81 Anwälte für Tierkauf | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Nuß
Rechtsanwalt Harald Nuß
Fachanwaltskanzlei Harald Nuß, Pfälzer Str. 22, 50677 Köln 6674.8185423036 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Harald Nuß im Bereich Tierkauf bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Hirsch
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Hirsch
Kanzlei Alexandra Hirsch, Hauptstraße 118, 16348 Wandlitz 6968.0326995971 km
Spezialistin für Medizinrecht und Arzthaftung aus Wandlitz
Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Recht rund ums Tier • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Hirsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Tierkauf
aus 22 Bewertungen Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit über die hervorragende Unterstützung von RA Alexandra … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
Kanzlei Cramm-Behrens, Am Kleinen Teich 2, 30519 Hannover 6771.9799751821 km
Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Tierkauf
aus 58 Bewertungen Frau Cramm-Behrens hat mich wieder einmal super vertreten in meinem Rechtstreit gegen das Landesamt für Soziales. Ich … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Koch
Kanzlei Christian Koch, Massener Straße 52, 59423 Unna 6688.5621668394 km
Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind. Christian Koch Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Tierkauf beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Koch
aus 141 Bewertungen Herr Koch hat 5 Jahre in insgesamt 3 Angelegenheiten für mein Recht gekämpft und alle erfolgreich abgeschlossen. Ich … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Tierkauf unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Swantje Jonasson
Rechtsanwältin Swantje Jonasson
Kanzlei Swantje Jonasson, Vahrer Str. 296, 28329 Bremen 6679.8663945544 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Swantje Jonasson ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Tierkauf
(01.01.2024) Frau Jonasson hat sich sehr engagiert für meine Interssen eigesetzt und war sehr erfogreich. Durch ihre freundliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Mahr
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Mahr, Stückener Dorfstraße 33, 14552 Michendorf 6972.1721175229 km
Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierkauf bietet Frau Rechtsanwältin Ingrid Mahr
aus 20 Bewertungen Schnelle Erreichbarkeit. Unkomplizierter Umgang. Gute Lösung für mein Anliegen. Danke. (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorrit Franze
sehr gut
Anwaltskanzlei Dorrit Franze, Königswarterstr. 60, 90762 Fürth 7005.790009657 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Tierkauf bietet Frau Rechtsanwältin Dorrit Franze
aus 41 Bewertungen Ich kann Frau Franze zu 100% weiter empfehlen, sie verfügt über viel Erfahrung und Kompetenz. Sie ist eine sehr … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Anwaltskanzlei Alexandra Rapp, Uferstr. 8, 72631 Aichtal 6944.8931831859 km
Familienrecht • Recht rund ums Tier
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Tierkauf steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Rapp gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierkauf

Fragen und Antworten

  • Tierkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tierkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Nach einem Tierkauf kann schnell ein Streit zwischen Käufer und Verkäufer entbrennen, wenn das betreffende Tier mit einem Mangel behaftet ist. Jeder gibt dem anderen die Schuld daran, dass das Tier nicht den „Erwartungen" entspricht.

Eins steht jedoch fest: Nach § 90a Satz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist auf Tiere das für Sachen geltende Kaufrecht gemäß der §§ 433 ff. BGB anzuwenden, auch wenn sie keine Sachen sind. Danach hat der Käufer nach dem Tierkauf bei einem „mangelhaften" Tier z. B. die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. In bestimmten Fällen ist auch Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung möglich. Dabei muss aber beachtet werden, dass in der Regel der Käufer nachweisen muss, dass sein Tier bereits bei Gefahrübergang - also dem Erhalt des Tieres - mangelhaft war. Eine Beweislastumkehr kommt aber bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Tierkauf geschlossen hat und sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Grundmangel zeigt, das Tier den Mangel also bereits in sich trug, er aber zur Zeit der Übergabe noch nicht in Erscheinung getreten ist. Außerdem darf die Beweislastumkehr nicht mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar sein. Liegen der Tierkauf und die Übergabe des Tieres z. B. vier Monate zurück, beträgt die Inkubationszeit einer Krankheit aber nur wenige Tage, ist klar, dass der Mangel zur Zeit des Gefahrenübergangs noch nicht existiert hat. Das Recht auf Gewährleistung entfällt im Übrigen mit der Verjährung. Nach § 438 BGB verjähren die Mängelansprüche aus dem Vertrag innerhalb von zwei Jahren.

Häufig ist jedoch unklar, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Unproblematisch sind allein die Fälle, in denen der Züchter mit dem Verkauf der Tiere seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ansonsten muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Züchter Unternehmer ist. Zu berücksichtigen ist hierbei unter anderem die Anzahl der Züchtungen und verkauften Tiere, welcher Aufwand mit der Zucht betrieben wird und über welchen Zeitraum hinweg gezüchtet wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht dagegen ist nicht nötig.

Bei einem Gendefekt liegt zwar in der Regel ein Grundmangel vor. Schadenersatz kann aber nur verlangt werden, wenn der Züchter für den Gendefekt einzustehen hat. Das ist der Fall, wenn er die bei der Zucht erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und demnach die geltenden Grundsätze in der Wissenschaft bzgl. der Zucht nicht berücksichtigt hat. Denn: Wer die nötige Sachkunde und Erfahrung hat, kann genetische Fehler verhindern, z. B. durch vorherige Gentests bei den Zuchttieren. Er haftet jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, wenn er eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Außerdem haftet er, wenn er von einem Mangel wusste, ihn aber arglistig verschwiegen hat. In Betracht käme auch noch die Nachbesserung, etwa in Form einer Operation. Die ist häufig aber nicht erfolgversprechend. Wenn etwa ein Hund wegen einer Hüftdysplasie operiert werden muss, kann es nämlich passieren, dass es dem Haustier nach dem Eingriff nicht besser geht, weil er unerwünschte Folgewirkungen hat. Kann der Mangel aber einfach beseitigt werden, indem der Verkäufer das Tier beispielsweise für die Dauer der Erkrankung zurücknimmt, aufpäppelt und ihm die verschriebenen Arzneimittel verabreicht, kann eine Nachbesserung Sinn machen.

Auch eine Nachlieferung ist grundsätzlich nicht möglich, hat man doch ein ganz bestimmtes Tier gekauft. Das ganz bestimmte Tier existiert aber nur einmal und kann daher nicht neu geliefert werden. Außerdem wächst das Tier seinem Eigentümer mit der Zeit trotz aller Fehler ans Herz, weshalb die wenigsten Tierfreunde ihren tierischen Begleiter nach dem Tierkauf wieder hergeben würden.

Auch der Tierarzt kann bei einem „mangelhaften" Tier haften. Grundsätzlich wird die Tierarzthaftung bejaht, wenn er z. B. im Rahmen von einem Pferdekauf bei der Ankaufsuntersuchung einen Fehler macht und den Mangel übersieht.

Der Vertrag über den Tierkauf ist an keine Form gebunden. Wer ihn also nicht schriftlich fixiert, riskiert keinen Formmangel und damit auch keine Nichtigkeit des Vertrages. Doch egal, ob ein Haustier oder Nutztier gekauft wird, es muss stets das Tierschutzgesetz beachtet werden. Der Züchter darf daher z. B. nicht in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) festlegen, dass das Tier auf jeden Fall zu kastrieren ist, sofern es keinen triftigen Grund dafür gibt. Es liegt in diesem Fall nämlich Sittenwidrigkeit vor, weshalb der Käufer derartige Klauseln im Vertrag nicht beachten muss.

(VOI)

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