128 Anwälte für Studium | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Kanzlei Dr. Beyer, Aachener Str. 197/199, 50931 Köln 6673.0136111527 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Studium bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Herz
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Herz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Studium
aus 59 Bewertungen Bei uns ging es um die weiterführende Schule unserer Tochter, da wir keinen Platz an einer IGS bekommen haben. Herr … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwaltskanzlei Trenczek, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.6937614706 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Studium hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Trenczek
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Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Im Bereich Studium bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
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Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Kanzlei Jeanette Sulz, Arndtstraße 19, 44787 Bochum
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Vergaberecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Studium unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
Rechtsanwaltskanzlei Ruoff, Bahnhofstr. 26, 74336 Brackenheim 6909.3067972291 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Kirstin Ruoff bietet im Bereich Studium Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Frau Ruoff hat uns schon mehrmal ganz toll beigestanden, Sie ist sehr freundlich, menschlich und kompetent. Unsere … (10.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Irem Cömert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Studium
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sirin Cetin
Rechtsanwältin Sirin Cetin
C.C.P. Rechtsanwaltsgesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6970.9984002841 km
Migrationsrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Sirin Cetin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Studium
aus 5 Bewertungen Ich habe zeitnah einen Termin bekommen und habe mich bei Frau Cetin gut beraten gefühlt. Bei Bedarf würde ich mich … (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studium

Fragen und Antworten

  • Studium: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studium umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studium und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studium: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studium sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Unter einem Studium ist – einfach gesagt – zunächst einmal das Forschen und Lernen zu verstehen. In der Regel kann das alles Mögliche sein, z. B. das Erlernen einer Sprache. Doch um später bestimmte Berufe ausüben zu dürfen, unter Umständen einen höheren Verdienst und bessere Beschäftigungschancen zu haben, muss man erfolgreich ein Studium an einer anerkannten Hochschule, Fachhochschule o. Ä. absolvieren.

Voraussetzungen für ein Studium

Wer ein Studium beginnen möchte, muss in der Regel die Hochschulreife – also das Abitur – vorweisen können, um zugelassen zu werden. Das entsprechende Zeugnis muss man daher zwingend bei der Immatrikulation mitbringen. Der Abiturient kann dabei unter vielen verschiedenen Studienfächern – z. B. Medizin, Rechtswissenschaften oder Lehramt – auswählen, muss hier aber unter Umständen gewisse Zulassungsbeschränkungen beachten, die je nach Studium unterschiedlich ausfallen, z. B. benötigt er zumeist ein sehr gutes Abiturzeugnis. Nicht selten wird der zukünftige Student bei der Einschreibung darauf hingewiesen, dass die Hochschule seiner Wahl nicht ausreichend Kapazitäten aufweist. Das sollte den Abiturient jedoch nicht davon abhalten, sich bei der Hochschule um einen Studienplatz zu bemühen. So kann er z. B. eine Klage bei Gericht auf Zulassung zu einem Studienplatz erheben, sog. Studienplatzklage. Der verhinderte Student sollte aber nicht vergessen, dass hier regelmäßig Prozesskosten – also vor allem Gerichtskosten und Anwaltskosten – anfallen. Ferner kann man einen sog. Härtefallantrag stellen. Ohne weitere Berücksichtigung der Auswahlkriterien wird der betreffende Abiturient zum Studium zugelassen, etwa wenn es ihm aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht zuzumuten ist, bis zu einer etwaigen Zulassung einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Übrigens: Ab dem Wintersemester 2014/2015 wird in keinem deutschen Bundesland noch eine Studiengebühr verlangt. Aber es werden in jedem Semester sog. Semesterbeiträge fällig – die Nichtzahlung kann zur Exmatrikulation führen.

