LAG - Lastenausgleichsgesetz
- Erster Teil
Grundsätze und Begriffsbestimmungen - Erster Abschnitt
Grundsätze - Zweiter Abschnitt
Begriffsbestimmungen
- Erster Abschnitt
- Zweiter Teil
Ausgleichsabgaben-
- Dritter Teil
Ausgleichsleistungen - Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften - § 228 LAG - Schadenstatbestände
- § 229 LAG - Geschädigte
- § 230 LAG - Stichtag
- § 230a LAG - Besondere persönliche Voraussetzungen
- § 231 LAG - Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen
- § 232 LAG - Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
- § 233 LAG - Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
- § 233a LAG - Verjährung
- § 234 LAG - Antrag
- Zweiter Abschnitt
Feststellung von Schäden - Erster Titel
Grundsätze - Zweiter Titel
Schadensberechnung - § 238 LAG - Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
- § 239 LAG - Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 240 LAG - Schadensberechnung bei Sparerschäden
- § 241 LAG
- § 242 LAG - Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
- Erster Titel
- Dritter Abschnitt
Hauptentschädigung - § 243 LAG - Voraussetzungen
- § 244 LAG - Übertragbarkeit
- § 245 LAG - Schadensbetrag
- § 246 LAG - Schadensgruppen und Grundbeträge
- § 247 LAG - Teilung des Grundbetrags
- § 248 LAG - Zuschlag zum Grundbetrag
- § 249 LAG - Kürzung des Grundbetrags
- § 249a LAG - Sparerzuschlag
- § 249b LAG - Besonderheiten der Grundbetragsberechnung beim Zusammentreffen von Zonenschäden mit Schäden im Sinne des Reparationsschädengesetzes
- § 250 LAG - Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
- § 251 LAG - Erfüllung des Anspruchs
- § 252 LAG - Reihenfolge und Zeitpunkt der Erfüllung
- Vierter Abschnitt
Eingliederungsdarlehen - Erster Titel
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Titel
Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehen) - Dritter Titel
Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehen)
- Erster Titel
- Fünfter Abschnitt
Kriegsschadenrente - Erster Titel
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Titel
Unterhaltshilfe - § 267 LAG - Einkommenshöchstbetrag
- § 268 LAG
- § 269 LAG - Höhe der Unterhaltshilfe
- § 269a LAG - Selbständigenzuschlag
- § 269b LAG - Sozialzuschlag
- § 270 LAG - Anrechnung von Einkünften
- § 271 LAG - Dauer der Unterhaltshilfe
- § 272 LAG - Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
- § 273 LAG - Unterhaltshilfe auf Zeit
- § 274 LAG - Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
- § 275 LAG - Unterhaltshilfe für Vollwaisen
- § 276 LAG - Krankenversorgung, Pflegeversicherung
- § 276a LAG
- § 277 LAG - Sterbegeld
- § 277a LAG
- § 278 LAG - Verhältnis zur Entschädigungsrente
- § 278a LAG - Verhältnis zur Hauptentschädigung
- Dritter Titel
Entschädigungsrente - § 279 LAG - Einkommenshöchstbetrag
- § 280 LAG - Höhe der Entschädigungsrente
- § 281 LAG - Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282 LAG - Besondere Voraussetzungen der Entschädigungsrente
- § 283 LAG - Verhältnis zur Hauptentschädigung
- § 283a LAG - Verhältnis zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
- § 284 LAG - Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 285 LAG - Dauer der Entschädigungsrente
- § 285a LAG
- Vierter Titel
Gemeinsame Vorschriften - § 286 LAG - Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287 LAG - Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288 LAG - Wirkung von Veränderungen
- § 289 LAG - Meldepflicht
- § 290 LAG - Erstattungspflicht
- § 291 LAG - Verhältnis zu Aufbaudarlehen
- § 292 LAG - Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Sozialen Entschädigung sowie zur Arbeitslosenversicherung und zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Fünfter Titel
Vorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005
- Erster Titel
- Sechster Abschnitt
Hausratentschädigung - Siebenter Abschnitt
Wohnraumhilfe - Achter Abschnitt
Härteleistungen - Neunter Abschnitt
Sonstige Förderungsmaßnahmen - Zehnter Abschnitt
- Elfter Abschnitt
Organisation und Zuständigkeit - § 305 LAG - Auftragsverwaltung
- § 306 LAG - Landesbehörden
- § 307 LAG - Bundesoberbehörde
- § 308 LAG - Ausgleichsämter
- § 309 LAG
- § 310 LAG - Beschwerdeausschüsse
- § 311 LAG - Landesausgleichsämter
- § 312 LAG - Bundesausgleichsamt
- § 313 LAG - Zuständigkeitsübertragung
- § 314 LAG
- § 315 LAG - Allgemeine Verwaltungsgerichte
- § 316 LAG
- § 317 LAG - Amts- und Rechtshilfe sowie Auskunftspflicht
- Zwölfter Abschnitt
Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich - Dreizehnter Abschnitt
Verfahren - Erster Titel
Allgemeine Vorschriften - § 325 LAG - Antragstellung
- § 326 LAG - Weiterbehandlung der Anträge
- § 327 LAG - Vertretung
- § 328 LAG - Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren
- § 329 LAG - Verbindung von Verfahren
- § 330 LAG - Beweiserhebung
- § 330a LAG - Mitwirkungspflichten
- § 331 LAG - Beweiswürdigung
- § 332 LAG - Entscheidungen
- § 332a LAG - Aufgebotsverfahren
- § 333 LAG - Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- § 334 LAG - Gebühren und Kosten
- § 334a LAG
- Zweiter Titel
Verfahren bei Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung - § 335 LAG - Bescheid
- § 335a LAG - Bescheid unter Vorbehalt
- § 335b LAG - Verfahren bei Schadensausgleich an Beteiligungen
- § 336 LAG - Beschwerde
- § 337 LAG - Beschluß des Beschwerdeausschusses
- § 338 LAG - Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
- § 339 LAG - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
- § 340 LAG - Aufschiebende Wirkung
- § 341 LAG - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 342 LAG - Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 343 LAG - Erlöschen, Einstellung und Rückforderung der Kriegsschadenrente
- § 344 LAG - Feststellungsverfahren
- Dritter Titel
Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung sowie bei Eingliederungsdarlehen, Härteleistungen und auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen - Vierter Titel
Verfahren bei der Wohnraumhilfe
- Erster Titel
- Vierzehnter Abschnitt
- Fünfzehnter Abschnitt
Sonstige und Überleitungsvorschriften - § 350 LAG - Ehrenamtliche Mitarbeit
- § 350a LAG - Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
- § 350b LAG - Fälligkeit, Stundung und Vollstreckung
- § 350c LAG - Verzinsung, Säumniszuschläge und Auslagen
- § 350d LAG - Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Bund
- § 350e LAG - Überleitung von Rechtsbehelfsverfahren
- § 351 LAG - Verwaltungskosten
- (XXXX) §§ 352 bis 357 LAG
- § 358 LAG - Sondervorschriften für Berlin
- Erster Abschnitt
- Vierter Teil
Gemeinsame Schlußvorschriften - § 359 LAG - Nichtberücksichtigung von Schäden und Verlusten, Rückerstattungsfälle
- § 360 LAG - Ausschließung von Ausgleichsleistungen und Vergünstigungen
- § 361 LAG - Vertragshilfe
- § 362 LAG - Vollstreckungsschutz wegen alter Verbindlichkeiten
- § 363 LAG - Schutz gegen Inanspruchnahme aus Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 364 LAG - Ergänzende Maßnahmen
- § 365 LAG - Altsparerregelung
- § 366 LAG
- § 367 LAG - Erlaß von Rechtsverordnungen
- (XXXX) §§ 368 bis 372 LAG
- § 373 LAG - Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
- § 374 LAG - Anwendung des Gesetzes in Berlin
- § 375 LAG
- Anhang EV LAG - Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel II Sachgebiet D Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 920)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -