1.156 Anwälte für Versicherungsmakler | Seite 49

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Rechtsanwalt Volker Grothstück
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1788838331 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Grothstück im Bereich Versicherungsmakler bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwältin und Mediatorin Lisa Kaiser
Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB, Schleiermacherstraße 10, 64295 Darmstadt 6837.2003529908 km
Versicherungsrecht • Medizinrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Versicherungsmakler unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Lisa Kaiser
aus 8 Bewertungen Frau Kaiser hat mich in einem Versicherungsfall vertreten. Ich habe mich über den gesamten Zeitraum gut vertreten … (21.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Rupp
Redmer & Rupp Rechtsanwälte, Burgstr. 2, 50321 Brühl 6677.459412057 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Versicherungsmakler bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Patrick Rupp
aus 20 Bewertungen Beim Kauf einer Couch, die mangelhaft geliefert wurde, gab es mit dem Einrichtungshaus sehr viele Probleme. Herr … (15.07.2023)
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Rechtsanwalt Markus L. Denzel
Fachanwaltskanzlei Denzel, Magnusstrasse 10, 88427 Bad Schussenried 7005.1020475714 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versicherungsmakler bietet Herr Rechtsanwalt Markus L. Denzel

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungsmakler

Fragen und Antworten

  • Versicherungsmakler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungsmakler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versicherungsmakler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungsmakler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungsmakler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Versicherungsmakler wird im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig und vermittelt zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Grundlage

Rechtlich ist der Versicherungsmakler als Kaufmann gemäß § 7 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und als Handelsmakler gemäß § 93 HGB einzuordnen. Danach steht der Versicherungsmakler als „treuhänderähnlicher Sachwalter" auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Maklervertrag

Grundlage für das Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer ist der Maklervertrag, der noch durch gesetzliche Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergänzt wird.

Gegenüber dem Versicherungsnehmer treffen den Versicherungsmakler bestimmte Pflichten. Insbesondere muss er bei seiner Vermittlertätigkeit folgende Kriterien beachten:

  • Vermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Vermittlung günstiger Versicherungsverträge
  • Verwaltung des Versicherungsverhältnisses
  • Betreuung und Aktualisierung des Versicherungsverhältnisses.

Haftung

Erfüllt der Versicherungsmakler diese Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht, muss er bei schuldhaften Verstößen ihm gegenüber haften. Das gilt auch bei einem Verschulden aufseiten seiner Mitarbeiter, § 2287 BGB.

(WEL)

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