3.939 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Martina West
Rechtsanwältin Martina West
OWP Rechtsanwälte, Poppenbütteler Chaussee 45, 22397 Hamburg 6718.3767849916 km
Pferderecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina West vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Frau Martina West hat meine Angelegenheit bis jetzt zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt (17.06.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Sircar
Rechtsanwalt Robin Sircar
Kanzlei Robin Sircar, Cecilienstr. 3, 66111 Saarbrücken 6767.3958917611 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Robin Sircar
Profil-Bild Rechtsanwältin Lilla Juharos LL.M.
Rechtsanwältin Lilla Juharos LL.M.
Kanzlei Juharos, Zuckerbergstr. 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Lilla Juharos LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau Juharos, sie war immer sehr freundlich zu mir und konnte mir schon vor … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz
sehr gut
Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz
Kanzlei Esmer-Yildiz, Liebigstr. 59, 35392 Gießen 6800.2368863542 km
"Ihr Recht in guten Händen"
Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 59 Bewertungen Sie ist ein sehr guter Anwältin , sie gibt detaillierte Informationen und hat mich sehr gut behandelt, vielen Dank. (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Jost
Rechtsanwalt Alexander Jost
Anwaltskanzlei Jost, Fürther Straße 2A, 90429 Nürnberg 7011.0162681936 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Jost gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Unmittelbarkeit und Schnelligkeit. Hervorragende Abwicklung des Falles, die Kanzlei ist vorbehaltlos und … (20.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Volprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Volprecht
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4050275896 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mirco Volprecht
aus 29 Bewertungen Herr Vollprecht hat mir bei einem sehr schwierigen Fall geholfen und ich war maximal zufrieden. Er kennt sich super … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa
sehr gut
Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa
Kanzlei Obermenzing, Romanstraße 14 A, 80639 München 7115.0323738775 km
Transparente Kosten- und Falleinschätzung von Anfang an.
Strafrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 119 Bewertungen Sympatisch und professionell. Alles top (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Ganser
Kanzlei Karin Ganser, Manhardtwinkl 3, 83714 Miesbach 7155.9808431336 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Ganser
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Unfried
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Vanessa Unfried
aus 49 Bewertungen Ich wurde bereits zum zweiten Mal (bei einem jeweils unverschuldeten Verkehrsunfall) durch die Kanzlei Unfried und … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
sehr gut
Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Moritz-Bacharach-Straße 5, 59071 Hamm 6692.8100685444 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
aus 15 Bewertungen Das Problem hatte sich kurzfristig geklärt durch einen Vergleich (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sauer
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Sauer
Rechtsanwalt Sauer, Chemnitzer Straße 100, 44139 Dortmund 6676.8970332166 km
I am not about caring. I am about winning. Tell me "I can't" and I will embarrass you.
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Migrationsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Sauer
aus 23 Bewertungen Kompetenter Anwalt der weiß was er macht!!! Er ist freundlich und hilfsbereit (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diane Waterstradt
Rechtsanwältin Diane Waterstradt
Kanzlei Diane Waterstradt, Goldbacher Str. 23, 63739 Aschaffenburg 6862.5132919718 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Diane Waterstradt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(10.09.2021) Kurzfristiges Termin Angebot
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Isenberg
Kanzlei Katja Isenberg, Kellenspring 11, 15230 Frankfurt (Oder) 7052.0212785067 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mediation • Opferhilfe • Jagdrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Isenberg
aus 8 Bewertungen Frau Isenberg war sehr einfühlsam, hatte konkrete Vorschläge zur Lösung des Problems. (03.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Irem Cömert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
(29.10.2023) Anzeige wegen Verleumdung sehr gut gekontert - Einstellung!
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Matthias Huth
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Matthias Huth
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Großenbaumer Allee 101, 47269 Duisburg 6641.6181119242 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Matthias Huth vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 13 Bewertungen In gleich drei verschiedenen Fällen im Bereich Verkehrsrecht konnte Herr Huth durch Fachkompetenz und mit der nötigen … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Kompetente Beratung, Kosten waren von Beginn an transparent, Bearbeitung erfolgte immer zeitnah. Würden Herrn Prof.Dr. … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Seebald
Rechtsanwältin Monika Seebald
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Seebald ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Leitmann
Rechtsanwalt Christian Leitmann
Anwaltskanzlei Leitmann, Bahnweg 14, 69168 Wiesloch 6872.3161524187 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Leitmann bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
(22.12.2023) Herr Leitmann war sehr zuvorkommend und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Meinhardt
Rechtsanwältin Jutta Meinhardt
Ruhnke Julier Rechtsanwälte, Wittelsbachstraße 61, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.2585703641 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Meinhardt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Bethge
Rechtsanwalt Fabian Bethge
Rechtsanwälte Fabian Bethge & Torsten Rödenbeck, An den Brodbänken 5, 21335 Lüneburg 6760.3226586831 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Bethge
(08.03.2018) Herr Bethge hat mich bereits zweimal im Vertragsrecht vor Gericht vertreten, und hat mit mir alle Bereiche kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Elshof
Rechtsanwalt Thomas Elshof
Kanzlei Manz, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main 6825.4748115235 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Elshof - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(10.05.2023) Herr Elshof hat mich bei einer Kündigungsschutzklage unterstützt. Ich war sehr überrascht, da ich bisher keine sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Burwitz
Rechtsanwalt Malte Burwitz
GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Alexandrinenstr. 31, 19055 Schwerin 6797.3006823426 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Malte Burwitz im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.