339 Anwälte für Reisevertrag | Seite 15

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Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Reisevertrag
aus 5 Bewertungen Sehr bemüht und kompetent (16.04.2024)
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Rechtsanwältin Franziska Gloria Kurt LL.M.
Kanzlei Himstedt & Kurt in Bürogemeinschaft, Weberstr. 7-9, 53113 Bonn 6695.3928485107 km
Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Erbrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Gloria Kurt LL.M. im Bereich Reisevertrag bietet Beratung und Vertretung
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sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Zeth
Kanzlei Adrian Zeth, Weiherhausstraße 8b, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3585144749 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Zeth hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Reisevertrag
aus 13 Bewertungen Aufklärung über die Komplexität des Falles (06.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reisevertrag

Fragen und Antworten

  • Reisevertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reisevertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reisevertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reisevertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reisevertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Reisevertrag ist ein Vertrag - grundsätzlich ein Werkvertrag - zwischen dem Reiseveranstalter und dem Urlauber. Dagegen handelt z. B. ein Reisebüro grundsätzlich nur als Reisevermittler und tritt nicht als Vertragspartner auf.

Zu beachten ist jedoch, dass das Reiserecht nach den §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in der Regel nur für Pauschalreisen gilt. Eine Pauschalreise liegt erst bei einem Gesamtpaket von mindestens zwei Hauptleistungen - z. B. Flug und Unterkunft - vor. Somit gelten die Vorschriften grundsätzlich nicht für Individualreisen, bei denen der Urlauber z. B. Hotel, Flug und Mietwagen einzeln bucht. Hier schließt man etwa mit dem Hotel einen Mietvertrag ab, mit der Folge, dass hier das Mietrecht anzuwenden ist.

Der Reisevertrag muss nicht nur die Bedingungen des Reiseveranstalters - z. B. in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) -, sondern auch die wichtigsten Reisemerkmale enthalten. Dazu gehören etwa: Reisezeit, Reisepreis, Reiseziel, Name des Reiseveranstalters und des Buchenden sowie Nennung der Mitreisenden oder auch die Zahlungsbedingungen. Übrigens: Die Angaben in einem Reisekatalog sind für den Reiseveranstalter verpflichtend. Das bedeutet, der Reiseveranstalter muss die versprochene Leistung einhalten, um eine Mängelrüge des Urlaubers zu vermeiden. Außerdem darf der Reiseveranstalter keine Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises verlangen, solange er dem Urlauber keinen Sicherungsschein ausgestellt hat. Damit kann der Veranstalter beweisen, dass er sich für den Fall seiner Insolvenz nach § 651k BGB mit einer Versicherung bzw. Bankbürgschaft abgesichert hat.

Nach § 651i I BGB ist vor Urlaubsantritt jederzeit ein Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Bei einem Reiserücktritt muss der Urlauber zwar keinen Reisepreis mehr zahlen, aber unter Umständen mit einer Stornogebühr rechnen, deren Höhe zumeist im Reisevertrag festgelegt wird.

Bei einem Mangel - also wenn der Urlaub den ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht entspricht - stehen dem Urlauber verschiedene Rechte zu. So ist etwa bei erheblichen Mängeln eine Kündigung des Reisevertrags gemäß § 651e BGB möglich. Bei weniger schwerwiegenden Fehlern - z. B. bei einer Flugverspätung - kann der Urlauber innerhalb eines Monats nach seiner vertraglich beendeten Heimkehr eine Reisepreisminderung nach § 651d BGB gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Urlauber den Mangel vor Ort angezeigt sowie dessen Beseitigung verlangt hat. Nur wenn der Reiseveranstalter innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Abhilfe vorgenommen hat, ist eine Geltendmachung der genannten Rechte aus dem Reisevertrag möglich. Letztendlich kann der Urlauber unter Umständen auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude oder wegen eines zusätzlichen Schadens wie etwa die Verletzung an einem unstabilen Treppengeländer verlangen, sofern der Reiseveranstalter den Schaden zu vertreten hatte.

(VOI)

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