BGH stellt klar: Unlizenzierte Anbieter von Online-Sportwetten müssen ihren Kunden die Verluste erstatten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren gegen einen Sportwettenanbieter eindeutig den Spielerschutz priorisiert. Daraufhin zog der beklagte Wettanbieter die Revision zum BGH zurück. Damit ist das Urteil des OLG Dresden zugunsten des Spielers rechtswirksam, dem der Anbieter nun seine Verluste erstatten muss. Die Rechtsposition des BGH könnte auch für viele weitere Glücksspiel-Verfahren wegweisend sein.

Sportwettenanbieter bietet Glücksspiel ohne Erlaubnis an

Die Fangemeinde von Sportwetten hat sich in den letzten Jahren enorm vergrößert, die Verluste vieler Spieler allerdings auch. Der Ärger zwischen dem Wettanbieter Betano, einem österreichischen Unternehmen, und dem klagenden Spieler begann, als dieser die Rückabwicklung seiner Wetten verlangte. Schließlich habe Betano in Deutschland keine Lizenz als Veranstalter von Online-Sportwetten. Trotzdem hatte das Unternehmen diese im Internet angeboten und beworben. Der Kläger verzeichnete als Teilnehmer zwischen Oktober und Dezember 2018 Verluste von 11.984,89 EUR, die er inklusive Zinsen zurückforderte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden stimmte ihm zu und verurteilte den Sportwettenanbieter zur Rückzahlung der kompletten Summe zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus muss das Unternehmen 90 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen (Az. 13 U 1753/22). Eine Entscheidung, mit der Betano nicht einverstanden war. Der Wettanbieter legte Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Urteil des OLG Dresden rechtskräftig — Spieler erhält Verluste zurück

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Entscheidung am 22. März 2024 mit einem Hinweisbeschluss vorgegriffen (Az. I ZR 88/23). Auf 25 Seiten führten die Richter ihre Rechtsauffassung zu dem komplexen Sachverhalt umfassend aus und veröffentlichten diese im Vorfeld. Demnach beabsichtigten sie, das Urteil des OLG Dresden zu bestätigen. Die Wetten seien rückabzuwickeln, da der Höchsteinsatz je Spieler nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen 1.000 EUR monatlich begrenzt war.

Zudem habe das Unternehmen damit geworben, dass es über alle erforderlichen Zulassungen verfüge. Das entsprach nicht der Wahrheit. Tatsächlich konnte der Anbieter keine Lizenz für Deutschland vorweisen. Es sei zwar eine Lizenz beantragt worden, die Betano aber nicht erteilt wurde. Der BGH stellte klar, dass der bloße Antrag keine fehlende Genehmigung ersetze. Ohne behördliche Erlaubnis sei ein Wettangebot verboten und der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter nichtig (§ 134 BGB):

„Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verboten“.

Aufgrund der eindeutigen Rechtsposition des BGH sah der Sportwettenanbieter Betano offenbar seine Erfolgschancen schwinden und zog die Revision zurück. Damit ist das Urteil des OLG Dresden rechtswirksam.

Hinweisbeschluss des BGH richtungsweisend für weitere Klagen

Wie zahlreiche Klagen von Spielern erkennen lassen, legten Sportwettenanbieter in der Vergangenheit den gesetzlichen Rahmen eher locker aus:

• Veranstalter boten trotz fehlender behördlicher Lizenz Glücksspiele an oder verlinkten auf Anbieter ohne Lizenz.

• Der Höchsteinsatz je Spieler wurde nicht auf 1.000 EUR pro Monat limitiert, was einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag darstellt.

• Einige der angebotenen Wetten sind in Deutschland nicht  zugelassen.

Fazit: Sportwetten waren in Deutschland über Jahre illegal, zumindest bis zum Erhalt einer Lizenz. Betroffene Spieler haben die Möglichkeit, ihre Verluste zurückzufordern.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/sport-fu%C3%9Fball-tischkicker-4518188/


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