79 Anwälte für Umweltschaden | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Umweltschaden
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Vogelsang
Rechtsanwalt Michael Vogelsang
Riverside Rechtsanwälte Mauritz Depken Vogelsang Scharninghausen Mäurer Bahnsen P, Neuer Wall 50, 20354 Hamburg 6719.7466038694 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Umweltschaden steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Vogelsang gerne zur Verfügung
(09.09.2022) Sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt der zuhören kann und hilft. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
Kanzlei HENTSCHELMANN, Brandstücken 24, 22549 Hamburg 6710.1142002475 km
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Umweltschaden
aus 34 Bewertungen Unsere Bewertung basiert auf dem konkreten Fall im Umgang mit der Schulleitung eines städtischen Gymnasiums. Im … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M., Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Hartnäckig in der Sache, umsichtig in der Vorgehensweise.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M. gerne zur Verfügung
aus 60 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Vertretung gegenüber der Jagdbehörde mit positiver Bescheidung der Befriedung meines … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Knacker
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Knacker
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Umweltrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Knacker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Umweltschaden
aus 13 Bewertungen Sehr schnelle Kontaktaufnahme vom Anwalt und einfach erklärte Tipps für Handlungen (04.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger
sehr gut
Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger
Anwaltskanzlei Wollschlaeger, Stammestraße 40, 30459 Hannover 6768.9043207312 km
Friede I Freiheit I Menschenrechte
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Umweltrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Umweltschaden steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen Herr Wollschlaeger ist sehr kompetent, weiß genau was er tut. Entsprechende Lösungen werden schnell gefunden und in … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Korte
Rechtsanwalt Stephan Korte
Kanzlei Korte, Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt am Main 6825.815670468 km
Ihre Kanzlei für internationales Recht.
Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Umweltschaden beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Korte
aus 7 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der Unterstützung, die mir HerrKorte geleistet hat. Dank seiner Fachkenntnisse und … (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltschaden

Fragen und Antworten

  • Umweltschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Umweltschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Umweltschaden wird nach § 2 Nr. 2 USchadG (Umweltschadensgesetz) angenommen, wenn natürliche Ressourcen wie etwa Gewässer oder Lebensräume nachteilig verändert bzw. ihre Funktion beeinträchtigt werden.

Der Störer - also derjenige, der den Umweltschaden verursacht hat - kann nach dem Zivilrecht, dem Strafrecht und nach dem Umweltrecht zur Verantwortung gezogen werden. So muss derjenige z. B. mit einem Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB (Strafgesetzbuch) sowie einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Außerdem kann er wegen weniger schwerwiegender Taten, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, mit einem Bußgeld belegt werden. Die Tatbestände finden sich in den jeweiligen Gesetzen wie etwa dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz. Wer etwa eine Auflage beim Immissionsschutz oder im Wasserrecht nicht einhält, muss daher mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Das Zivilrecht bietet bei einem Umweltschaden für die Privatperson Rechtsschutz. So kann man z. B. Schadenersatz - etwa nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - oder Unterlassung verlangen, wenn der Nachbar mit seinem Unternehmen für eine regelmäßige Lärmbelästigung sorgt oder seinen Garten als Müllhalde benutzt. In letzterem Fall könnte er nämlich so einen Umweltschaden in Form der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen herbeigeführt haben. Zu beachten ist aber, dass beim Privatrecht die Beeinträchtigung bereits eingetreten sein muss, damit die Geltendmachung der Forderung möglich ist.

Besonders erwähnenswert sind in Bezug auf den Umweltschaden das USchadG und das Umwelthaftungsgesetz (UmwHG). Letzteres ist anzuwenden, wenn der Mensch einen Personenschaden oder Sachschaden erleidet, der von einer im UmwHG genannten Anlage - wie z. B. einer Chemiefabrik durch das Weiterleiten giftiger Stoffe ins Grundwasser - herbeigeführt wurde. Der Geschädigte kann dann Schadensersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber geltend machen. Dagegen schützt das USchadG nicht die Rechte von Privatpersonen. Das Gesetz regelt vielmehr das Verhältnis des Verursachers zur zuständigen Behörde. So muss der Verursacher die Behörde über den Umweltschaden (an Böden, Gewässern, Pflanzen, Lebensräumen und Tieren) informieren, der durch seine berufliche Tätigkeit entstanden ist, und auf eigene Kosten Schadensbegrenzung und Schadensregulierung betreiben sowie Maßnahmen zur Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung des Umweltschadens ergreifen. Sofern die betriebene Anlage explizit in der Anlage 1 des USchadG genannt wird - wie etwa ein Unternehmen, das Biozid-Produkte herstellt -, haftet der Betreiber der Anlage unabhängig davon, ob er den Umweltschaden verschuldet hat oder nicht. Ansonsten haftet er nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, vgl. § 3 I Nr. 2 USchadG.

Übrigens: Da es kein einheitliches Regelwerk im öffentlichen Umweltrecht gibt, finden sich die Vorschriften zum Schutz der Umwelt in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gesetzen wie etwa dem Gesetz über die UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung - oder dem Pflanzenschutzgesetz. Diese Vorschriften dienen nicht dem Schutz der Menschen, sondern sollen die Umwelt etwa vor Umweltverschmutzung und sonstigen Gefahrenquellen schützen und einem Umweltschaden möglichst vorbeugen. So behütet z. B. das Bundesjagdgesetz oder das Tierschutzgesetz das Haustier, das Nutztier oder das wilde Tier.

Für die Anlagenbetreiber bietet es sich daher an, eine Versicherung abzuschließen, die nicht nur eine privatrechtliche Haftpflicht umfasst, sondern auch bei Umweltschäden einstandspflichtig ist, die sog. Umweltschadensversicherung.

(VOI)

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