ZGÄndG 4 1964 - Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
- Art 1
- Art 2
- Art 3
Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
- Art 4
Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am 1. Juni 1965 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.