895 Anwälte für Werktitelschutz | Seite 38

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Profil-Bild Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
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Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Uzun Legal, Salzstrasse 20, 48143 Münster 6663.1908061073 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Werktitelschutz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
aus 138 Bewertungen Mit Sitz in Istanbul und hier in Deutschland adäquat, kompetent, professionell, zuverlässig - Sache in Erbrecht in der … (14.05.2024)
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Rechtsanwalt Dirk Lahmsen
Rechtsanwaltskanzlei Lahmsen, Königstr. 45, 30175 Hannover 6768.4146904356 km
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Lahmsen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Werktitelschutz gerne behilflich
aus 33 Bewertungen Ich habe Herrn Lahmsen als sehr kompetenten, empathischen und engagierten Anwalt kennen gelernt, den ich vorbehaltlos … (28.02.2024)
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Rechtsanwalt Robert Meyen
marken medien meyen, Breite Str. 22, 41460 Neuss 6645.2426370966 km
Marken gestalten, Marken verteidigen. Ihr Partner im Markenrecht.
Fachanwalt Gewerblicher RechtsschutzMarkenrecht • Designrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Wettbewerbsrecht
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Herr Rechtsanwalt Robert Meyen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Werktitelschutz
(16.02.2024) Ich kann Rechtsanwalt Meyen nur empfehlen. Ich wurde von BMW abgemahnt, weil ich Originalteile aus Asien importiert …
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Rechtsanwalt Johannes Brugger
Rechtsanwälte Brugger & Partner mbB, Ernst-Lehmann-Str. 26, 88045 Friedrichshafen 7013.320258944 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Werktitelschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Brugger gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Helge Petersen
Kanzlei Helge Petersen & Collegen, Prieser Strand 14a, 24159 Kiel 6685.7581659431 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Helge Petersen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Werktitelschutz
aus 106 Bewertungen In dieser Angelegenheit hat Rechtsanwalt Marten Krüger den Fall von einem anderen Kollegen übernommen und sich schnell … (17.02.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim, Homburger Str. 36, 60486 Frankfurt am Main 6823.526694307 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Werktitelschutz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
aus 101 Bewertungen Herr Dr. Jochheim hat uns nach Kontaktaufnahme äußerst schnell und unkompliziert geholfen unsere Ansprüche gegenüber … (04.06.2024)
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Rechtsanwalt Sönke Hansen
SOYKA • MERTINY • HANSEN Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 2, 25451 Quickborn 6704.8178960885 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Werktitelschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Sönke Hansen
aus 5 Bewertungen Kann ich nur weiter empfehlen. Guter Anwalt. (29.04.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Werktitelschutz

Fragen und Antworten

  • Werktitelschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werktitelschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werktitelschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Werktitelschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werktitelschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Werktitelschutz ist in den §§ 5, 15 Markengesetz geregelt und räumt dem Rechteinhaber - das ist z. B. ein Komponist, ein Musiker oder ein Musikverlag - das alleinige Nutzungsrecht und Verwertungsrecht am Werktitel ein. Mit dem Werktitelschutz soll somit vor allem verhindert werden, dass ein Dritter für sein Werk einen bereits verwendeten Werktitel nutzt, damit eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die beiden Werke herbeiführt und deshalb unter Umständen beim Rechteinhaber einen Vermögensschaden verursacht. Schließlich stellt ein Werktitel eine Produktkennzeichnung dar und sorgt dafür, dass der geschäftliche Verkehr das Werk von anderen abgrenzen kann. Er dient somit als Individualisierungsmittel und nicht - wie die Marke beim Markenschutz - als Hinweis auf die Herkunft des Werks. Werke können z. B. sein: Filme, Musik, Bücher, Bühnenwerke oder auch eine Domain.

Der Werktitelschutz entsteht bereits durch Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr, also z. B. in dem Moment, wenn ein Buch mit dem entsprechenden Titel in den Läden erscheint und verkauft oder Musik in Medien hörbar gemacht wird. Eine Eintragung des Werktitels in das Markenregister beim Patent und Markenamt - wie es etwa zum Schutz einer Marke nötig ist - wird somit nicht vorausgesetzt. Ein Werktitel muss allerdings eine Kennzeichnungskraft besitzen, sich also von anderen ausreichend unterscheiden. Bloße Beschreibungen - z. B. Kochbuch - oder allgemeine Ausdrücke bzw. Bezeichnungen sind demnach beispielsweise unzulässig, sofern dem Titel nicht noch ein charakteristischer Zusatz beigefügt wird. Insgesamt sind die Anforderungen an die Unterscheidungskraft aber nicht so hoch wie beim Markenschutz.

Oft benötigt der Urheber eines Werkes für dessen Herstellung einige Zeit. Ist der Werktitel aber von Anfang an bekannt, besteht die Gefahr, dass er vor Veröffentlichung des Werkes von einem Dritten verwendet wird, der dann wiederum den Werktitelschutz genießt. Man kann daher einen vorgezogenen Werktitelschutz durch eine Titelschutzanzeige in entsprechenden Medien wie etwa den „Titelschutzanzeiger" erreichen, der dann ab dem Schalten der Anzeige zugunsten des Rechteinhabers gilt. Allerdings verfällt dieser vorgezogene Werktitelschutz, wenn das Werk nicht innerhalb einer bestimmten Frist - im Printbereich sind das etwa sechs Monate - auf den Markt kommt. Bei Fristversäumnis kann ein Dritter trotz der Titelschutzanzeige den Werktitel nutzen. Ansonsten endet der Werktitelschutz erst, wenn man den Werktitel dauerhaft nicht mehr nutzt oder das Werk derart ändert, dass ein neues Werk anzunehmen ist.

Wer trotz Werktitelschutz einen Werktitel unberechtigt nutzt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Rechteinhaber z. B. Unterlassungsklage gegen ihn bei Gericht einreicht oder Schadenersatz von ihm verlangt. Eine etwaige Prozessführung ist nicht nur zeitraubend - man muss auch mit erheblichen Kosten rechnen, etwa den Prozesskosten, die sich vorrangig aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammensetzen. Wenn der Rechteinhaber allerdings zu lange mit der Geltendmachung seiner Forderung wartet, droht Verjährung. So kann er seine Ansprüche nur innerhalb von drei Jahren, nachdem er von der Rechteverletzung Kenntnis erhalten hat, durchsetzen.

Übrigens: Ein Werktitelschutz nach dem Urhebergesetz kommt in der Regel deswegen nicht in Betracht, weil die nach diesem Gesetz erforderliche Gestaltungshöhe aufgrund der Kürze eines Werktitels in der Regel nicht erreicht wird.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Werktitelschutz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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