221 Anwälte für Zeitsoldat | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard
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Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard
Arbeitskanzlei Gerhard | Fachkanzlei für Arbeitsrecht, Funkenburgstr. 17, 04105 Leipzig 6981.1639202928 km
Für alles gibt es eine Lösung!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zeitsoldat
aus 56 Bewertungen Frau Gerhard hat mich auf sehr menschlich und empathische Weise beraten und mir mitgeteilt, dass meine Kündigung … (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Thormann
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Bürogemeinschaft mit Kanzlei Bastkowski und Donnepp, Reitzensteinstr. 4, 45657 Recklinghausen 6654.3867601136 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeitsoldat bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Thormann
aus 16 Bewertungen Herr Thormann und seine Sekretärin Frau Wallat hielten mich in meinem Fall immer auf dem Laufenden. Ich fühlte mich … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Henke
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Rechtsanwalt Thomas Henke
Rechtsanwalt Becker, Kanalstr. 80, 23552 Lübeck 6743.6699956575 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Henke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zeitsoldat
aus 18 Bewertungen Kürzlich beriet mich Herr Henke spontan zu meinem Urlaubsanspruch in einer geringfügigen Beschäftigung (Nebenjob). Für … (16.05.2024)
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Rechtsanwältin Anne Lembke
KANZAS. Ihre Kanzlei für Arbeits- & Sozialrecht, Töpferstraße 22a, 17373 Ueckermünde 6941.5685761223 km
Es gibt eine Lösung für jedes Problem, sonst ist es keins.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Lembke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zeitsoldat
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
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Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Klostermann, Dr.-Ernst-Derra-Str. 4, 94036 Passau 7209.0097377541 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider im Bereich Zeitsoldat bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Jederzeit zu empfehlen! (26.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeitsoldat

Fragen und Antworten

  • Zeitsoldat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeitsoldat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeitsoldat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeitsoldat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeitsoldat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Unter einem Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit versteht man bei der Bundeswehr einen Soldaten, der sich freiwillig für eine bestimmte Zeit als aktiver Soldat verpflichtet. Diese Verpflichtung ist allerdings immer erst nach Ableistung des Grundwehrdienstes und des sog. Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) möglich.

Der Grundwehrdienst dauert derzeit 9 Monate, in Verbindung mit dem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst erfolgt eine zeitliche Verpflichtung als Soldat bis zur Dauer von 23 Monaten. Im Anschluss daran kann sich der Soldat als Zeitsoldat für normalerweise zwei, vier, sechs, acht, zwölf, fünfzehn oder bis zu zwanzig Jahre freiwillig verpflichten, immer mit der Option Berufssoldat zu werden. Lediglich im fliegerischen Dienst und im Sanitätsdienst sind auch längere Verpflichtungszeiten nötig.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um als Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit eingestellt werden zu können:

  • Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss,
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 GG,
  • Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzutreten,
  • charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet,
  • keine Vorstrafen,
  • keine unverhältnismäßig hohen Schulden,
  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht,
  • Vollendung des 17. Lebensjahres am Tage der Einstellung (bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich), aber noch keine Vollendung des 32. Lebensjahres,
  • schriftliche Erklärung zur Bereitschaft und Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr,
  • und die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Einstellungstest an einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung beziehungsweise der Offizierbewerberprüfzentrale.

Als Zeitsoldat gibt es Verwendung in den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere, allerdings ist zu beachten, dass Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee (ein Standesabzeichen für Offiziere und Feldwebel) keine Berufssoldaten werden können. Die Ausbildung der Zeitsoldaten wurde vor kurzem um eine gesonderte Feldwebellaufbahn erweitert. Da für diese Feldwebellaufbahn ein erweitertes Aufgabenspektrum vorgesehen ist, durchlaufen Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter eine entsprechende und darauf zugeschnittene Laufbahnausbildung.

In den letzen Jahren sind die Anforderungen an den Dienst eines Soldaten stark gestiegen. Daher sind für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten mehrjährige Ausbildungen erforderlich, welche nur über Mindestverpflichtungszeiten erfüllt werden können. In diesem Fall wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, da sie in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere unter anderem an das erfolgreiche Bestehen von Laufbahnprüfungen gebunden ist.

Neben der soeben geschilderten normalen Laufbahn als Zeitsoldat gibt es auch die Möglichkeit, in gewissen Spezialverwendungen gleich mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn der Soldat über einen Berufsabschluss verfügt, der für die militärische Verwendung nutzbar ist.

Besonders attraktiv ist die Tätigkeit als Zeitsoldat nicht nur hinsichtlich der beruflichen Sicherheit während der Zeit als Zeitsoldat, sondern sie bietet auch nach der Wehrdienstzeit Vorteile im zivilen Leben. So hat ein Zeitsoldat während und nach der Zeit in der Bundeswehr Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen, um die Möglichkeit zu haben, nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst schnell eine interessante und attraktive zivile Arbeitsstelle zu finden. Gerade Zeitsoldaten, die als Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier bereits in sehr jungen Jahren eine hohe Verantwortung inne hatten und bei der Bundeswehr Menschen geführt und ausgebildet haben, verfügen damit über eine für zivile Arbeitgeber hochattraktive Schlüsselqualifikation für die Übertragung entsprechend höherwertiger Aufgaben in der Privatwirtschaft.

Nach einer Dienstzeit von in der Regel drei Jahren als Zeitsoldat, einem Mindestalter von 25 Jahren und einer Laufbahn als Feldwebel oder als Offizier, kann der Soldat einen Antrag auf Übernahme in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat stellen. Eine solche Übernahme unterliegt einer strengen Bestenauslese und ist unter anderem an den Bedarf der Truppe an Soldaten eines bestimmten Geburtsjahrganges in Kombination mit der Fachverwendung gekoppelt. Sollte die Zahl der Antragsteller, die diese Bedingungen erfüllen, größer als der Bedarf sein, so wird eine Rangfolge anhand von Beurteilungen, Lehrgangsnoten, Sportleistungen usw. erstellt.

Eine Ausnahme bei den Berufssoldaten bilden die sog. Berufsoffizier-Anwärter. Bei diesen handelt es sich um Offizieranwärter, die bei der Offiziersbewerberprüfzentrale in Köln besonders gute Testergebnisse erbracht haben. Diese Berufsoffizier-Anwärter erhalten die Zusage mit dem erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Hochschulstudiums zum Berufssoldaten übernommen zu werden.

Alle vorhergehenden Ausführungen gelten ebenfalls für Zeitsoldatinnen bzw. Soldatinnen auf Zeit.

(WEI)

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