CO.NET Verbrauchergenossenschaft – Insolvenz eröffnet!

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Über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG ist am 01.05.2024 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Stade unter dem Aktenzeichen 73 IN 8/24 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Vorstand Thomas Limberg sitzt in Untersuchungshaft in Bremervörde.



CO.NET Insolvenz – Forderungsanmeldung bis zum 26.06.2024

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät allen betroffenen Genossenschaftsmitgliedern fachanwaltliche Hilfe bei der Erstellung der Forderungsanmeldung zu suchen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet allen betroffenen Genossenschaftsmitgliedern die rechtzeitige Erstellung der Forderungsanmeldung und Vertretung in der kommenden Gläubigerversammlung an.


Die Bekanntmachung des AG Stade richtet sich an alle Gläubiger, damit diese ihre Forderungen anmelden. Die Gläubiger werden mit dieser Ankündigung aufgefordert:

  • Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.06.2024 schriftlich anzumelden;


  • dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.


Die Frist zur Anmeldung der Forderungen endet am Mittwoch, den 26.06.2024. Die schlichte Mitteilung der gemachten Einzahlung reicht für die Anmeldung nicht. Nach den Ereignissen der letzten Monate, über welche in führenden Medien berichtet wurde, kommt aber auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Diese müssen aber konkret ausgeführt und bezeichnet werden, um wirksam erhoben zu werden und nicht zu verjähren.


Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der CO.NET


Die Eröffnung des Insolvenzverfahren ist die Folge davon, dass fällige Forderungen von der CO.NET nicht beglichen werden konnten. Im Zuge der Berichterstattung über die Razzia am 23.02.2024 in den Geschäftsräumen der CO.NET wurde bekannt, dass wegen Geldwäsche und Bandenkriminalität und Untreue von Millionenbeträgen ermittelt wird. Der Vorstand Thomas Limberg wurde festgenommen und sitzt derzeit in Untersuchungshaft.


Luxusgüter konnten sichergestellt werden. Es hat sich nun auch bestätigt, dass die CO.NET nicht direkte Eigentümerin der Immobilien in Spanien ist und somit nicht unmittelbar die Ferienhäuser und Hotels verkaufen kann.


Eigentümer der spanischen Immobilien sind aber Tochtergesellschaften der CO.NET, bei denen die CO.NET Allein- bzw. Mehrheitsgesellschafterin ist. Insoweit geht es vor allem um die Beteiligung an der CO.NET Card Services S.L., über welche die Immobilien direkt oder mittelbar gehalten werden soll.


Das ist auch der maßgebliche Grund, warum eine Forderungsanmeldung sinnvoll ist, teilt Rechtsanwalt Dr. Bender mit. Denn damit besteht die grundsätzliche Möglichkeit, die Immobilien zu verkaufen, oder – falls dies sinnvoll erscheint – auch zu verwalten, um so die Insolvenzmasse zu mehren und den Mitgliedern eine im Insolvenzverfahren doch überdurchschnittliche Quote auszahlen zu können.


CO.NET – Gläubigerversammlung am 24.07.2024


Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, den 24.07.2024, in Stade eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.


Nur mit korrekter und rechtzeitiger Anmeldung der Forderung besteht die Möglichkeit, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen. Rechtsanwalt Dr. Bender vertritt bereits eine hohe Anzahl von betroffenen Mitgliedern der CO.NET und bietet die Vertretung auch den weiteren Genossen an. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über


  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),


In der Gläubigerversammlung werden Beschlüsse getroffen, wie das Anlagevermögen der Genossenschaft weitergeführt oder abgewickelt wird. Auch über die Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte, wie die handelnden Organe wird entschieden. Insofern ist die Teilnahme und Beteiligung der Mitglieder wichtig und kann durch die Kanzlei Bender & Pfitzmann bei entsprechender Beauftragung durchgeführt werden.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Weitere Informationen finden Sie hier.


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