die Ersatzansprüche des Veranstalters, wobei der Kunde ggf. einen Selbstbehalt zahlen muss. Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis, Selbstbehalt und den Rücktrittsgründen. Manche andere Verträge, beispielsweise über bestimmte Kreditkarten, bieten zudem bereits eine integrierte Reiserücktrittskostenversicherung.

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