1.163 Anwälte für Rentenbesteuerung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Eugen Balin LL.M.
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Rechtsanwalt Eugen Balin LL.M.
Anwaltskanzlei BALIN LEGAL, Esplanade 40, 20354 Hamburg 6719.5714177382 km
Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Eugen Balin LL.M.
aus 27 Bewertungen hat sich schnell gemeldet und zeit für ein längeres Telefonat genommen. (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Graske
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Kanzlei für Künstler, Wilhelmshavener Straße 31, 10551 Berlin 6970.5565931461 km
"If you hire people just because they can do a job, they’ll work for your money. But if you hire people who believe what you believe, they’ll work for you with blood, sweat and tears." Simon Sinek
Steuerrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Rentenbesteuerung beantwortet Frau Rechtsanwältin Romy Graske
aus 79 Bewertungen Frau Graske, hat mich sehr umfänglich beraten und sich ganz individuell auf meine Fragestellungen eingestellt. Das war … (31.05.2024)
Profil-Bild Abogada und Rechtsanwältin Lotta Hilgers
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Abogada und Rechtsanwältin Lotta Hilgers
LH legal advice S.L., San Vicente Mártir, 71-10, 46007 Valencia, Spanien 6785.6411822515 km
Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung unserer Mandanten.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht
Frau Abogada und Rechtsanwältin Lotta Hilgers ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rentenbesteuerung
aus 14 Bewertungen Habe bis jetzt nur kurz Kontakt gehabt. Es wurde umgehend geantwortet und schon in sehr wichtigen Dingen beraten. Wie … (28.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt William R. McCreight
Rechtsanwalt William R. McCreight
Kanzlei William R. McCreight, Siemensstraße 6, 65779 Kelkheim (Taunus) 6812.2500439726 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt William R. McCreight - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
aus 7 Bewertungen Herr McCreight hat uns in den letzten Jahren in mehreren Fällen sehr kompetent und zielorientiert vertreten und uns in … (05.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
Kanzlei Frank Roes, Neue Str. 17, 27432 Bremervörde 6674.2969999257 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Roes bietet im Bereich Rentenbesteuerung Rechtsberatung und Vertretung
(18.06.2017) Ein sehr kompetenter und korrekter Rechtsanwalt. Ist sehr vertrauenswürdig, erklärt detailliert und verständlich. Hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
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Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart 6929.4030544862 km
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Erbrecht.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rentenbesteuerung
aus 226 Bewertungen Wir sind super zufrieden über die Rechtsauskunft die wir erhalten haben. (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko
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Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko
DREYENBERG Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main 6826.2409518019 km
DREYENBERG ist ein Zusammenschluss von Spezialisten mit klarem Fokus auf die Gebiete Steuerrecht (inkl. Zollrecht), Gemeinnützigkeitsrecht und Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rentenbesteuerung
aus 34 Bewertungen Herr Dzionsko Hat uns sehr gut beraten in einem Sonderfall Steuer Neugründung. Vielen Dank kann ich nur empfehlen (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schlutter-Bock
Kanzlei Cornelia Schlutter-Bock, Christian-Schmidt-Str. 3, 07545 Gera 6991.4944854026 km
Fachanwältin Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Cornelia Schlutter-Bock ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth
Kanzlei Hellmuth, Nürnberger Str. 44, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.5172513802 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Juristische Fragen im Bereich Rentenbesteuerung beantwortet Frau Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth
aus 9 Bewertungen Bisher noch keine Maßnahmen ergriffen, da noch eine Frist läuft (28.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim 6848.1398001863 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
aus 6 Bewertungen Glad to meet with him and hope to have a good cooperation. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
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Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
Dr. Johann & Jördens Rechtsanwälte, Rheinstraße 3, 65189 Wiesbaden 6800.8691560148 km
Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine wichtige Frage bezüglich Einziehung im Rahmen eines Strafverfahrens. Hierzu fand ich keinerlei … (24.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentenbesteuerung

Fragen und Antworten

  • Rentenbesteuerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentenbesteuerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rentenbesteuerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rentenbesteuerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentenbesteuerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Bundesregierung hat mit der Behauptung, es sei eine Frage der „Gerechtigkeit“, die stufenweise volle Rentenbesteuerung eingeführt. Begründet wurde diese „notwendige Antwort“ im Rentenrecht mit der Entwicklung der Demographie.

Privat vorsorgen und gesetzliche Rente

Mit Bismarck wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, das auf dem sogenannten Umlageverfahren mit dem sogenannten Generationenvertrag beruht. Das heißt, die jungen Arbeitsfähigen zahlen Rentenbeiträge für die Älteren, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Dieses sogenannte Umlageverfahren ermöglichte für jeden Rentner den Bezug einer gesetzlichen Rente, die nicht durch eine Steuer finanziert werden musste. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verabschiedete der Gesetzgeber 2001 das Altersvermögensgesetz und 2004 das Alterseinkünftegesetz. Menschen sollen danach zunehmend privat fürs Alter vorsorgen. Entsprechende Angebote existieren vor allem in Form der sogenannten Riester-Rente, Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Schrittweise steigende Rentenbesteuerung

