126 Anwälte für Studiengebühr | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Proporowitz
Rechtsanwalt Jan Proporowitz
C.C.P. Rechtsanwaltsgesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6970.9984002841 km
Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Studiengebühr unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jan Proporowitz
(09.06.2024) Unverschuldeter Verkehrsunfall, Kanzlei hat gesamte Korrespondenz geführt. Versicherung vom Unfallverursacher hat …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
Rechtsanwälte EHRHARDT & KREYER, Universitätsstraße 48, 44789 Bochum 6663.6037642207 km
GERN IM RECHT!
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Studiengebühr
aus 52 Bewertungen Fachlich sehr gut aufgestellt. Sehr gute und schnelle Kommunikation. Nur zu empfehlen! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
sehr gut
Kanzlei Hazinedar, Gehrenwaldstraße 27, 70327 Stuttgart 6935.6231508303 km
Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ebru Hazinedar ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Studiengebühr
aus 24 Bewertungen Ich habe mich wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses an Fr. Hazinedar gewandt. Die digitale Kommunikation fand … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Baiker
Rechtsanwältin Simone Baiker
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, Kaiserswerther Str. 263, 40474 Düsseldorf 6646.7877932987 km
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Wettbewerbsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Baiker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Studiengebühr
(18.07.2020) Sehr
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
Kanzlei für Beruf & Bildung, Weylstrasse 4, 68167 Mannheim 6847.6806537522 km
Beamtenrecht • Schulrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Studiengebühr
aus 41 Bewertungen Eine einzige Prüfung nicht bestanden und Bachelor Prüfungsrecht verloren, dem entsprechend Exmatrikuliert!!! … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
Kanzlei Dr. Dietrich, Kurhessenstrasse 20, 60431 Frankfurt am Main 6822.2229588683 km
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Studiengebühr
aus 152 Bewertungen Frau Dr. Dietrich hat uns einfach super beraten. Sie hat nicht nur das fachliche Wissen, das uns so viel geholfen hat, … (14.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studiengebühr

Fragen und Antworten

  • Studiengebühr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studiengebühr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studiengebühr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studiengebühr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studiengebühr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter Studiengebühren versteht man im Allgemeinen die Beiträge, die Studierende regelmäßig entrichten müssen, um an einem Studium teilnehmen zu dürfen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es momentan noch nicht in allen Bundesländern an öffentlichen Hochschulen Studiengebühren. An privaten Hochschulen muss das Studium jedoch fast immer bezahlt werden. Nicht vom Begriff Studiengebühren erfasst sind andere Beiträge wie z.B. sog. Semesterbeiträge bzw. Verwaltungsgebühren, die sowohl bei der Einschreibung zu einem Studium als auch bei jeder Rückmeldung im Studium bezahlt werden müssen, Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk, Gebühren für Prüfungen oder für die Benutzung von Einrichtungen.

Im Jahr 2002 wurde das Hochschulrahmengesetz vom Bundesgesetzgeber reformiert. Darin wurde festgelegt, dass grundsätzlich auch ein Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudeinzeit bundesweit gebührenfrei sein soll. Ergänzend sollte die Einführung von Langzeitstudiengebühren und Studienkontenmodellen durch die Bundesländer möglich sein. Gegen diese Reform des Hochschulrahmengesetzes klagten jedoch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht. Sie sahen in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes einen unzulässigen Eingriff des Bundesgesetzgebers in ihre eigene Ländergesetzgebungskompetenz im Kultusbereich. Dioe Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben den Klägern recht und erklärten das Verbot von Studiengebühren im HRG für nichtig, weil der Bundesgesetzgeber hierfür keine Gesetzgebungskompetenz habe und die der Länder verletzt habe.

Auch nach dieser eindeutigen gerichtlichen Entscheidung gibt es immer noch Pro- und Contra-Positionen im Hinblick auf die Studiengebühren.

Für die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:

  • Effizienzsteigerung im Bildungsbereich

  • Stärkung der Position der Studierenden

  • Qualitätssicherung von Forschung und Lehre

  • Ausrichtung der Angebote der Hochschulen an den Anforderungen des Arbeitsmarktes

Gegen die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:

  • Verminderung der Chancengleichheit bei der Hochschulausbildung

  • Abnahme der Verantwortung des Staates für konkurrenzfähige Ausbildung

  • Uneffektiver Einsatz der Gebühren durch Hochschulen

Insgesamt betrachtet gibt es im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowohl Bundesländer, die Studiengebühren erheben als auch solche, die keine Studiengebühren erheben oder nur eingeschränkt.

Folgende Bundesländer verlangen keine Studiengebühren:

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Sachsen

  • Schleswig-Holstein

Folgende Bundesländer verlangen ausschließlich von Langzeitstudierenden Studiengebühren:

  • Bremen

  • Rheinland-Pfalz

  • Sachsen-Anhalt

  • Thüringen

Die Studiengebühren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland betragen im Rahmen der Regelstudienzeit ca. 300-500€ und in den Fällen sog. Langzeitstudierender auch darüber hinausgehende Gebühren.

Da es aber auch in Bezug auf die Studiengebühren Fälle gibt, die gegen die Zahlung von Studiengebühren sprechen, können sich Studierende in diesen Fällen

von den Studiengebühren befreien lassen. Dazu gehören z. B.:

  • Studierende mit Kind

  • Studierende Geschwister

  • Behinderung

  • Härtefälle

  • Urlaubssemester

  • Auslandssemester

  • Praktikum

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Studiengebühr umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Studiengebühr besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.