219 Anwälte für Tierarzthaftung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
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Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
Rechtsanwälte gramming & kollegen, O’Brien Str. 3, 91126 Schwabach 7014.4277526222 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Herrmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Tierarzthaftung
aus 20 Bewertungen Ich fühlte mich in meinem Scheidungsverfahren von Frau Hermann wähend der gesamten Zeit optimal beraten. (02.09.2020)
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Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jana Niederhäuser – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Tierarzthaftung
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …
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Rechtsanwalt Marcel Mößner
KMI Kanzlei Mößner & Ipta PartmbB, Obere Stadt 11, 95326 Kulmbach 6997.6919532293 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Mößner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Tierarzthaftung
aus 10 Bewertungen Top-Anwalt! Absolut kompetent, vertrauenswürdig, mit der nötigen Motivation bei der Sache (habe bei anderen Kollegen … (19.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierarzthaftung

Fragen und Antworten

  • Tierarzthaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierarzthaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierarzthaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierarzthaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierarzthaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Im Rahmen der Tierarzthaftung muss der Tierarzt für Fehler einstehen, die er im Rahmen der Begutachtung oder Behandlung eines Tieres verursacht hat. Aus Haftungssicht kommt es zunächst nicht darauf an, ob es sich dabei um ein Haustier oder ein Nutztier handelt. Dies spielt an anderer Stelle eine Rolle, wenn es beispielsweise um die Bemessung von Schadensersatz geht. 

Der Behandlung in der Tierarztpraxis liegt ein Vertrag zugrunde, der keiner bestimmten Form bedarf und auch durch konkludentes, also schlüssiges Verhalten, zustande kommt. Welche Vertragsart konkret vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und wird von Juristen nicht einheitlich beantwortet. Bei einer Impfung kann davon ausgegangen werden, dass ein Behandlungserfolg erwartet wird und somit ein Werkvertrag anzunehmen ist. Bei einer Notoperation eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Hundes ist allerdings nicht immer klar, ob man eine vollständige Heilung erwarten darf. In letztem Fall würde ein Dienstvertrag vorliegen.

Je nach Vertragsart im konkreten Fall kann der Tiereigentümer bei einem Mangel Nachbesserung verlangen und den Tierarzt unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dazu auffordern. Kommt der Tierarzt dem nicht nach, muss er die Kosten für die Behandlung bei einem anderen Veterinär tragen. Ist wegen des Pfusches des Tierarztes die Vertrauensgrundlage so gestört, dass dem Eigentümer des Tieres nicht mehr zugemutet werden kann, sein Tier von diesem Veterinär behandeln zu lassen, kann gleiches gelten.

Einem Tierarzt kann bereits beim Ankauf eines Tieres - bei der sogenannten Ankaufsuntersuchung - bei der Begutachtung ein Fehler unterlaufen. Ist dieser für einen Schaden ursächlich, löst das die Tierarzthaftung aus. Allerdings liegt die Beweislast hier beim Tiereigentümer, wenn der sich auf die fehlerhafte Begutachtung beruft. In aller Regel wird dieser Nachweis nur über ein entsprechendes Sachverständigengutachten zu führen sein.

Bei der Behandlung eines Tieres kann ebenfalls eine Tierarzthaftung eintreten. In gewissem Sinn muss der Veterinär über Risiken der konkreten Behandlungsmaßnahmen aufklären, allerdings nicht so umfassend, wie das insbesondere in der Humanmedizin der Fall ist. Auch für einen Diagnosefehler muss er gegebenenfalls haften. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Tierarzt besteht, wenn er nicht die sicherste oder risikoärmste Behandlungsmethode wählt oder den Eingriff nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Lehre und Praxis durchführt (lat.: lege artis).

Weitere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tierarzthaftung können zum Beispiel beim Haftungsausschluss auftauchen. Ein auf das Tierrecht spezialisierter Anwalt kann beiden Seiten helfen, ob es nun um die vertragliche Absicherung des Tierarztes mit AGB oder Individualvertrag oder den Kunden geht, dessen Tier nicht fachgerecht behandelt wurde.

(WEL)

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