872 Anwälte für Umsatzsteuer | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
BIALOBRZESKI Rechtsanwälte | Steuerberatung, Neue Straße 20, 38100 Braunschweig 6820.148739431 km
- Ihr Fall ist uns wichtig!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Umsatzsteuer beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
aus 74 Bewertungen Herr Bialobrzeski konnte den Fall durch die entsprechenden Unterlagen sowie die richtigen Fragen schnell einschätzen, … (22.02.2024)
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Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Umsatzsteuer steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke gerne zur Verfügung
(13.06.2022) Nachdem ich bereits bei drei Steuerberatern "abgeblitzt" war, hat sich Frau Dr. von Moltke meines Themas …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Kanzlei Voigt, Tuchmacherstr. 13, 02625 Bautzen 7113.2629607093 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Voigt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Umsatzsteuer
(06.01.2022) Herr Voigt hat mir sehr geholfen meine Interessen durchzusetzen. Absolut weiterzuempfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechts - und Steuerberatung Sven Püthe LL.M., Killwinkler Str. 35, 59073 Hamm 6687.3069526756 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Umsatzsteuer bietet Herr Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
(19.07.2020) Einfach Super gemacht . Nochmal ein großes Dankeschön 👍👍👍
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth
JACKWERTH Rechtsanwälte, Herrenstraße 14, 30159 Hannover 6767.5494606457 km
Anlegerschutz ist Vertrauenssache
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Umsatzsteuer beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth
aus 63 Bewertungen Hilfreiche und zuvorkommende Anwältin. Anfrage per E-Mail wurde schnell beantwortet. Terminabmachung sehr zügig … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Rozanski
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank Rozanski
Fachanwaltskanzlei Dr. Rozanski, Johannisstraße 19, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.7035488322 km
Mit individueller Beratung, gegenseitigem Vertrauen und unternehmerischem Verstand zu Ihrer maßgeschneiderten Lösung.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Rozanski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Umsatzsteuer
aus 103 Bewertungen Dr. Rozanski hat wieder einmal auf die Nuancen des deutschen Steuerrechts aufmerksam gemacht und unter Zeitdruck eine … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Im Bereich Umsatzsteuer bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
Profil-Bild Rechtsanwalt José García Lima
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Rechtsanwalt José García Lima
RESITAX SPAIN, Avda. Alexandre Rosselló, 34, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.3098461158 km
Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Umsatzsteuer bietet Herr Rechtsanwalt José García Lima
aus 12 Bewertungen Jose hat uns erfolgreich und sehr kompetent bei der Beantragung Lex Beckham unterstützt. Von Übersetzungen bis hin zu … (10.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umsatzsteuer

Fragen und Antworten

  • Umsatzsteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umsatzsteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umsatzsteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umsatzsteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umsatzsteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Umsatzsteuer - häufig auch Mehrwertsteuer genannt - muss grundsätzlich für Umsätze gezahlt werden, wenn ein Unternehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Leistung - z. B. eine Dienstleistung oder Warenlieferung - im Inland gegen Entgelt erbringt, vgl. 1 I UStG (Umsatzsteuergesetz). Das Entgelt entspricht in der Regel der Höhe des Kaufpreises, den der Abnehmer für die Leistung zahlt.

Bis es z. B. zur Veräußerung einer Ware kommt, muss häufig erst ein langwieriger Produktionsprozess durchlaufen werden. Ein Handwerker liefert etwa die Rohstoffe, der Hersteller produziert die Ware und verkauft sie an einen Großunternehmer. Der wiederum schließt einen Kaufvertrag mit einem Einzelhändler, der versucht, das Produkt an den Verbraucher zu bringen. Jeder einzelne Verkäufer hat hier die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Um eine Kumulation der Umsatzsteuer zu verhindern, kann der Unternehmer aber wiederum für z. B. seinen eigenen Einkauf die sog. Vorsteuer abziehen und mit der Umsatzsteuer verrechnen. Allein der Endverbraucher kann keine Kostenerstattung verlangen. Das bedeutet: Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen grundsätzlich der Steuerschuldner ist, zahlt der Endverbraucher die volle Umsatzsteuer, sog. indirekte Steuer, wenn er die Leistung in Anspruch nimmt, also z. B. einen Schrank beim Möbelhändler kauft.

Übrigens: Umsatzsteuer und Vorsteuer betreffen denselben Geldbetrag. Der leistende Unternehmer nennt ihn jedoch Umsatzsteuer, der Unternehmer, der die Leistung empfängt, bezeichnet ihn als Vorsteuer. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist vor allem, dass der Empfänger eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vom Vertragspartner erhält. Ist die Rechnung also unvollständig, fehlerhaft oder fehlt sie vollständig, bewirkt der Formmangel, dass ein Vorsteuerabzug von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird.

In den §§ 4 ff. UStG sind die Steuerbefreiungen und -vergütungen geregelt. So müssen Unternehmer etwa für Ausfuhrlieferungen in Drittländer keine Umsatzsteuer zahlen; dagegen bleibt der Vorsteuerabzug möglich. Ferner muss z. B. für ärztliche Leistungen, die der Diagnose, Genesung, Linderung von Krankheiten, der Gesunderhaltung bzw. dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Patienten dienen, keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Ein Arzt bzw. Heilpraktiker darf daher auch keinen Vorsteuerabzug tätigen, vgl. § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz.

Der Steuersatz beträgt in der Regel 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Entgelts, § 12 I UStG. Die Umsatzsteuer kann aber für ausgewählte Waren auf sieben Prozent ermäßigt werden, z. B. Lebensmittel wie Zwiebeln oder Kartoffeln, ein Buch oder auch ein Rollstuhl bzw. eine Gehhilfe. Die Steuer entsteht in der Regel mit Ablauf des sog. Voranmeldezeitraums, in dem der Unternehmer die Leistung ausgeführt hat und nicht mit dem Zeitpunkt, an dem der Leistungsempfänger die Rechnung bezahlt hat.

Die Steuererklärung muss einmal im Jahr abgegeben werden. Unternehmer müssen jedoch mehrmals im Jahr eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abliefern und gewisse Vorauszahlungen tätigen. Bei Fragen kann ein Steuerberater bestimmt weiterhelfen.

Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro wohl nicht übersteigen wird, müssen übrigens keine Umsatzsteuer zahlen.

Gerade Händler, die ihre Ware über das Internet bzw. den Versandhandel verkaufen, fragen sich häufig, an welches Land Umsatzsteuer zu zahlen ist. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde im Steuerrecht daher Folgendes geregelt: Bei der Ausfuhr von Waren innerhalb der Europäischen Union gilt das sog. Bestimmungslandprinzip. Danach muss an das Land, in dem der Konsum stattfindet, Umsatzsteuer gezahlt werden. Wird also z. B. ein in Deutschland hergestellter Schrank nach Frankreich geliefert und dort genutzt, so kann Frankreich vom deutschen Hersteller die Umsatzsteuer fordern. Dagegen ist der Unternehmer bei der Ausfuhr in ein Drittland, wie bereits erklärt, von der Umsatzsteuer befreit.

(VOI)

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