Vorlesungen und Prüfungen

Im Studium müssen je nach Studienfach ferner Tutorien, Vorlesungen oder Seminare besucht und/oder Praktika absolviert werden. Das erworbene Wissen wird zumeist regelmäßig in Klausuren und/oder Hausarbeiten abgefragt, die teilweise auch in den Semesterferien zu erledigen sind – in den Semesterferien ist daher häufig keine Zeit für einen ausgedehnten Urlaub, weshalb sie auch „vorlesungsfreie Zeit“ genannt werden. Zu beachten ist ferner, dass das Prüfungsrecht von Uni zu Uni in der Regel anders geregelt ist. Zwar ist ein Sitzenbleiben wie in der Schule nicht möglich – wer allerdings zu viele Fehlzeiten bei einer anwesenheitspflichtigen Vorlesung bzw. die nötigen Leistungen nicht erbracht hat, muss zur Prüfungswiederholung antreten. Das Nichtbestehen zu vieler Tests kann – je nach Prüfungsordnung – im schlimmsten Fall jedoch zur Exmatrikulation führen. Um eine Exmatrikulation zu vermeiden oder wenn dem Student das Studium nicht mehr „gefällt“, ist jedoch ein Studienwechsel grundsätzlich möglich. Ferner kann der Exmatrikulierte Widerspruch gegen den Ausschluss einlegen und eine Härtefallregelung geltend machen. Das bedeutet, unter besonderen Umständen – z. B. der Tod eines nahen Angehörigen während der Prüfungszeit – wird die Exmatrikulation zurückgenommen und der Student darf noch einmal zu einer Wiederholungsprüfung antreten, die er dann aber bestehen muss.

Wiederum abhängig vom Studium sind auch der Abschluss und damit das Hochschulzeugnis. So gibt es etwa den Bachelor, den Magister oder das Staatsexamen. Einheitliche Regelungen zum Hochschulrecht gibt es in Deutschland aber nicht, da die Länder und nicht der Bund für die Hochschulen zuständig sind und jede Hochschule – wie bereits erläutert – eine eigene Prüfungsordnung hat. Übrigens: Ohne Hochschulabschluss ist eine Promotion nicht möglich. Der weitere Ablauf eines Promotionsverfahrens ist ansonsten wieder abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung der Hochschule.

Wie kann ein Studium finanziert werden?

Während eines Studiums fallen für den Hochschüler oft immense Kosten an: So muss er nicht nur die Semesterbeiträge zahlen, ihn treffen z. B. auch Ausgaben für Lehrbücher und Fahrtickets, sofern diese vom Semesterbeitrag nicht bereits umfasst sind. Hinzu kommen in der Regel auch Kosten für z. B. eine Krankenversicherung – hiervon gibt es aber einige Ausnahmen: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann etwa bei der Familienversicherung mitversichert sein, ohne dass weitere Kosten auf ihn zukommen. Wer dagegen mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt, muss dann auch die Kosten tragen – der Beitrag ist für Studenten unter gewissen Voraussetzungen aber geringer als für andere Mitglieder der Krankenversicherung.

Da ein Studium für den Hochschüler zumeist auch noch einen Umzug in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft in Universitätsnähe zur Folge hat, muss er zusätzlich das Geld für die Miete und die Kaution auftreiben und die Kosten für die Lebensführung tragen. Da stellt sich für den Studenten natürlich die Frage, wie er das Studium finanzieren kann. Grundsätzlich einmal müssen die Eltern beim Erststudium ihres Kindes Unterhalt – sog. Kindesunterhalt – zahlen. Der Student kann aber auch einen Minijob annehmen, BAföG beantragen, von den Eltern das Kindergeld zur eigenen Nutzung erhalten oder einen Kredit mit studentenfreundlichen Konditionen bei einer Bank aufnehmen. Darüber hinaus gibt es Stipendien oder andere Förderungsmaßnahmen, die ein Studium ermöglichen können.

Verschiedene Arten des Studiums

Neben dem „normalen“ Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule, die im Gegensatz zur Universität mehr Wert auf Praxisbezug legt, gibt es noch verschiedene Typen an Hochschulen. So gibt es z. B. das duale Studium, bei dem der Student neben seinem Studium eine Ausbildung macht, oder auch das Fernstudium z. B. über das Internet. Wer kein Abitur hat, aber dennoch studieren möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. So muss er beispielsweise eine Meisterprüfung abgelegt oder eine sonstige staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben – z. B. Betriebswirt – und eine einschlägige bzw. mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können.

(VOI)

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