Tier-LMÜV - Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- § 1 Tier-LMÜV - Anwendungsbereich
- § 2 Tier-LMÜV - Begriffsbestimmungen
- § 2a Tier-LMÜV - Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624
- § 3 Tier-LMÜV - Amtliche Fachassistenten, Verordnungsermächtigung
- § 4 Tier-LMÜV - Personal von Schlachtbetrieben
- § 5 Tier-LMÜV - Fleischhygienerechtliche Maßnahmen im Rahmen von Zoonosen- und Seuchentilgungsprogrammen
- § 6 Tier-LMÜV - Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes
- § 7 Tier-LMÜV - Schlachttieruntersuchung bei der Abgabe kleiner Mengen Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
- § 7a Tier-LMÜV - Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
- § 7b Tier-LMÜV - Tierartspezifische Kriterien für und Anforderungen an die Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb
- § 8 Tier-LMÜV - Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
- § 9 Tier-LMÜV - (weggefallen)
- § 10 Tier-LMÜV - Rückstandsüberwachung
- § 11 Tier-LMÜV - Übergangsvorschriften
- Anlage 1 Tier-LMÜV - (zu § 8)Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit