342 Anwälte für Versäumnisurteil | Seite 15

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Lau
Rechtsanwalt Patrick Lau
Becker § Hansen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstraße 67, 69115 Heidelberg 6864.9763362487 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Rechtsfragen im Bereich Versäumnisurteil beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Lau
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haun
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haun
HOS Rechtsanwälte, Augsburger Str. 371, 70327 Stuttgart 6935.5605046711 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haun vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Versäumnisurteil
aus 39 Bewertungen Meine KV hat mir einen unangemessen hohen und medizinisch unbegründeten Risikozuschlag auferlegt, und obwohl die KV … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Kurzius
Rechtsanwalt Gunther Kurzius
FZF Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius Partnerschaft mbB, Ludolfusstr. 2-4, 60487 Frankfurt am Main 6823.6605651685 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versäumnisurteil bietet Herr Rechtsanwalt Gunther Kurzius
aus 6 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden. Gute, kompetente, empathische Beratung. Zu empfehlen! (17.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Babosek
Rechtsanwalt Tim Babosek
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Babosek ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Versäumnisurteil
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
MEDIA KANZLEI Riemenschneider, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Sportrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Versäumnisurteil
aus 150 Bewertungen Sehr nett und Freundlich, schnelle Bearbeitung! Immer wieder! Sehr empfehlenswert! (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versäumnisurteil

Fragen und Antworten

  • Versäumnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versäumnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versäumnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versäumnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versäumnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff Versäumnisurteil stammt aus dem Zivilprozessrecht. Voraussetzung ist, dass eine Klage bei Gericht eingereicht wurde und entweder der Kläger oder der Beklagte säumig ist. Säumnis wird nicht nur angenommen, wenn eine der Parteien nicht zur Verhandlung erscheint. Ein Versäumnisurteil ist vielmehr auch möglich, wenn die Partei zwar vor Gericht erscheint, jedoch gemäß § 333 ZPO - Zivilprozessordnung - nicht verhandelt oder in einem Anwaltsprozess ohne Rechtsanwalt kommt. Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann ebenfalls ein Versäumnisurteil ergehen, wenn eine Partei nach den §§ 276, 331 III ZPO ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, also z. B. auf die Klage überhaupt nicht reagiert hat.

Ein Versäumnisurteil kann nur auf Antrag der nicht säumigen Partei ergehen. Zu beachten ist aber, dass ein Versäumnisurteil nach den §§ 335, 337 ZPO aus bestimmten Gründen ausgeschlossen sein kann. So ist der Termin vielmehr zu vertagen, wenn der Säumige mit einem Attest seine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Auch eine zu kurzfristig verschickte Ladung oder gar die fehlende Zustellung der Ladung ist Grund genug, dass der Richter den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückweisen muss.

Bei der Säumnis des Beklagten hat der Richter im Zivilprozess zu prüfen, ob der vom Kläger behauptete Anspruch - z. B. aufgrund von Kaufvertrag nach § 433 BGB Bürgerliches Gesetzbuch) oder Werkvertrag nach § 631 BGB - tatsächlich besteht, sog. Schlüssigkeit der Klage. Falls ja, wird das Versäumnisurteil gemäß dem Sachvortrag des Klägers erlassen. Anderenfalls ergeht kein Versäumnisurteil; der Richter weist die Klage vielmehr durch Sachurteil ab, sog. unechtes Versäumnisurteil. Ist dagegen der Kläger säumig, ist eine Schlüssigkeitsprüfung nicht nötig. Die Klage wird abgewiesen.

Gegen ein Versäumnisurteil sind nicht die Rechtsbehelfe Berufung oder Revision, sondern der Einspruch nach § 338 ZPO statthaft. Der Säumige kann den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, frühestens aber nach Verkündung des Versäumnisurteils einlegen. Im Arbeitsrecht muss sich der Säumige beeilen, um ein Fristversäumnis zu vermeiden: Die Einspruchsfrist beträgt hier nämlich nur eine Woche. Bei einem erfolgreichen Einspruch wird ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Erscheint die zuvor säumige Partei erneut nicht, kann das sog. zweite Versäumnisurteil ergehen. Hiergegen ist dann kein Einspruch mehr möglich, sondern das Rechtsmittel der Berufung.

Praxisrelevant ist die sog. Flucht in die Säumnis. Hat der Beklagte keine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, könnte es passieren, dass sein Vorbringen vor Gericht als verspätet zurückgewiesen wird. Erscheint er aber nicht zur Verhandlung und ergeht daraufhin ein Versäumnisurteil, kann er dagegen Einspruch einlegen. Ist er erfolgreich, wird weiterverhandelt und er kann im daraufhin festgesetzten Termin seine Argumente vorbringen, die nun vom Gericht beachtet werden müssen. Dieses Vorgehen hat seine Vorteile, birgt aber auch einige Risiken: Denn egal, ob er aus dem Rechtsstreit als Sieger oder Verlierer hervorgeht, muss er nach § 344 ZPO grundsätzlich die Kosten der Säumnis tragen. Außerdem ist das Versäumnisurteil nach § 708 Nr. 2 ZPO vorläufig vollstreckbar - und zwar ohne Sicherheitsleistung. Das bedeutet, der Kläger - und damit der Gläubiger - kann in das Vermögen vom Schuldner - dem Beklagten - vollstrecken, also z. B. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Einen Rechtsanwalt trifft hier die Aufklärungspflicht, seinen Mandanten auf dieses Prozessrisiko hinzuweisen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Versäumnisurteil umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Versäumnisurteil besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.