4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen
Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen, Kranoldstr. 12, 04838 Eilenburg 6991.2275586398 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwälte Dierberger & Schuster, Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Siegfried Dierberger für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Kanzlei Regina Zimmermann-Kühn, Hohenzollernring 47, 50672 Köln 6673.8656432105 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Jung
Kanzlei Marietta Scherlo, Bahnhofstr. 17-19, 35066 Frankenberg (Eder) 6781.8251777528 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Eckhardt Jung
aus 6 Bewertungen Herr Jung hat sich viel Zeit genommen für ein sehr nettes, informatives und detailliertes Gespräch über die … (06.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis
Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis
Anwaltskanzlei Julia Hartwich-Ellis, Markt 11, 49324 Melle 6693.267322539 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(09.11.2020) Ich bin sehr dankbar Julia Hartwich und ihrem Team für ihre hervorragende Arbeit, Professionalität und einfühlsame …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz
L|E|G|S Rechtsanwälte, Cecilienallee 46, 40474 Düsseldorf 6647.333881906 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 36 Bewertungen Sehr positiv (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Anwalt Haufs-Brusberg, nimmt sich Zeit, alles verständlich zu erklären. Damit sind die positiven und etwaige, … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Königs
Rechtsanwältin Rebecca Königs
Anwaltskanzlei Turhan, Mauermann, Königs & Kaiser, Marienstr. 39, 52249 Eschweiler 6638.1393590358 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Rebecca Königs bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(16.03.2023) sehr kompetent und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Kanzlei Ariel Zimmermann, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.614501289 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ariel Zimmermann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(23.04.2021) Ich kam mit einem dritten Abmahnung meines Arbeitgebers und ging mit einer nicht denkbaren Abfindung aus dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Kanzlei Kemper-Blume, Neißestr. 34, 38226 Salzgitter 6814.1457853464 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
aus 9 Bewertungen EIN HAI MIT EINEM GROẞEN HERZ!!! (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Agrarrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Nils Anders ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz, Marientorgraben 7, 90402 Nürnberg 7012.2190885126 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hankwitz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar, Schießgrabenstraße 8-9, 21335 Lüneburg 6760.660632567 km
Die Gesetze müssen sich nach den Verfassungen richten, nicht aber die Verfassungen nach den Gesetzen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Frank Ley gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Führing
sehr gut
Rechtsanwältin Anette Führing
Kanzlei Führing, Bertastraße 3, 30159 Hannover 6768.5026031899 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Führing bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 32 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Führing hat mich umfassend und verständlich über die Rechtslage informiert. Sie ist sehr gut auf … (29.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Henkel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Hörnig
Rechtsanwalt Elmar Hörnig
Kanzlei Hörnig, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3102899166 km
Fachanwalt Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Elmar Hörnig
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pohlers
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Pohlers
Andrea Pohlers, Wilhelm-Liebknecht-Str. 1, 09337 Hohenstein-Ernstthal 7033.6660568057 km
Wer den Weg kennt, ist dem Ziel näher.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Pohlers unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 17 Bewertungen Ich möchte mich bei Frau Pohlers für ihre professionelle Arbeit bedanken. Sie hat mich fachlich und menschlich sehr … (28.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathryn Grabosch
sehr gut
Rechtsanwältin Kathryn Grabosch
Knemeyer Grabosch Küpper Rechtsanwälte, Fürstenbergstr. 1b, 51379 Leverkusen 6670.9638750368 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kathryn Grabosch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 15 Bewertungen Sehr Klientenorientiert macht Frau Grabosch wie oben schon geschrieben im Gespräch sowohl was die fachliche als auch … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Dethloff, Kietzstr. 32, 17291 Prenzlau 6954.9405194096 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Dethloff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(25.07.2023) Sehr kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Cnud Hanken
Rechtsanwalt und Mediator Cnud Hanken
Kanzlei Hanken • Meyer & Partner | Rechtsanwälte, Dohuser Weg 5, 26409 Wittmund 6589.9825680009 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Cnud Hanken – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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