FELEG - Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
- Erster Abschnitt
Landwirtschaftliche Unternehmer - Zweiter Abschnitt
Landwirtschaftliche Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige - Dritter Abschnitt
Ergänzende Sicherung der Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld - § 14 FELEG - Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, soziale Pflegeversicherung
- § 15 FELEG - Gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
- § 15a FELEG - Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004
- § 16 FELEG - Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
- Vierter Abschnitt
Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung - § 17 FELEG - Durchführende Stelle
- § 18 FELEG - Anwendung sonstiger Vorschriften
- § 18a FELEG - Landwirte im Beitrittsgebiet
- § 18b FELEG - Abgabe an Unternehmen im Beitrittsgebiet
- § 18c FELEG - Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige im Beitrittsgebiet
- § 18d FELEG - Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
- § 18e FELEG - Besonderheiten für das Ausland
- § 19 FELEG - Kostentragung
- Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften