412 Anwälte für Asyl | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwältin Marinette Cortot-Hekman
Rechtsanwältin Marinette Cortot-Hekman
Kanzlei Marinette Cortot-Hekman, Kriegsstr. 39, 76133 Karlsruhe 6868.8623996699 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Marinette Cortot-Hekman ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Asyl
(09.04.2023) Wir haben eine schnelle Rückmeldung bekimmen und kinnte auch gleich einen Termin vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rainer Failenschmid, Hauptstrasse 20, 10827 Berlin 6974.0548998722 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Failenschmid ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Asyl
aus 11 Bewertungen RA Failenschmid hat mit sehr kurzer Frist einen Mietvertragsentwurf geprüft und stand anschließend für Rückfragen … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Stender
gut
Rechtsanwältin Gabriele Stender
Anwaltskanzlei Stender, Mülheimer Str. 61, 47058 Duisburg 6638.7107753717 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Stender bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Asyl
aus 14 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden,Sie ist Sehr fürsorglich und kraftvoll (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
sehr gut
Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
Rechtsanwaltskanzlei Legis, Lange Reihe 14, 20099 Hamburg 6720.698870721 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Rozina Ebrahim ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Asyl
aus 23 Bewertungen Hallo ich möchte bitte sofort helfen (15.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Asyl

Fragen und Antworten

  • Asyl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Asyl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Asyl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Asyl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Asyl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen in ihrem Herkunftsland politisch verfolgte Personen. Als einziges Grundrecht steht das Asylrecht nur Ausländern zu. Grundsätzlich muss der Asylantrag im Einreiseland gestellt werden. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist ist, erhält in Deutschland regelmäßig kein Asyl. Stattdessen muss der Asylsuchende den Antrag in dem ersten sicheren Drittstaat stellen, in den er eingereist ist. Zuständig für Asylfragen in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anspruch auf Asyl hat, wer wegen seiner politischen Überzeugung im Herkunftsland verfolgt worden ist bzw. dem bei Abschiebung dorthin Verfolgung droht. Zudem gibt es sogenannten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn Leben oder Freiheit wegen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Als Verfolgung gelten insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das kann die Anwendung von Gewalt, Diskriminierung durch unverhältnismäßige Strafverfahren oder diskriminierende Strafen sein. Dabei müssen die Maßnahmen nicht zwingend von einer Behörde, einem Gericht oder der Polizei ausgehen. Auch mangelnde Hilfe von staatlicher Seite kann im Einzelfall einen Asylanspruch auslösen, wenn Gewalt beispielsweise von anderen religiösen oder politischen Gruppen ausgeübt und von staatlicher Seite geduldet wird.

Wer seinen Asylanspruch geltend machen will, muss den Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Regelmäßig erfolgt die erste Meldung bei der örtlichen Polizei, Ausländerbehörde oder sonstigen staatlichen Stelle. Die verweisen den Antragsteller dann an die nächstgelegene Außenstelle des BAMF weiter, wo sich dieser umgehend zu melden hat. Dort wird der Asylbewerber registriert. Dabei können bereits Daten zu Person und Familie, zu Herkunftsland und dem Weg nach Deutschland erhoben werden.

Während das Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) läuft, gibt es eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, die eine Abschiebung vor Entscheidung über den Asylantrag verhindert. Darüber erhält der Asylsuchende eine Bescheinigung, die als eine Art Pass gilt und von ihm mitgeführt werden muss. Der Aufenthalt ist regelmäßig nur in einem bestimmten Gebiet um eine zugewiesene Wohnung erlaubt. Eine Arbeitserlaubnis besteht währenddessen nicht.

Auf den Asylantrag folgt eine Anhörung, in der die Gründe für den Asylanspruch erklärt werden müssen. Hier ist das persönliche Erscheinen des Asylbewerbers erforderlich. Eine Entscheidung über den Asylantrag ergeht dann per Verwaltungsakt durch das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ebenso wie auch im vorherigen Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus sinnvoll.

(ADS)

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