Entsprechend der Absenkung des Rentenniveaus erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rentenbesteuerung. Ein immer höherer Anteil der Rente muss danach versteuert werden. Die Erhöhung begann von 50 Prozent ab 2004 und steigert sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Aktuell (2017) liegt die Rentenbesteuerung bei 74 Prozent und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020 auf 80 Prozent. Von 2020 steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 jährlich um ein Prozent bis 2040 die vollständige Besteuerung erreicht ist. Wer also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente geht, muss seine Rente in Höhe von 80 Prozent versteuern. In diesen Fall bleiben 20 Prozent steuerfrei. Ab 2040 hat sich dann das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung erfüllt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe wie die Einkommenssteuer besteuert wird. Der Rentner ist dann voll steuerpflichtig und wird die Rente voll versteuert.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Rentenbesteuerung trifft auch immer mehr Rentner die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen: Die Pflicht trifft diejenigen Rentner, die ein jährliches Einkommen versteuern müssen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Freibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 in Höhe von 8820 Euro. Für Ehepaare gilt (Stand 2017) ein gemeinsamer Grundfreibetrag in Höhe von 17640 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen unter diesen Freibetrag hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben bzw. die nachgelagerte Besteuerung greift nicht und der Rentner muss seine Rente nicht versteuern. Da aber für dieses Jahr noch 24 Prozent der Renteneinkünfte unversteuert bleiben, sind Renteneinkünfte in Höhe von 11.918 Euro steuerfrei bzw. wird erst ein höheres Renteneinkommen besteuert.

Ein weiteres Beispiel mit Berechnung: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent versteuern, bei einem voraussichtlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9000 Euro. Wer als Single eine Rente von monatlich 1000 Euro bezieht hat ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Davon sind (100 minus 76 =) 24 Prozent steuerfrei, also ein Betrag in Höhe von (12.000 geteilt durch 100 mal 24 =) 2880 Euro. Dieser steuerfreie Betrag ist von dem jährlichen Renteneinkommen abzuziehen. Damit verbleiben (12.000 minus 2880 =) 9120 Euro. Zieht man von diesem Betrag den Grundfreibetrag ab, erhält man das zu versteuernde Renteneinkommen: 9120 Euro-9000 Euro=120 Euro. Da bis 2040 das Renteneinkommen voll steuerpflichtig wird, wird dementsprechend für die weiteren kommenden Rentner die Steuerlast kontinuierlich steigen. Wer also zum Beispiel im Jahr 2040 mit einem monatlichen Renteneinkommen von 1500 Euro in Rente geht und man einen Grundfreibetrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann sind in Höhe von 8000 Euro des Renteneinkommens Steuern zu bezahlen, da dann die nachgelagert erfolgende Besteuerung voll greift.

Allerdings können Rentner ebenfalls Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer keine Werbungskosten angibt, der erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Für die Steuerklärung selbst ist Anlage R zu verwenden. Dort sind die Renteneinkünfte einzutragen wie auch andere Renten als die Altersrente anzugeben. Auch können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim, den Arzt oder für eine Beerdigung, sowie Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungsbeiträge oder Spenden, den Behindertenpauschbetrag und für diejenigen, die 64 Jahre alt sind, der Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird aber auch bis 2040 auf 0 Euro abschmelzen.

Das Finanzamt überprüft die Angaben aufgrund des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens auf die Richtigkeit: Sowohl die Versorgungswerke, Pensionsfonds und -kassen, Direktversicherungen, sowie auch Versicherer bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel bei Riester-Renten, als auch gesetzliche Versicherer sind verpflichtet, dem Finanzamt Auszahlungen mitzuteilen. Anhand dieser Angaben wird die Steuererklärung überprüft.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Versicherungen werben zum Thema betriebliche Altersvorsorge, kurz baV, gerne damit, dass diese steuerfrei abgeführt würden, allerdings übersehen Versicherungsnehmer oft, dass am Ende doch noch die Steuer eingefordert wird. Für Arbeitgeber ist das lukrativ, da sie sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Auszahlung werden dann nachträglich die Steuern sowohl für den Beitrag des Arbeitnehmers, als auch der Beitrag des Arbeitgebers erhoben. War der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, wird er auch noch von der Krankenkasse belangt: Er hat dann für die gesamte Auszahlung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten. Nach heutigen Stand beträgt diese allein mindestens 18 Prozent der Ausschüttungssumme. Aus diesen Gründen ist die baV für viele Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft. Schadensersatzansprüche gegen die Berater scheiden in den meisten Fällen aus, da diese wegen der langen Laufzeiten bereits lange verjährt sind, wenn diese zutage treten.

Eine Ausnahme der zusätzlichen Besteuerung gilt für ungeförderte Maßnahmen der Altersvorsorge: Diese werden in der Regel nicht zusätzlich, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Besteuerung des Ertragsanteils bedeutet, wenn zum Beispiel eine Altersanlage Gewinne im Form von Zinsen erwirtschaftet, dass dann allein die erwirtschafteten Zinsen besteuert werden. Als Faustformel gilt: Alle Förderungen des Staates in Sachen Altersvorsorge werden am Ende zusätzlich besteuert, Vorsorge ohne staatliche Förderung nicht.

(FMA)

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