TierSchNutztV - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen - Abschnitt 2
Anforderungen an das Halten von Kälbern - § 5 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
- § 6 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
- § 7 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
- § 8 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
- § 9 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
- § 10 TierSchNutztV - Platzbedarf bei Gruppenhaltung
- § 11 TierSchNutztV - Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen - § 12 TierSchNutztV - Anwendungsbereich
- § 13 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13a TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13b TierSchNutztV - (weggefallen)
- § 14 TierSchNutztV - Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
- § 15 TierSchNutztV - Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
- Abschnitt 4
Anforderungen an das Halten von Masthühnern - Abschnitt 5
Anforderungen an das Halten von Schweinen - § 21 TierSchNutztV - Anwendungsbereich
- § 22 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
- § 23 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
- § 24 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
- § 25 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
- § 26 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
- § 27 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
- § 28 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
- § 29 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
- § 30 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
- Abschnitt 6
Anforderungen an das Halten von Kaninchen - § 31 TierSchNutztV - Anwendungsbereich
- § 32 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
- § 33 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
- § 34 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
- § 35 TierSchNutztV - Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- § 35a TierSchNutztV - Sachkunde
- § 36 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
- § 37 TierSchNutztV - Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
- Abschnitt 7
(weggefallen) - Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen