#Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz #me too#nicht mit mir!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet. Studien zeigen, dass viele Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, mindestens einmal in ihrer beruflichen Laufbahn sexuelle Belästigung erfahren haben. Diese Vorfälle können in verschiedenen Formen auftreten, wie z.B.:

  • Ungewollte Berührungen oder körperliche Annäherungen
  • Anzügliche Bemerkungen oder Witze
  • Sexuelle Anspielungen oder Kommentare
  • Unangebrachte E-Mails oder Nachrichten
  • Forderungen nach sexuellen Gefälligkeiten im Austausch für berufliche Vorteile

Was tun bei sexueller Belästigung?

Wenn Sie Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz werden, ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln:

  • Dokumentation: Notieren Sie sich alle Vorfälle von Belästigung, einschließlich Daten, Zeiten, Orte und beteiligten Personen. Sammeln Sie schriftliche Beweise wie E-Mails oder Nachrichten.

  • Vertrauliche Gespräche: Sprechen Sie mit vertrauenswürdigen Kollegen oder Vorgesetzten über Ihre Erfahrungen.

  • Interne Beschwerde: Reichen Sie eine formelle Beschwerde bei Ihrer Personalabteilung oder einem anderen zuständigen Gremium in Ihrem Unternehmen ein.

  • Rechtliche Schritte: Wenn interne Maßnahmen nicht ausreichen, sollten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Ich kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und den bestmöglichen rechtlichen Weg zu finden.

Fristen und rechtliche Schritte

Es gibt bestimmte Fristen, die Sie beachten müssen:

  • Beschwerde bei der Personalabteilung: Reichen Sie so schnell wie möglich eine formelle Beschwerde ein.

  • Arbeitsgerichtliche Klage: In Deutschland haben Sie in der Regel drei Monate Zeit, um eine Klage wegen sexueller Belästigung beim Arbeitsgericht einzureichen.

Ihre Rechte als Betroffene

Als Opfer sexueller Belästigung haben Sie umfassende Rechte:

  • Recht auf einen belästigungsfreien Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  • Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen: Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht wegen Ihrer Beschwerde oder rechtlichen Schritte benachteiligen.

  • Recht auf Schadensersatz: Sie haben das Recht auf Schadensersatz für psychische oder physische Schäden.

Wie ich Ihnen helfen kann

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein schwerwiegendes Problem, das entschlossenes Handeln erfordert. Als erfahrene Anwältin im Bereich Arbeitsrecht und Diskriminierung stehe ich Ihnen zur Seite:

  • Umfassende rechtliche Beratung: Ich kläre Sie über Ihre Rechte und möglichen Schritte auf.
  • Unterstützung bei der Beweissicherung: Ich helfe Ihnen, die notwendigen Beweise zu sammeln und zu dokumentieren.
  • Vertretung in internen Verfahren: Ich unterstütze Sie bei der Einreichung von Beschwerden und in internen Untersuchungen.
  • Rechtliche Vertretung vor Gericht: Wenn notwendig, vertrete ich Sie vor Gericht und setze mich für Gerechtigkeit und Schadensersatz ein.

Fazit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darf nicht toleriert werden. Wenn Sie betroffen sind, stehen Sie nicht alleine da. Ich ermutige Sie, sich an mich zu wenden, um professionelle Unterstützung zu erhalten. Gemeinsam können wir Ihre Rechte verteidigen und für eine respektvolle Arbeitsumgebung sorgen. 


Kontaktieren Sie mich noch heute für eine vertrauliche Beratung und starke Vertretung. Ihre Rechte sind es wert, geschützt zu werden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.

Beiträge zum Thema