2024: Abmahnung Microsoft Corp. / FPS Rechtsanwälte?

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1. Löschungsmitteilung oder/und Abmahnung

Wenn Microsoft-Produkte wie etwa Lizenzschlüssel zu einer bestimmten Software (License Keys), z.B. Windows 11, unrechtmäßig verkauft werden, kann eine Onlinehandelsplattform wie Amazon oder eBay, die Sie zum Verkauf der Schlüssel benutzt haben, Ihr Angebot sperren und in bestimmten Fällen darüber hinaus auch Ihr Verkäuferkonto. Eine solche Sperrung kann eine förmliche Abmahnung der Kanzlei FPS Rechtsanwälte (dort z.B. Rechtsanwalt Dr. Wolff-Rojczyk) nach sich ziehen. Schließlich ist es möglich, dass Sie besagte Abmahnung auch ohne eine Sperrungsnachricht erhalten.

Beanstandet wird rechtlich zumeist die Verletzung von Marken- und Urheberrechten durch den Vertrieb von sog. Product Keys oder License Keys. Beanstandet wird u.a., dass die betroffenen Lizenzschlüssel (Keys) zu Lizenzen gehören, die ursprünglich nicht in der EU oder in einem  Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind.

2. Sachverhalt

In vielen Fällen sind meine Mandanten sich einer Schuld nicht bewusst und geben an, die Software bezahlt und damit völlig rechtmäßig erworben zu haben, nicht selten von einem langjährigen Lieferanten. In diesen Fällen ermittle ich mit Ihnen, ob der Bezug der Lizenzschlüssel / Software den rechtlichen Anforderungen entspricht und informiere Sie ggf. darüber, wie diese einzuhalten sind. Ist der Bezug rechtmäßig, verteidige ich Sie gegen die Abmahnung.

Gerne helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Gewerblichen in den obigen Fällen, aber selbstverständlich auch, wenn Sie aus einem anderen Gründen eine Abmahnung seitens der Kanzlei FPS Rechtsanwälte erhalten haben. Wenn Sie sich bereits in einem gerichtlichen Rechtsstreit befinden, kann ich auch in einer solchen Angelegenheit für Sie bundesweit tätig werden. Ich bin seit über 15 Jahren Rechtsanwalt und habe zahllose Gerichtsverfahren begleitet. Hiervon abgesehen habe ich zu Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes promoviert (Dr. iur.).

3. Was fordert man von Ihnen?

Im Falle einer anwaltlichen Abmahnung wird üblicherweise Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten gefordert. Bei einer seltenen "Berechtigungsanfrage", die noch keine Abmahnung darstellt, soll der adressierte Händler erklären, warum die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an den von ihm verkauften Kopien der  Computerprogramme oder Lizenzschlüssel im Sinne von § 69c Nr. 3 S. 1 UrhG erschöpft sein sollen bzw. aus welchem Grund sich der Händler berechtigt sieht, die Marken "Microsoft" und "Windows" für die Verkaufsangebote zu verwenden.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung regelmäßig eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine Vertragsstrafe für die Wiederholung der beanstandeten Urheberrechtsverletzung gefordert wird.

Mit der anwaltlichen Abmahnung sind Rechtsanwaltskosten verbunden, die in der Abmahnung bereits beziffert sein können.

4. Was Sie tun sollen?

Auch wenn Sie Ihre Ware von einem vermeintlich  seriösen Lieferanten erhalten zu haben glauben, sollten Sie unter keinen Umständen untätig bleiben, und umgekehrt auch keine Erklärungen abgeben, ohne zuvor mit mir gesprochen zu haben.

Rufen Sie umgehend bei mir an, damit Ihnen ein möglichst großes Zeitfenster zur Verfügung steht, um eine optimale Verteidigungsstrategie mit Ihnen zu entwerfen. Allerdings sollten Sie mit mir auch dann Kontakt aufnehmen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist und Sie versehentlich, beispielsweise während der Ferien oder über bestimmte Feiertage Ihre Geschäftspost nicht geöffnet haben. In vielen Fällen kann ich Ihnen auch dann noch helfen.

Ich bin bundesweit tätig. Sie können mir Ihre Unterlagen wie viele andere zufriedene Mandanten per E-Mail oder notfalls auch per Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zuschicken. Ich bin Fachanwalt für Informationstechnologierecht und gleichzeit Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und habe in über 15 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Bauen Sie auf diese Erfahrung!

 5. Warum Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Hier finden sich auch Bezüge zum Urheberrecht. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Softwarerecht und insbesondere der Verkauf von Software gehört zum Bereich "Informationstechnologierecht". Ich bin auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Zudem habe ich im Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz promoviert (Thema: "Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Handel mit Software“). Ich habe über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und habe zahlreiche Abmahnungen von der Kanzlei FPS/Microsoft bearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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