1.159 Anwälte für Architektenhonorar | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Brandhoff
Rechtsanwalt Ralf Brandhoff
Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 11a, 04600 Altenburg 7005.5993551498 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Brandhoff
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karsten Winckler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Karsten Winckler
Kanzlei LUTHER, Rothenbaumchaussee 20, 20148 Hamburg 6719.1092206026 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Architektenhonorar beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Winckler
aus 11 Bewertungen kompetent, freundlich, sehr effektive Beratung (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Klünder
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Klünder
Klünder I Nann I Machanek I Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9589999003 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Architektenhonorar beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Klünder
aus 8 Bewertungen Dr. Wolfgang Klünder hat uns hervorragend und kompetent beraten, so dass wir letztendlich unsere komplizierten … (07.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Rechtsanwalt Ulrich Dörr, Wilhelm-Leuschner-Str. 41, 60329 Frankfurt am Main 6825.6980786537 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Architektenhonorar beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hempel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hempel
Kanzlei Andreas Hempel, Friedrichstraße 55, 65185 Wiesbaden 6800.1247720254 km
Wir sind entschlossen, Ihre Ziele zu erreichen.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Hempel bietet im Bereich Architektenhonorar Rechtsberatung und Vertretung
aus 54 Bewertungen Ich hatte nicht zu träumen gewagt, dass es noch Anwälte wie Herr Hempel gibt. Er reagiert äußerst sensibel und … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Faust
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Faust
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Roland Faust
aus 35 Bewertungen In einem wirklich ungewöhnlichen und nicht alltäglichen Fall hat uns Herr Faust sehr erfolgreich ggü. der öffentlichen … (25.09.2023)
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Rechtsanwalt Christian Siebel
Rechtsanwälte Nina Siebel und Christian Siebel GbR, Dachsweg 3, 27628 Hagen im Bremischen 6652.1185724682 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Christian Siebel

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhonorar

Fragen und Antworten

  • Architektenhonorar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhonorar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhonorar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Architektenhonorar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhonorar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Architektenhonorar darf grundsätzlich nicht frei zwischen dem Architekten und dem Bauherren vereinbart werden. Es sind vielmehr die Regeln der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - zu beachten. Eine Honorarvereinbarung ist aber bei besonderen Leistungen des Architekten möglich, z. B. für das Aufstellen und Überwachen eines Zahlungsplans. Wie hoch das Architektenhonorar letztendlich ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig, und zwar insbesondere von

  • dem Leistungsumfang
  • den anrechenbaren Baukosten
  • der Schwierigkeit der Planungsanforderung

Voraussetzung ist zunächst, dass die Parteien einen Vertrag - den sog. Architektenvertrag - abgeschlossen haben. Das ist in den meisten Fällen ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Leistungsbeschreibung wie etwa die Planungspflicht des Architekten festgehalten wird.

Der Leistungsumfang wird in neun Leistungsphasen - z. B. die Genehmigungsplanung, bei der sich der Architekt bei der Baubehörde um die Baugenehmigung kümmern muss - aufgeteilt. Übernimmt der Architekt sämtliche dieser neun Teilleistungen, erhält er nach der HOAI 100 Prozent der festgelegten Vergütung. Sofern er aber nur einzelne Leistungsphasen betreut, darf der Architekt auch nur diese nach festgelegten Prozentsätzen in Rechnung stellen. Betreut er also z. B. nur die Genehmigungsplanung, dürfte er lediglich sechs Prozent des in der HOAI festgelegten Architektenhonorars verlangen.

Die anrechenbaren Kosten für den Bau sind in der Regel die Nettokosten für die Errichtung des Gebäudes - also z. B. die Kosten für die Baukonstruktion. Damit können etwa die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Umsatzsteuer oder Nebenkosten bzw. Gebühren nicht bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt werden.

Da der Bau von Immobilien bzw. die Renovierung eines Objekts nach dem Hauskauf unterschiedlich schwierige Planungsanforderungen hat, gibt es fünf verschiedene Honorarzonen. Im Gegensatz zu einer Klinik oder einem Theater (Honorarzone V) muss man beispielsweise bei einer Scheune (Honorarzone I) nicht damit rechnen, dass deren Bau besonders viele Schwierigkeiten bei der Planung machen wird. Der Bau eines Einfamilienhauses dagegen fällt unter die Honorarzone III oder IV - je nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Architektenhonorar besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.